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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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Einleitung<br />

In der nachfolgenden Erläuterung der<br />

steuerlichen Grundlagen wird unterstellt,<br />

dass die Anleger in der Bundesr<br />

epublik Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind und ihre Beteiligung<br />

im Privatvermögen halten.<br />

Soweit die Beteiligung an "<strong>Frankreich</strong> 1"<br />

im steuerlichen Betriebsvermögen<br />

gehalten wird, kommt es zu einer von<br />

den folgenden Grundsätzen abweichenden<br />

Besteuerung.<br />

V erlagerung des Besteuerungsrechtes<br />

in ausländische Staaten<br />

Auf der Grundlage der zwischen den<br />

verschiedenen Staaten geschlossenen<br />

Abkommen zur Vermeidung der<br />

Doppelbesteuerung (DBA) ist es möglich,<br />

durch <strong>Invest</strong>itionen im Ausland<br />

eine steuerliche Entlastung zu erreichen.<br />

Dies geschieht durch Anwendung<br />

der DBA mit westlichen Industriestaaten,<br />

die für bestimmte Einkünfte<br />

dem ausländischen Staat das<br />

Besteuerungsrecht einräumen.<br />

Für Einkünfte aus in <strong>Frankreich</strong> belegenen<br />

Immobilien und für das dort<br />

belegene Vermögen steht <strong>Frankreich</strong><br />

das Besteuerungsrecht zu. Dies gilt<br />

für die laufenden Einkünfte und für<br />

die Veräußerung von Grundstücken. In<br />

der Bundesrepublik erfolgt eine Freistellung<br />

von der unmittelbaren Besteuerung.<br />

Da in <strong>Frankreich</strong> eine vergleichsweise<br />

niedrige Effektivbesteuerung<br />

zum Zuge kommen kann,<br />

ist für den Anleger eine steuerliche<br />

Entlastung möglich.<br />

FRANKREICH 1<br />

Besteuerung in <strong>Frankreich</strong><br />

Einkommensteuer<br />

Das französische Besteuerungsrecht<br />

erstreckt sich für nichtansässige<br />

Gesellschafter auf deren inländische<br />

Einkünfte in <strong>Frankreich</strong> (Territorialitätsprinzip).<br />

Hierzu zählen Einkünfte<br />

aus dem in <strong>Frankreich</strong> belegenen<br />

Grundvermögen. "<strong>Frankreich</strong> 1"<br />

wird in der Rechtsform der "SCI"<br />

geführt. Die "Société civile immobilière<br />

- SCI" wird in <strong>Frankreich</strong> für einkommensteuerliche<br />

Zwecke als transparente<br />

Gesellschaft behandelt. Die<br />

steuerpflichtigen Einkünfte werden<br />

nicht auf Ebene der Gesellschaft versteuert,<br />

sondern den an dem Fonds<br />

beteiligten Anlegern anteilig zuger<br />

echnet. Die Anleger sind verpflicht<br />

et, jährlich Steuererklärungen in<br />

<strong>Frankreich</strong> abzugeben, in denen die<br />

auf sie entfallenden Gewinn- bzw.<br />

V erlustanteile zusammen mit etwaigen<br />

weiteren, in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen<br />

Einkünften erklärt werden.<br />

Diese Leistungen werden im<br />

Auftrag der Hansische Treuhand AG<br />

durch ein französisches<br />

Steuerberatungsbüro ausgeführt.<br />

Gewinnermittlung<br />

Die über die SCI erzielten Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung werden<br />

jährlich in der entsprechenden<br />

Kategorie als sog. "Revenus<br />

F onciers" ermittelt. Der Gewinn<br />

ergibt sich aus der Differenz zwischen<br />

vereinnahmten Mieten und<br />

Mietnebenkosten abzüglich der mit<br />

der Erzielung und Erhaltung der<br />

Mieteinnahmen verbundenen<br />

Ausgaben.<br />

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