Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12
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Treuhand- und<br />
Beteiligungsverwaltungsvertrag.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin haftet nicht für das Ausbleiben prognostizierter<br />
beziehungsweise vom Treugeber/Anleger erwarteter Erträge der<br />
Gesellschaft oder für das Ausbleiben steuerlicher Eff ekte sowie sonstiger<br />
Eff ekte. Ebenso wenig übernimmt sie eine Haftung für die Bonität der Vertragsparteien<br />
der Gesellschaft oder eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung<br />
derselben. Die Treuhandkommanditistin hat das Beteiligungsangebot und<br />
insbesondere den <strong>Prospekt</strong> nicht überprüft und sich an der Entwicklung der<br />
Fondsstruktur nicht beteiligt. Die Anlageberatung oder die Information über<br />
die Vor- und Nachteile einer Beteiligung an der Gesellschaft ist nicht vertragliche<br />
Pfl icht der Treuhandkommanditistin.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit.<br />
4. Ein Anspruch der Vertragsparteien auf Schadenersatz verjährt, soweit<br />
gesetzlich keine frühere Verjährung eintritt, in drei Jahren ab Anspruchsentstehung.<br />
Schadenersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />
sechs Monaten nach Kenntniserlangung oder grob fahrlässiger Unkenntnis<br />
von Schaden und Schuldner gegenüber der anderen Partei schriftlich geltend<br />
zu machen.<br />
§ 14 Anlegerregister<br />
1. Die Treuhandkommanditistin führt für alle Anleger ein Anlegerregister mit<br />
ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten, die den Angaben<br />
des Anlegers in der Beitrittsdokumentation entnommen werden. Mit der Erfassung<br />
und Bearbeitung der personenbezogenen Daten auf EDV-Anlagen<br />
sowie der Weitergabe an Dritte nach Maßgabe der Angaben in der Beitrittsdokumentation<br />
ist der Anleger einverstanden.<br />
2. Jeder Anleger erhält auf Antrag einen Anlegerregisterauszug über den Eintrag<br />
seiner persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Ihm obliegt es,<br />
alle Änderungen seiner eingetragenen Daten der Treuhandkommanditistin<br />
unverzüglich bekannt zu geben und gegebenenfalls durch Vorlage entsprechender<br />
Urkunden (Erbschein, Übertragungsvertrag etc.) nachzuweisen.<br />
Dies gilt insbesondere für den Wechsel der Anschrift des Anlegers.<br />
3. Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen Daten darf die<br />
Treuhandkommanditistin ohne Zustimmung des Anlegers nur erteilen, soweit<br />
sie dazu gesetzlich verpfl ichtet ist. Dies gilt auch im Hinblick auf andere<br />
Anleger, soweit die Daten nicht im Handelsregister einsehbar sind. Darüber<br />
hinaus darf sie Auskünfte in dem erforderlichen Umfang nur dem zuständigen<br />
Finanzamt, den Kreditgebern, der Komplementärin oder den zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpfl ichteten Prüfern und Beratern der Gesellschaften erteilen.<br />
Ein Anleger hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten anderer<br />
Anleger, die über die Angaben im Handelsregister hinausgehen.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
1. Kündigungen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich<br />
der Aufhebung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.<br />
Schriftstücke gelten drei Werktage nach Versendung (Datum des Poststempels)<br />
an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Anlegers als<br />
zugegangen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroff en.<br />
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen<br />
nicht. Das Gleiche gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der ungültigen<br />
oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />
soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem<br />
möglichst nahe kommt, was die Beteiligten beabsichtigt haben oder nach<br />
dem Sinn und Zweck dieses Vertrags beabsichtigt hätten, falls sie die Angelegenheit<br />
bei Abschluss des Treuhandvertrags bedacht hätten.<br />
3. Der Treugeber/Kommanditist kann die Treuhandkommanditistin nur an<br />
deren Sitz verklagen. Für Klagen der Treuhandkommanditistin gegen einen<br />
Treugeber/Kommanditisten ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Für Klagen<br />
gegen Treugeber/Kommanditisten, die Kaufl eute, juristische Personen des<br />
öff entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, deren Wohnsitz oder<br />
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-<br />
kannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Treuhandkommanditistin vereinbart.<br />
4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Düsseldorf, 27. Februar 2008<br />
Treugeber/Anleger<br />
<strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH<br />
gezeichnet<br />
Thomas Bister (Geschäftsführer)<br />
95 NAVALIA <strong>12</strong>. TREUHAND- UND BETEILIGUNGSVERWALTUNGSVERTRAG.