HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
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("Parts") dividiert. Die sich aus der<br />
Anwendung der Steuertabelle auf diesen<br />
Betrag ergebende Steuer wird mit<br />
der Anzahl der "Parts" multipliziert.<br />
Der Familienquotient beträgt für<br />
jeden Erwachsenen 1,0 "Part", für die<br />
ersten beiden Kinder je 0,5 "Part"<br />
und für jedes weitere Kind 1,0 "Part".<br />
Der Effekt dieses Familiensplittings<br />
ist jedoch betragsmäßig nach oben<br />
begrenzt.<br />
Mindestbesteuerung<br />
Für nichtansässige Steuerpflichtige<br />
in <strong>Frankreich</strong> gilt die Besonderheit,<br />
dass der durchschnittliche Steuersatz,<br />
bezogen auf die in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen<br />
Einkünfte, eine Belastung<br />
v on 25% nicht unterschreiten darf.<br />
Auf Basis der Steuertabelle für 2002<br />
bleibt es bei dem o.g. Mindeststeuersatz<br />
von 25% bis zu einem steuerpflichtigen<br />
Einkommen von ca.<br />
• 37.000 € für eine ledige Person<br />
(1 "Part"),<br />
• 75.000 € für ein Ehepaar ohne<br />
Kinder (2 "Parts"),<br />
• 97.000 € für ein Ehepaar mit zwei<br />
Kindern (3 "Parts").<br />
Steuererklärung und -zahlung<br />
Nichtansässige Steuerpflichtige sind<br />
zur Abgabe einer Steuererklärung bis<br />
zum 30. April des Folgejahres verpflichtet.<br />
Die Steuer wird in zwei<br />
Vorauszahlungen und mit einer<br />
Abschlagszahlung nach Erhalt des<br />
Steuerbescheides bezahlt.<br />
Mit der steuerlichen Abwicklung in<br />
<strong>Frankreich</strong> hat die Gesellschaft über<br />
die Hansische Treuhand AG auf eigene<br />
Rechnung einen französischen<br />
FRANKREICH 1<br />
Steuerberater beauftragt, welcher<br />
auch für die Begleichung der Steuer<br />
Sorge tragen wird, so dass der einzelne<br />
Zeichner, sofern er ausschließlich<br />
steuerpflichtige Einkünfte aus<br />
<strong>Frankreich</strong>-Immobilienfonds des<br />
Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. bezieht,<br />
frei von zusätzlichen Erklärungspflichten<br />
und –kosten ist.<br />
Anlegern, die weitere, in <strong>Frankreich</strong><br />
steuerpflichtige Einkünfte erzielen,<br />
wird das ihnen aus ihrer Beteiligung<br />
an der SCI zuzurechnende steuerpflichtige<br />
Ergebnis jährlich mitgeteilt.<br />
Besteuerung von<br />
V eräußerungsgewinnen<br />
Ein Veräußerungsgewinn kann auf<br />
zwei Ebenen realisiert werden; zum<br />
einen bei Veräußerung der Immobilie<br />
durch die SCI, zum anderen bei<br />
V eräußerung der Beteiligung an der<br />
SCI durch einen Anleger.<br />
V eräußerung der Immobilie<br />
durch die SCI<br />
Der Gewinn ermittelt sich als<br />
Differenz zwischen dem Veräußerungserlös<br />
der Immobilie (abzüglich der<br />
angefallenen Verkaufskosten) und den<br />
um die Inflationsrate erhöhten<br />
Anschaffungskosten.<br />
Anschaffungsnebenkosten sind mit<br />
dem tatsächlich nachgewiesenen<br />
Betrag anzusetzen oder werden wahlw<br />
eise durch eine Pauschale i.H.v. 10%<br />
des Kaufpreises abgegolten. Der<br />
Veräußerungsgewinn unterliegt den<br />
progressiven Einkommensteuersätzen,<br />
die für den einzelnen <strong>Invest</strong>or entsprechend<br />
seiner Beteiligungsquote<br />
an der SCI anzuwenden sind. Der so<br />
ermittelte Veräußerungsgewinn wird<br />
je nach Haltedauer der Immobilie<br />
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