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Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

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Risikohinweise.<br />

Für das MS „PORT KELANG“ wurde ein circa dreijähriger Chartervertrag<br />

zu netto 19.000 USD/Tag geschlossen mit zwei<br />

Verlängerungsoptionen des Charterers um jeweils ein weiteres<br />

Jahr zu den gleichen Konditionen. In der Prognoserechnung<br />

wurde davon ausgegangen, dass der Charterer von<br />

den Verlängerungsoptionen Gebrauch macht. Es besteht das<br />

Risiko, dass der Charterer die Verlängerungsoptionen nicht<br />

in Anspruch nimmt und nach Ablauf der Festcharter nur<br />

eine Beschäftigung unter netto 19.000 USD/Tag gefunden<br />

werden kann. Dies würde die Liquidität des Fonds belasten.<br />

Darüber hinaus besteht prinzipiell das Risiko, dass Charterverträge<br />

nicht planmäßig durchgeführt werden. Wie bei<br />

diesen Verträgen üblich, bestehen Sonderkündigungsrechte<br />

für den Fall, dass die Vertragsparteien ihren Verpfl ichtungen<br />

nicht nachkommen (zum Beispiel bei Zahlungsverzug des<br />

Charterers oder wenn die Beschäftigung des Schiff es aus<br />

Gründen, die die Reederei zu vertreten hat, für einen Zeitraum<br />

von mehr als 30 Tagen nicht möglich ist). Es gibt eine<br />

Chartergarantie für die Beschäftigung des MS „PORT KE-<br />

LANG“, die möglicherweise durch den Garanten nicht erfüllt<br />

wird. Für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung beziehungsweise<br />

nach Ablauf der Charter besteht das Risiko,<br />

dass eine neue Beschäftigung nicht oder nur zu niedrigeren<br />

Raten als den kalkulierten gefunden werden kann. Tritt dieser<br />

Fall ein, vermindern sich die Einnahmen entsprechend.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einnahmen<br />

nicht ausreichen, um die fi nanziellen Verpfl ichtungen zu erfüllen.<br />

Dies kann den Zwangsverkauf des Schiff es und die<br />

Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben.<br />

Der Chartervertrag für das MS „PORT KELANG“ sieht bei eventuellen<br />

Rechtsstreitigkeiten englisches Recht vor. Generell besteht<br />

bei allen Verträgen das Risiko, dass Ansprüche nicht in voller<br />

Höhe durchgesetzt werden können. Dies könnte im Extremfall<br />

ebenfalls die Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben.<br />

Versicherung<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass beim Einsatz des<br />

Schiff es Dritte geschädigt werden beziehungsweise das<br />

Schiff selbst einen Schaden erleidet. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Versicherungen eine Schadenregulierung<br />

ablehnen beziehungsweise eine Auszahlung<br />

der Versicherungsleistung ganz oder teilweise nicht vorgenommen<br />

wird. Im Extremfall kann dies den Totalverlust des<br />

eingesetzten Kapitals zur Folge haben. Dieser Fall kann auch<br />

dann eintreten, wenn das Schiff aus politischen Gründen<br />

zeitweise festgehalten oder dauerhaft arretiert wird. Derartige<br />

Risiken sind nicht versicherbar.<br />

Vertragswidriges Verhalten von Geschäftspartnern<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Geschäftspartner<br />

ihren vertraglichen Verpfl ichtungen nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang nachkommen.<br />

Sollte zum Beispiel die Charter nicht oder nicht in voller<br />

Höhe gezahlt werden, können hieraus niedrigere Einnahmen<br />

für die Gesellschaft resultieren. Im Extremfall ist nicht auszuschließen,<br />

dass dadurch die Fortführung der Fondsgesellschaft<br />

gefährdet wird.<br />

Sicherstellung der Gesamtfi nanzierung<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass bereits ausgezahlte<br />

oder zugesagte Darlehen gekündigt beziehungsweise ganz<br />

oder teilweise nicht ausgezahlt werden. Darüber hinaus besteht<br />

das Risiko, dass die Mittelverwendung/Mittelfreigabe<br />

nicht vertragsgemäß durchgeführt wird, dass das vorgesehene<br />

Kommanditkapital dem Fonds nicht vollständig zur<br />

Verfügung steht und der Fonds rückabgewickelt werden<br />

muss.<br />

Für das MS „PORT KELANG“ ist bereits ein Schiff shypothekendarlehen<br />

mit einem deutschen Bankenkonsortium<br />

abgeschlossen worden. Des Weiteren wurde ein Kontokorrentkredit<br />

zugesagt.<br />

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Banken<br />

zum Beispiel bei Vertragsverletzungen des Kreditnehmers<br />

das Darlehen nicht auszahlen oder, wenn das Darlehen bereits<br />

valutiert ist, das Darlehen kündigen beziehungsweise<br />

die Sicherheiten verwerten. Dies kann im schlechtesten<br />

Fall den Zwangsverkauf des Schiff es und die Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft zur Folge haben.<br />

Mit der Mittelverwendung/Mittelfreigabe ist gemäß § 11<br />

des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags die<br />

Treuhandkommanditistin, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />

der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG, beauftragt. Die Mittelverwendung/Mittelfreigabe,<br />

mit der die prospektgemäße Verwendung<br />

der im Finanz- und Investitionsplan enthal tenen<br />

fi nanziellen Mittel überprüft wird, erfolgt ausschließlich nach<br />

formalen Kriterien. Demgemäß kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass das vorgesehene Kommanditkapital nicht<br />

prospektgemäß verwendet wird.<br />

Für das Kommanditkapital von 20.000 TUSD zuzüglich 5 %<br />

Agio hat die <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG eine Platzierungsgarantie abgegeben,<br />

wodurch für sie die Verpfl ichtung besteht, das per<br />

29. Mai 2009 nicht eingezahlte beziehungsweise platzierte<br />

Kommanditkapital selbst zu übernehmen. Eine Zusage des<br />

Bankenkonsortiums für eine etwaige notwendige Eigenkapitalzwischenfi<br />

nanzierung bis maximal <strong>12</strong> Mio. EUR in EUR

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