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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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schein. Im Falle nicht fristgerechter<br />

Zahlung der Zeichnungssumme ist die<br />

Gesellschaft über die Geschäftsführung<br />

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5<br />

Prozentpunkten über Euribor zu erheben.<br />

Die Geschäftsführung ist ermächtigt, die<br />

Ansprüche geltend zu machen und einzuziehen.<br />

Ist nach einer Frist von vier (4)<br />

W ochen die Zeichnungssumme nicht eingezahlt,<br />

so kann der säumige Gesellschafter<br />

mit der in Artikel 17 genannten Mehrheit<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die Zeichnungsbeträge sind von der<br />

Geschäftsführung treuhänderisch zu verwalten<br />

und unterliegen folgenden<br />

Freigabebestimmungen:<br />

a) Notarielle Bestätigung über die ordnungsgemässe<br />

Grundstücksübertragung der<br />

F ondsimmobilie,<br />

b) Zusage einer Hypothekenbank über die<br />

langfristige Fremdfinanzierung zu den vereinbarten<br />

Bedingungen,<br />

c) Abschluss des Mietvertrages mit dem<br />

Groupement d'Intérêt Economique (GIE,<br />

wirtschaftliche Interessenvereinigung)<br />

Belvédère de la Défense.<br />

Für die Zeichnungsphase erhält die Geschäftsführung<br />

eine einmalige Gebühr von<br />

€ 42.000, die bei Schließung des Fonds,<br />

spätestens am 31.12.2003 fällig wird.<br />

F erner erhält die Geschäftsführung eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,5% der<br />

Gesamteinnahmen der Gesellschaft. Diese<br />

Vergütung wird jeweils zum 30.06. eines<br />

jeden Jahres fällig.<br />

4) Die Annahme eines Zeichnungsscheins<br />

durch die Geschäftsführung gilt als<br />

Genehmigung des Eintritts des<br />

Gesellschafters in die Gesellschaft. Der<br />

Eintritt eines Gesellschafters kann insbesondere<br />

bei Zugehörigkeit zu einem der<br />

unter Artikel 3 bezeichneten<br />

Personenkreise verweigert werden.<br />

5) Im Rahmen der Jahreshauptversammlung,<br />

in der über die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses beschlossen wird, wird<br />

zugleich die Höhe des zum Ende des<br />

betreffenden Geschäftsjahres gezeichneten<br />

Kapitals festgestellt.<br />

72<br />

6) Die Geschäftsführung darf keine Zeichnung<br />

w eiterer Anteile zulassen, wenn sich das<br />

gezeichnete Gesellschaftskapital dadurch<br />

auf über € 29.000.00 erhöhen würde. Diese<br />

Höchstgrenze kann durch einen Beschluss<br />

der außerordentlichen Hauptversammlung<br />

hinaufgesetzt werden.<br />

d) Kapitalherabsetzung<br />

1) Das Gesellschaftskapital kann durch eine<br />

aus folgenden Gründen erfolgende, vollständige<br />

oder teilweise Rückerstattung der<br />

Einlage der Gesellschafter herabgesetzt<br />

werden: Kündigung, Ableben, Auflösung<br />

einer juristischen Person, Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit,<br />

Anordnung einer<br />

V ormundschaft oder Pflegschaft.<br />

In diesen Fällen wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern mit den übrigen<br />

Gesellschaftern fortgeführt.<br />

Die Geschäftsführung ist bevollmächtigt,<br />

die so zustande gekommene Kapitalherabsetzung<br />

festzustellen.<br />

2) Durch die Rücknahme von Einlagen darf sich<br />

das Stammkapital jedoch nicht auf einen<br />

Betrag verringern, der unter der Höhe des<br />

oben festgelegten Anfangskapitals liegt.<br />

3) Das Stammkapital kann weiterhin durch<br />

einen Beschluss der außerordentlichen<br />

Hauptversammlung gesenkt werden, wobei<br />

die Zeichner eventuell vorhandene Spitzen<br />

selbst zu regeln haben. In diesem Fall<br />

k ommen die Bestimmungen des vorstehenden<br />

Absatzes 2 ebenfalls zur Anwendung.<br />

Artikel 9 · Mit den Anteilen verbundene<br />

Rechte und Pflichten<br />

1) Die Rechte der Gesellschafter ergeben sich<br />

aus dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag,<br />

dessen nachfolgende Änderungen und<br />

ordnungsgemäß erfolgten Abtretungen von<br />

Gesellschaftsanteilen.<br />

Die Gesellschaft wird den Gesellschaftern<br />

Anteilscheine (certificat représentatif de<br />

parts) ausstellen. Diese müssen auf den<br />

Namen des jeweiligen Gesellschafters<br />

lauten, sämtliche von diesem gehaltene<br />

Anteile angeben und von der Geschäftsführung<br />

unterschrieben werden. Die<br />

Anteilscheine sind mit "certificat représentatif<br />

de parts" zu bezeichnen und mit<br />

dem Aufdruck "nicht handelbar<br />

(non négociable)" zu versehen.

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