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Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

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Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin haftet nicht für das Ausbleiben prognostizierter<br />

beziehungsweise vom Treugeber/Anleger erwarteter Erträge der<br />

Gesellschaft oder für das Ausbleiben steuerlicher Eff ekte sowie sonstiger<br />

Eff ekte. Ebenso wenig übernimmt sie eine Haftung für die Bonität der Vertragsparteien<br />

der Gesellschaft oder eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung<br />

derselben. Die Treuhandkommanditistin hat das Beteiligungsangebot und<br />

insbesondere den <strong>Prospekt</strong> nicht überprüft und sich an der Entwicklung der<br />

Fondsstruktur nicht beteiligt. Die Anlageberatung oder die Information über<br />

die Vor- und Nachteile einer Beteiligung an der Gesellschaft ist nicht vertragliche<br />

Pfl icht der Treuhandkommanditistin.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit.<br />

4. Ein Anspruch der Vertragsparteien auf Schadenersatz verjährt, soweit<br />

gesetzlich keine frühere Verjährung eintritt, in drei Jahren ab Anspruchsentstehung.<br />

Schadenersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

sechs Monaten nach Kenntniserlangung oder grob fahrlässiger Unkenntnis<br />

von Schaden und Schuldner gegenüber der anderen Partei schriftlich geltend<br />

zu machen.<br />

§ 14 Anlegerregister<br />

1. Die Treuhandkommanditistin führt für alle Anleger ein Anlegerregister mit<br />

ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten, die den Angaben<br />

des Anlegers in der Beitrittsdokumentation entnommen werden. Mit der Erfassung<br />

und Bearbeitung der personenbezogenen Daten auf EDV-Anlagen<br />

sowie der Weitergabe an Dritte nach Maßgabe der Angaben in der Beitrittsdokumentation<br />

ist der Anleger einverstanden.<br />

2. Jeder Anleger erhält auf Antrag einen Anlegerregisterauszug über den Eintrag<br />

seiner persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Ihm obliegt es,<br />

alle Änderungen seiner eingetragenen Daten der Treuhandkommanditistin<br />

unverzüglich bekannt zu geben und gegebenenfalls durch Vorlage entsprechender<br />

Urkunden (Erbschein, Übertragungsvertrag etc.) nachzuweisen.<br />

Dies gilt insbesondere für den Wechsel der Anschrift des Anlegers.<br />

3. Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen Daten darf die<br />

Treuhandkommanditistin ohne Zustimmung des Anlegers nur erteilen, soweit<br />

sie dazu gesetzlich verpfl ichtet ist. Dies gilt auch im Hinblick auf andere<br />

Anleger, soweit die Daten nicht im Handelsregister einsehbar sind. Darüber<br />

hinaus darf sie Auskünfte in dem erforderlichen Umfang nur dem zuständigen<br />

Finanzamt, den Kreditgebern, der Komplementärin oder den zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpfl ichteten Prüfern und Beratern der Gesellschaften erteilen.<br />

Ein Anleger hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten anderer<br />

Anleger, die über die Angaben im Handelsregister hinausgehen.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Kündigungen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich<br />

der Aufhebung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.<br />

Schriftstücke gelten drei Werktage nach Versendung (Datum des Poststempels)<br />

an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Anlegers als<br />

zugegangen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroff en.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen<br />

nicht. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der ungültigen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem<br />

möglichst nahe kommt, was die Beteiligten beabsichtigt haben oder nach<br />

dem Sinn und Zweck dieses Vertrags beabsichtigt hätten, falls sie die Angelegenheit<br />

bei Abschluss des Treuhandvertrags bedacht hätten.<br />

3. Der Treugeber/Kommanditist kann die Treuhandkommanditistin nur an<br />

deren Sitz verklagen. Für Klagen der Treuhandkommanditistin gegen einen<br />

Treugeber/Kommanditisten ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Für Klagen<br />

gegen Treugeber/Kommanditisten, die Kaufl eute, juristische Personen des<br />

öff entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, deren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-<br />

kannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Treuhandkommanditistin vereinbart.<br />

4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Düsseldorf, 27. Februar 2008<br />

Treugeber/Anleger<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />

gezeichnet<br />

Thomas Bister (Geschäftsführer)<br />

95 NAVALIA <strong>12</strong>. TREUHAND- UND BETEILIGUNGSVERWALTUNGSVERTRAG.

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