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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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Sie unterrichtet die Gesellschafter schriftlich<br />

über das Ergebnis der schriftlichen Abs<br />

timmung (Artikel 17 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

f) Bei körperlichen Gesellschafterversammlungen<br />

holt die HT die Unterschriften der<br />

anwesenden Anleger auf einer<br />

Anwesenheitsliste ein.<br />

g) Die HT unterstützt die Geschäftsführung<br />

bei der Führung der Gesellschaftsbücher<br />

und stellt die ordnungsgemäße Führung<br />

sicher.<br />

4.1.3 Übertragung, Beendigung des<br />

Beteiligungsverhältnisses<br />

a) Gemäß Artikel 11 des Gesellschaftsvertrages<br />

muss jedem Abtretungsvorhaben von<br />

der Geschäftsführerin zugestimmt werden.<br />

Die HT übermittelt an den ausscheidenden<br />

Anleger im Namen der Geschäftsführung die<br />

ihr zuvor von der Geschäftsführerin übermittelte<br />

Entscheidung.<br />

b) Die HT ist von der Gesellschaft, vertreten<br />

durch ihre Geschäftsfüherin, beauftragt,<br />

die Publizitätspflichten der Gesellschaft<br />

betreffend der Abtretung wahrzunehmen<br />

(Artikel 10 Gesellschaftsvertrag), insofern<br />

als die Anleger ihr hierfür die erforderlichen<br />

Unterlagen zur Verfügung stellen.<br />

4.2 Finanzielle Aufgaben<br />

a) Im Anschluss an einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

oder der Geschäftsführung,<br />

einen Gewinn an die Anleger auszuschütten,<br />

wird die Geschäftsführerin der<br />

HT die Gesamtheit des auszuschüttenden<br />

Gewinn auf ein von der HT zu benennendes<br />

Konto überweisen. Dies HT wird im Namen<br />

der Geschäftsführerin an jeden einzelnen<br />

Anleger seinen Gewinn auszahlen.<br />

b) Stirbt ein Gesellschafter, so gehen alle<br />

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />

auf seine/seinen Rechtsnachfolger – entsprechend<br />

Artikel 23 des Gesellschaftsvertrages<br />

– über. Diese/r tritt/treten an seine<br />

Stelle. Sind mehrere Rechtsnachfolger<br />

v orhanden, so haben sie bis zur Legitimation<br />

der Erbfolge durch Erbschein (oder<br />

notariellen Auseinandersetzungsvertrag)<br />

oder sonst der Geschäftsführerin geeignet<br />

erscheinender Weise ohne Aufforderung<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />

bestellen, der für alle Rechtsnachfolger<br />

einheitlich zu verhandeln hat.<br />

84<br />

Bis zur Benennung des Bevollmächtigten<br />

ruhen die Mitgliedschaftsrechte aus der<br />

Beteiligung, insbesondere die Weisungsund<br />

Stimmrechte. Die Gesellschaft, vertret<br />

en durch ihre Geschäftsführerin, ermächtigt<br />

die HT, bis zur Bestellung des Bevollmächtigten,<br />

Zustellungen und Zahlungen<br />

an jeden Rechtsnachfolger vorzunehmen,<br />

ohne dass jedoch der Rechtsnachfolger<br />

darauf Anspruch hätte.<br />

4.3 Weitere Informationspflichten<br />

Die HT wird alle Informationspflichten, die<br />

sich aus dem Darlehensvertrag mit der<br />

Deutschen Hypothekenbank AG und der SCI<br />

Erste IFF, vertreten durch ihre<br />

Geschäftsführerin, ergeben, wahrnehmen.<br />

5. Kündigung<br />

Dieser Dienstleistungsvertrag kann von<br />

den Parteien mit einer Frist von 6 Monaten<br />

zum Jahresende gekündigt werden. Die<br />

Kündigung erfolgt per Einschreiben mit<br />

Rückschein.<br />

6. Allgemein<br />

a) Die HT wird ihre Rechte und Pflichten mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes wahrnehmen.<br />

b) Soweit die HT Gelder für die Anleger<br />

erhält, so wird sie diese treuhänderisch<br />

über ein Treuhandkonto verwalten.<br />

c) Die HT und ihre Organe haften – auch für<br />

ein vor Vertragsschluss liegendes<br />

V erhalten – nur, soweit ihnen Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden<br />

kann. Bei Verletzung wesentlicher<br />

V erpflichtungen aus diesem Vertrag haftet<br />

sie auch für Fahrlässigkeit. Der Umfang<br />

der Haftung ist auf die jeweilige Höhe des<br />

in dem Zeichnungsschein angegebenen<br />

Betrages begrenzt.<br />

d) Es ist ausdrücklich bestimmt, dass durch<br />

diesen Dienstleistungsvertrag die HT nur<br />

mit bestimmten Verwaltungs, Vertretungsund<br />

Kontrollaufgaben, die der Geschäftsführerin<br />

obliegen, von der Gesellschaft<br />

beauftragt wird. Es wird ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass die Geschäftsführungsbefugnisse<br />

der Geschäftsführerin<br />

werden der HT nicht übertragen werden<br />

sollen. Der HT steht kein Ermessen zu.

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