07.12.2012 Aufrufe

Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Steuerliche Grundlagen.<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

enthält die wesentlichen Aspekte der steuerlichen Konzeption<br />

und dient dazu, dem Anleger die steuerlichen Aspekte<br />

der Beteiligung zu vermitteln. Nachfolgend wird davon ausgegangen,<br />

dass es sich bei den Anlegern ausschließlich um<br />

in Deutschland ansässige und damit unbeschränkt steuerpfl<br />

ichtige natürliche Personen handelt, die ihre Beteiligungen<br />

im steuerlichen Privatvermögen halten. Es wird jedem<br />

Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />

seiner Beteiligung mit einem steuerlichen Berater<br />

zu erörtern. Etwaige steuerliche Risiken sind auf Seite <strong>12</strong> f.<br />

dargestellt. Der Anbieter übernimmt keine Zahlungen von<br />

Steuern für den Anleger.<br />

Nachfolgend wird die „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG als<br />

„Schiff fahrtsgesellschaft“ bezeichnet.<br />

Einkommensteuer/Einkunftsart<br />

Nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Schiff -<br />

fahrtsgesellschaft ist jeder Gesellschafter/Treugeber durch<br />

seine Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen<br />

Reserven und durch die Einräumung von Stimm- und<br />

Kontrollrechten unter Berücksichtigung des geltenden<br />

Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

EStG einzustufen und erzielt somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist,<br />

dass die Schiff fahrtsgesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung,<br />

das heißt auf Erzielung eines Totalgewinns, ausgerichtet<br />

ist. Hierbei kommt es auf die voraussichtlich zu<br />

erwirtschaftenden, nach § 5 EStG ermittelten Ergebnisse<br />

der Gesellschaft unabhängig davon an, ob die Gesellschaft<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

optiert.<br />

Bei planmäßigem Verlauf können die Gesellschafter einen<br />

laufenden entnahmefähigen Gewinn beziehungsweise ein<br />

ihre Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben<br />

erwarten, sodass aus heutiger Sicht das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht<br />

zu bejahen ist. Eine Fremdfi nanzierung der<br />

Beteiligung ist nach der Konzeption nicht vorgesehen. Jedem<br />

Anleger wird empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen einer<br />

etwaigen Anteilsfi nanzierung mit einem steuerlichen Berater<br />

zu erörtern.<br />

Steuerliche Ergebnisse/Tonnagesteuer<br />

Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung<br />

für Seeschiff e, die im internationalen Verkehr eingesetzt<br />

werden. Sie ersetzt die reguläre Gewinnermittlung durch<br />

Betriebsvermögensvergleich. Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

sind nicht nur die laufenden Gewinne eines<br />

Schiff sbetriebs, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus<br />

einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung eines Schiff es<br />

beziehungsweise bei einer Betriebsaufgabe im Ganzen abgegolten.<br />

Aufwendungen in der Investitionsphase sind daher<br />

ebenfalls mit dem pauschal ermittelten Gewinn abgegolten<br />

und führen zu keinem steuerlichen Verlustvolumen. Ertragsteuerliche<br />

Besonderheiten im Hinblick auf die steuerliche<br />

Behandlung der Aufwendungen in der Investitionsphase<br />

oder bei der Abschreibung eines Schiff es ergeben sich nicht.<br />

Der Regelungsbereich des § 15a EStG sowie des § 15b EStG<br />

wird nicht berührt.<br />

Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch das BMF-<br />

Schreiben vom <strong>12</strong>. Juni 2002 (BStBl I 2002, S. 614 ff .) ergänzt.<br />

Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse<br />

wurden im Rahmen der Konzeption berücksichtigt.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach der in<br />

Nettotonnen ausgedrückten Größe des Schiff es. Die Anzahl<br />

der Nettotonnen wird mit einem Staff eltarif belegt, der mit<br />

den Betriebstagen des Schiff es multipliziert wird. Der Staff eltarif<br />

stellt sich wie folgt dar:<br />

■ bis zu 1.000 Nettotonnen: 0,92 EUR pro 100 Nettotonnen/<br />

Tag<br />

■ über 1.000 bis 10.000 Nettotonnen: 0,69 EUR pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

■ über 10.000 bis 25.000 Nettotonnen: 0,46 EUR pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

■ über 25.000 Nettotonnen: 0,23 EUR pro 100 Nettotonnen/<br />

Tag<br />

Für ein Betriebsjahr des MS „PORT KELANG“ mit 365 Einsatztagen<br />

ergibt sich bei der Schiff fahrtsgesellschaft ein pauschal<br />

ermitteltes steuerliches Ergebnis in Höhe von 39.624,40 EUR.<br />

Wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung ist neben einer Geschäftsführung<br />

und Bereederung des Schiff es im Inland, dass das Schiff im<br />

internationalen Seeverkehr betrieben wird. Außerdem muss<br />

das Schiff überwiegend in einem inländischen Seeschiff sregister<br />

eingetragen sein. Das Führen der deutschen Flagge<br />

ist nicht erforderlich. Schließlich ist im Jahr der Indienststellung<br />

des Handelsschiff es gegenüber dem zuständigen<br />

Finanzamt zu erklären, dass zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG optiert werden soll. Der Antrag auf Ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!