HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
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Die HT ist von solchen Ereignissen unverzüglich<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
Die HT kann, auf Antrag des Gesellschafters,<br />
diesen mit zuständigen<br />
Beratern (Steuerberater, Notar …) in Frankr<br />
eich in Verbindung setzen. Die daraus entstehenden<br />
Beratungs- und Notarskosten sind<br />
durch den Gesellschafter bzw. der/die Erbfolgen<br />
bzw. die/den Beschenkten zu tragen.<br />
3.2.5 Registersteuer bei Anteilsveräußerung<br />
Die entgeltliche Übertragung von Anteilen<br />
an der SCI, auch zwischen nicht in<br />
<strong>Frankreich</strong> ansässigen Anlegern, unterliegt<br />
einer Registersteuer von 4,80% und<br />
ist binnen eines Monats bei dem zuständigen<br />
französischen Finanzamt zu melden.<br />
Sofern der austretende bzw. der neue<br />
Gesellschafter es wünschen, kann die HT<br />
für die entsprechende Anmeldung und<br />
Begleichung der Steuer ggf. unter<br />
Einbindung eines französischen<br />
Steuerberaters Sorge tragen. Die dadurch<br />
entstehenden Kosten sowie die Registersteuer<br />
sind vorbehaltlich anderweitiger<br />
Vereinbarungen zwischen Verkäufer und<br />
Erwerber durch Letzteren zu tragen.<br />
4. Leistungsumfang gegenüber der<br />
Gesellschaft<br />
4.1 Gesellschaftsrechtliche Aufgaben<br />
4.1.1 Beitritt in die Gesellschaft<br />
a) Die HT ist beauftragt im Namen der<br />
Gesellschaft, vertreten durch die<br />
Geschäftsführerin, die Zeichnungsscheine<br />
der Anleger entgegenzunehmen.<br />
b) Die HT ist im Auftrag der Gesellschaft,<br />
v ertreten durch die Geschäftsführerin verpflichtet,<br />
die Beteiligung erst dann zu<br />
übernehmen, wenn die Freigabebedingungen<br />
des Artikel 8c. Abs. 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages erfüllt sind.<br />
c) Die HT ist im Auftrag der Gesellschaft,<br />
v ertreten durch die Geschäftsführerin<br />
berechtigt, mit Wirkung für und gegen die<br />
Gesellschaft und die Mitgesellschafter von<br />
der Annahme des Zeichnungsscheins<br />
zurückzutreten, wenn der Zeichner seiner<br />
Einzahlungsverpflichtung nebst Agio aus<br />
dem Zeichnungsschein nicht fristgemäß<br />
nachkommt.<br />
FRANKREICH 1<br />
d) Die Annahme des Zeichnungsscheins durch<br />
die HT gilt als Genehmigung des Eintritts<br />
in die Gesellschaft durch die<br />
Geschäftsführerin. Die Annahme kann aufgrund<br />
der in dem Gesellschaftsvertrag<br />
aufgeführten Gründe verweigert werden.<br />
4.1.2 Berichterstattung und<br />
Gesellschafterversammlungen<br />
a) Die HT ist beauftragt, die Anleger über die<br />
die SCI Erste IFF betreffenden Vorgänge<br />
mindestens einmal jährlich schriftlich<br />
gemäß Artikel 15 Ziffer 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages unterrichten.<br />
b) Die Gesellschafterversammlung ist schriftlich<br />
mit einer Frist von 4 Wochen unter<br />
Angabe der von der Geschäftsführerin verbindlich<br />
festgelegten Tagesordnung einzuberufen.<br />
Die HT wird die Ladungen zu den<br />
Gesellschafterversammlungen verschicken.<br />
Die Versammlung findet am Ort, der von<br />
der Geschäftsführerin bestimmt wird, statt.<br />
Gemeinsam mit der Einladung zu den<br />
Gesellschafterversammlungen verschickt<br />
die HT Formulare zur Vollmachterteilung<br />
sowie zur Weisungsangabe der<br />
Gesellschafter, sowie alle weiteren<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen.<br />
c) Nach Absprache mit der Geschäftsführerin<br />
kann die HT für die Gesellschaft<br />
erversammlungen auch Beschlussfassungen<br />
im schriftlichen Verfahren, insbesondere<br />
im Umlaufverfahren, herbeiführen.<br />
d) Den Vorsitz in der Versammlung wird von<br />
der Geschäftsführung geführt. Sie kann<br />
sich hierbei insbesondere von der HT vertreten<br />
lassen (Artikel 15 Ziffer 4<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
e) Die HT bereitet die Berichte der<br />
Geschäftsführung und die Protokolle der<br />
Gesellschafterversammlungen oder der<br />
Beschlussfassungen der Geschäftsführung<br />
vor. Sie holt die erforderlichen Unterzeichnungen<br />
der gesellschaftsrechtlichen<br />
Unterlagen ein und übermittelt die Protok<br />
olle der Beschlussfassungen an die<br />
Gesellschafter (Artikel 17 Abs.6 i.V.m<br />
Artikel 18 Gesellschaftsvertrag). Die HT<br />
nimmt ebenfalls die Publizitätspflichten<br />
bezüglich der Beschlussfassungen wahr.<br />
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