Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12
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Rechtliche Grundlagen.<br />
mentärin ist weiter befugt, bestimmte im Gesellschaftsvertrag<br />
aufgeführte Verträge und Rechtsgeschäfte ohne<br />
Zustimmung des Beirats oder der Gesellschafterversammlung<br />
abzuschließen beziehungsweise vorzunehmen.<br />
■ Kommanditanteile können nur mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />
übertragen werden. Der IDEENKAPI-<br />
TAL Marine Finance AG ist ein Vorkaufsrecht eingeräumt.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist jederzeit berechtigt, die<br />
für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltene<br />
Kommanditbeteiligung auf diesen zu übertragen.<br />
■ Jeder Anleger hat das Recht, seine Beteiligung zu kündigen,<br />
frühestens jedoch zum 31. Dezember 2025.<br />
■ Im Rahmen der Ergebnisverteilung erhalten zunächst die<br />
geschäftsführende Komplementärin wie auch die Treuhandkommanditistin<br />
eine Tätigkeitsvergütung. Darüber<br />
hinaus ist eine Mehrergebnisbeteiligung zugunsten der<br />
<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG vorgesehen. Das verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />
ihrer Einlage verteilt.<br />
■ Entnahmen erfolgen aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung<br />
und sind an die Voraussetzung<br />
geknüpft, dass die Liquidität der Fondsgesellschaft dieses<br />
erlaubt, Zahlungsverpfl ichtungen der Fondsgesellschaft<br />
nicht gefährdet werden und nach Auszahlung eine angemessene<br />
Liquiditätsreserve verbleibt.<br />
■ Die geschäftsführende Komplementärin ist vom Wettbewerbsverbot<br />
befreit. Entsprechendes gilt für ihre Gesellschafter<br />
und Organe.<br />
■ Im Fall der Liquidation der Gesellschaft wird der nach Begleichung<br />
der Schulden verbleibende Liquidationserlös<br />
zunächst zur Auszahlung beschlossener und nicht entnommener<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter und<br />
sodann zur Rückzahlung des Guthabens etwaiger stiller<br />
Gesellschafter verwandt. Der hiernach verbleibende Liquidationserlös<br />
wird auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Einlagen verteilt.<br />
■ Bei allen Veränderungen in der Gesellschafterstruktur sollen<br />
keine Kommanditbeteiligungen entstehen, die einen<br />
Betrag von 10.000 USD unterschreiten. Zudem muss nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag sichergestellt sein, dass Kommanditbeteiligungen<br />
durch 1.000 glatt teilbar sind.<br />
■ Der ausscheidende Gesellschafter nimmt am Ergebnis<br />
schwebender Geschäfte nicht teil.<br />
■ Die Treuhandkommanditistin verwaltet die Beteiligung<br />
der Treugeber und Kommanditisten. Sie übt für diese<br />
auch die Gesellschafterrechte aus, soweit sie nicht<br />
persönlich wahrgenommen werden. Die Treugeber/<br />
Kommanditisten können der Treuhandkommanditistin<br />
im Hinblick auf die Ausübung des Stimmrechts Weisungen<br />
erteilen. Werden Weisungen nicht erteilt, so übt die Treuhandkommanditistin<br />
das Stimmrecht grundsätzlich nach<br />
pfl ichtgemäßem Ermessen aus, ist jedoch nach den Regelungen<br />
des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />
in der Regel verpfl ichtet, sich der Mehrheit der selbst<br />
abstimmenden beziehungsweise Weisungen erteilenden<br />
Treugeber/Kommanditisten anzuschließen.<br />
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den prospektierten<br />
Gesellschaftsvertrag verwiesen. Darüber hinaus wird darauf<br />
hingewiesen, dass entsprechende Rechtsfolgen auch für<br />
die mittelbar als Treugeber beteiligten Anleger über entsprechende<br />
Regelungen im Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
herbeigeführt werden.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
weist folgende vom HGB oder GmbHG abweichenden<br />
Regelungen auf: In der Satzung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin ist vorgesehen, dass deren jeweils<br />
50-prozentige Gesellschafter <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />
Finance AG und Stella Marine Services GmbH & Co. KG das<br />
Recht haben, jeweils zwei gesamtvertretungsberechtigte<br />
Personen (gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />
und/oder Gesamtprokuristen) zu benennen. Die Geschäftsführung<br />
hat dergestalt stattzufi nden, dass jeweils eine von<br />
der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG benannte Person<br />
gemeinsam mit einer von der Stella Marine Services GmbH &<br />
Co. KG benannten Personen zu handeln hat. Dies soll auch<br />
bei der Vertretung nach außen entsprechend erfolgen.<br />
Weitere wesentliche Abweichungen vom GmbH-Gesetz<br />
beziehungsweise vom HGB enthält die Satzung der Verwaltungsgesellschaft<br />
„PORT KELANG“ mbH nicht.<br />
Treuhand- und<br />
Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />
Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand GmbH mit Sitz Berliner<br />
Allee 27–29, 402<strong>12</strong> Düsseldorf, fungiert nach Abschluss<br />
des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags vom<br />
27. Februar 2008 als Treuhandkommanditistin.<br />
Mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />
kommt der Treuhandvertrag zustande. Im<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag über die Anlegerverwaltung<br />
ist vereinbart, dass die <strong>IDEENKAPITAL</strong> Schiff sfonds Treuhand<br />
GmbH auch mit der administrativen Abwicklung sowie der<br />
laufenden Verwaltung der Beteiligungen von Direktkommanditisten<br />
und Treugebern beauftragt ist. Sie übernimmt auch