HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
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schein. Im Falle nicht fristgerechter<br />
Zahlung der Zeichnungssumme ist die<br />
Gesellschaft über die Geschäftsführung<br />
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5<br />
Prozentpunkten über Euribor zu erheben.<br />
Die Geschäftsführung ist ermächtigt, die<br />
Ansprüche geltend zu machen und einzuziehen.<br />
Ist nach einer Frist von vier (4)<br />
W ochen die Zeichnungssumme nicht eingezahlt,<br />
so kann der säumige Gesellschafter<br />
mit der in Artikel 17 genannten Mehrheit<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die Zeichnungsbeträge sind von der<br />
Geschäftsführung treuhänderisch zu verwalten<br />
und unterliegen folgenden<br />
Freigabebestimmungen:<br />
a) Notarielle Bestätigung über die ordnungsgemässe<br />
Grundstücksübertragung der<br />
F ondsimmobilie,<br />
b) Zusage einer Hypothekenbank über die<br />
langfristige Fremdfinanzierung zu den vereinbarten<br />
Bedingungen,<br />
c) Abschluss des Mietvertrages mit dem<br />
Groupement d'Intérêt Economique (GIE,<br />
wirtschaftliche Interessenvereinigung)<br />
Belvédère de la Défense.<br />
Für die Zeichnungsphase erhält die Geschäftsführung<br />
eine einmalige Gebühr von<br />
€ 42.000, die bei Schließung des Fonds,<br />
spätestens am 31.12.2003 fällig wird.<br />
F erner erhält die Geschäftsführung eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von 0,5% der<br />
Gesamteinnahmen der Gesellschaft. Diese<br />
Vergütung wird jeweils zum 30.06. eines<br />
jeden Jahres fällig.<br />
4) Die Annahme eines Zeichnungsscheins<br />
durch die Geschäftsführung gilt als<br />
Genehmigung des Eintritts des<br />
Gesellschafters in die Gesellschaft. Der<br />
Eintritt eines Gesellschafters kann insbesondere<br />
bei Zugehörigkeit zu einem der<br />
unter Artikel 3 bezeichneten<br />
Personenkreise verweigert werden.<br />
5) Im Rahmen der Jahreshauptversammlung,<br />
in der über die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses beschlossen wird, wird<br />
zugleich die Höhe des zum Ende des<br />
betreffenden Geschäftsjahres gezeichneten<br />
Kapitals festgestellt.<br />
72<br />
6) Die Geschäftsführung darf keine Zeichnung<br />
w eiterer Anteile zulassen, wenn sich das<br />
gezeichnete Gesellschaftskapital dadurch<br />
auf über € 29.000.00 erhöhen würde. Diese<br />
Höchstgrenze kann durch einen Beschluss<br />
der außerordentlichen Hauptversammlung<br />
hinaufgesetzt werden.<br />
d) Kapitalherabsetzung<br />
1) Das Gesellschaftskapital kann durch eine<br />
aus folgenden Gründen erfolgende, vollständige<br />
oder teilweise Rückerstattung der<br />
Einlage der Gesellschafter herabgesetzt<br />
werden: Kündigung, Ableben, Auflösung<br />
einer juristischen Person, Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit,<br />
Anordnung einer<br />
V ormundschaft oder Pflegschaft.<br />
In diesen Fällen wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern mit den übrigen<br />
Gesellschaftern fortgeführt.<br />
Die Geschäftsführung ist bevollmächtigt,<br />
die so zustande gekommene Kapitalherabsetzung<br />
festzustellen.<br />
2) Durch die Rücknahme von Einlagen darf sich<br />
das Stammkapital jedoch nicht auf einen<br />
Betrag verringern, der unter der Höhe des<br />
oben festgelegten Anfangskapitals liegt.<br />
3) Das Stammkapital kann weiterhin durch<br />
einen Beschluss der außerordentlichen<br />
Hauptversammlung gesenkt werden, wobei<br />
die Zeichner eventuell vorhandene Spitzen<br />
selbst zu regeln haben. In diesem Fall<br />
k ommen die Bestimmungen des vorstehenden<br />
Absatzes 2 ebenfalls zur Anwendung.<br />
Artikel 9 · Mit den Anteilen verbundene<br />
Rechte und Pflichten<br />
1) Die Rechte der Gesellschafter ergeben sich<br />
aus dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag,<br />
dessen nachfolgende Änderungen und<br />
ordnungsgemäß erfolgten Abtretungen von<br />
Gesellschaftsanteilen.<br />
Die Gesellschaft wird den Gesellschaftern<br />
Anteilscheine (certificat représentatif de<br />
parts) ausstellen. Diese müssen auf den<br />
Namen des jeweiligen Gesellschafters<br />
lauten, sämtliche von diesem gehaltene<br />
Anteile angeben und von der Geschäftsführung<br />
unterschrieben werden. Die<br />
Anteilscheine sind mit "certificat représentatif<br />
de parts" zu bezeichnen und mit<br />
dem Aufdruck "nicht handelbar<br />
(non négociable)" zu versehen.