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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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("Parts") dividiert. Die sich aus der<br />

Anwendung der Steuertabelle auf diesen<br />

Betrag ergebende Steuer wird mit<br />

der Anzahl der "Parts" multipliziert.<br />

Der Familienquotient beträgt für<br />

jeden Erwachsenen 1,0 "Part", für die<br />

ersten beiden Kinder je 0,5 "Part"<br />

und für jedes weitere Kind 1,0 "Part".<br />

Der Effekt dieses Familiensplittings<br />

ist jedoch betragsmäßig nach oben<br />

begrenzt.<br />

Mindestbesteuerung<br />

Für nichtansässige Steuerpflichtige<br />

in <strong>Frankreich</strong> gilt die Besonderheit,<br />

dass der durchschnittliche Steuersatz,<br />

bezogen auf die in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen<br />

Einkünfte, eine Belastung<br />

v on 25% nicht unterschreiten darf.<br />

Auf Basis der Steuertabelle für 2002<br />

bleibt es bei dem o.g. Mindeststeuersatz<br />

von 25% bis zu einem steuerpflichtigen<br />

Einkommen von ca.<br />

• 37.000 € für eine ledige Person<br />

(1 "Part"),<br />

• 75.000 € für ein Ehepaar ohne<br />

Kinder (2 "Parts"),<br />

• 97.000 € für ein Ehepaar mit zwei<br />

Kindern (3 "Parts").<br />

Steuererklärung und -zahlung<br />

Nichtansässige Steuerpflichtige sind<br />

zur Abgabe einer Steuererklärung bis<br />

zum 30. April des Folgejahres verpflichtet.<br />

Die Steuer wird in zwei<br />

Vorauszahlungen und mit einer<br />

Abschlagszahlung nach Erhalt des<br />

Steuerbescheides bezahlt.<br />

Mit der steuerlichen Abwicklung in<br />

<strong>Frankreich</strong> hat die Gesellschaft über<br />

die Hansische Treuhand AG auf eigene<br />

Rechnung einen französischen<br />

FRANKREICH 1<br />

Steuerberater beauftragt, welcher<br />

auch für die Begleichung der Steuer<br />

Sorge tragen wird, so dass der einzelne<br />

Zeichner, sofern er ausschließlich<br />

steuerpflichtige Einkünfte aus<br />

<strong>Frankreich</strong>-Immobilienfonds des<br />

Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. bezieht,<br />

frei von zusätzlichen Erklärungspflichten<br />

und –kosten ist.<br />

Anlegern, die weitere, in <strong>Frankreich</strong><br />

steuerpflichtige Einkünfte erzielen,<br />

wird das ihnen aus ihrer Beteiligung<br />

an der SCI zuzurechnende steuerpflichtige<br />

Ergebnis jährlich mitgeteilt.<br />

Besteuerung von<br />

V eräußerungsgewinnen<br />

Ein Veräußerungsgewinn kann auf<br />

zwei Ebenen realisiert werden; zum<br />

einen bei Veräußerung der Immobilie<br />

durch die SCI, zum anderen bei<br />

V eräußerung der Beteiligung an der<br />

SCI durch einen Anleger.<br />

V eräußerung der Immobilie<br />

durch die SCI<br />

Der Gewinn ermittelt sich als<br />

Differenz zwischen dem Veräußerungserlös<br />

der Immobilie (abzüglich der<br />

angefallenen Verkaufskosten) und den<br />

um die Inflationsrate erhöhten<br />

Anschaffungskosten.<br />

Anschaffungsnebenkosten sind mit<br />

dem tatsächlich nachgewiesenen<br />

Betrag anzusetzen oder werden wahlw<br />

eise durch eine Pauschale i.H.v. 10%<br />

des Kaufpreises abgegolten. Der<br />

Veräußerungsgewinn unterliegt den<br />

progressiven Einkommensteuersätzen,<br />

die für den einzelnen <strong>Invest</strong>or entsprechend<br />

seiner Beteiligungsquote<br />

an der SCI anzuwenden sind. Der so<br />

ermittelte Veräußerungsgewinn wird<br />

je nach Haltedauer der Immobilie<br />

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