Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12
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Steuerliche Grundlagen.<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />
enthält die wesentlichen Aspekte der steuerlichen Konzeption<br />
und dient dazu, dem Anleger die steuerlichen Aspekte<br />
der Beteiligung zu vermitteln. Nachfolgend wird davon ausgegangen,<br />
dass es sich bei den Anlegern ausschließlich um<br />
in Deutschland ansässige und damit unbeschränkt steuerpfl<br />
ichtige natürliche Personen handelt, die ihre Beteiligungen<br />
im steuerlichen Privatvermögen halten. Es wird jedem<br />
Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />
seiner Beteiligung mit einem steuerlichen Berater<br />
zu erörtern. Etwaige steuerliche Risiken sind auf Seite <strong>12</strong> f.<br />
dargestellt. Der Anbieter übernimmt keine Zahlungen von<br />
Steuern für den Anleger.<br />
Nachfolgend wird die „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG als<br />
„Schiff fahrtsgesellschaft“ bezeichnet.<br />
Einkommensteuer/Einkunftsart<br />
Nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Schiff -<br />
fahrtsgesellschaft ist jeder Gesellschafter/Treugeber durch<br />
seine Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen<br />
Reserven und durch die Einräumung von Stimm- und<br />
Kontrollrechten unter Berücksichtigung des geltenden<br />
Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />
als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />
EStG einzustufen und erzielt somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist,<br />
dass die Schiff fahrtsgesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung,<br />
das heißt auf Erzielung eines Totalgewinns, ausgerichtet<br />
ist. Hierbei kommt es auf die voraussichtlich zu<br />
erwirtschaftenden, nach § 5 EStG ermittelten Ergebnisse<br />
der Gesellschaft unabhängig davon an, ob die Gesellschaft<br />
zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />
optiert.<br />
Bei planmäßigem Verlauf können die Gesellschafter einen<br />
laufenden entnahmefähigen Gewinn beziehungsweise ein<br />
ihre Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben<br />
erwarten, sodass aus heutiger Sicht das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht<br />
zu bejahen ist. Eine Fremdfi nanzierung der<br />
Beteiligung ist nach der Konzeption nicht vorgesehen. Jedem<br />
Anleger wird empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen einer<br />
etwaigen Anteilsfi nanzierung mit einem steuerlichen Berater<br />
zu erörtern.<br />
Steuerliche Ergebnisse/Tonnagesteuer<br />
Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung<br />
für Seeschiff e, die im internationalen Verkehr eingesetzt<br />
werden. Sie ersetzt die reguläre Gewinnermittlung durch<br />
Betriebsvermögensvergleich. Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />
sind nicht nur die laufenden Gewinne eines<br />
Schiff sbetriebs, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus<br />
einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung eines Schiff es<br />
beziehungsweise bei einer Betriebsaufgabe im Ganzen abgegolten.<br />
Aufwendungen in der Investitionsphase sind daher<br />
ebenfalls mit dem pauschal ermittelten Gewinn abgegolten<br />
und führen zu keinem steuerlichen Verlustvolumen. Ertragsteuerliche<br />
Besonderheiten im Hinblick auf die steuerliche<br />
Behandlung der Aufwendungen in der Investitionsphase<br />
oder bei der Abschreibung eines Schiff es ergeben sich nicht.<br />
Der Regelungsbereich des § 15a EStG sowie des § 15b EStG<br />
wird nicht berührt.<br />
Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch das BMF-<br />
Schreiben vom <strong>12</strong>. Juni 2002 (BStBl I 2002, S. 614 ff .) ergänzt.<br />
Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse<br />
wurden im Rahmen der Konzeption berücksichtigt.<br />
Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach der in<br />
Nettotonnen ausgedrückten Größe des Schiff es. Die Anzahl<br />
der Nettotonnen wird mit einem Staff eltarif belegt, der mit<br />
den Betriebstagen des Schiff es multipliziert wird. Der Staff eltarif<br />
stellt sich wie folgt dar:<br />
■ bis zu 1.000 Nettotonnen: 0,92 EUR pro 100 Nettotonnen/<br />
Tag<br />
■ über 1.000 bis 10.000 Nettotonnen: 0,69 EUR pro 100 Nettotonnen/Tag<br />
■ über 10.000 bis 25.000 Nettotonnen: 0,46 EUR pro 100 Nettotonnen/Tag<br />
■ über 25.000 Nettotonnen: 0,23 EUR pro 100 Nettotonnen/<br />
Tag<br />
Für ein Betriebsjahr des MS „PORT KELANG“ mit 365 Einsatztagen<br />
ergibt sich bei der Schiff fahrtsgesellschaft ein pauschal<br />
ermitteltes steuerliches Ergebnis in Höhe von 39.624,40 EUR.<br />
Wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung ist neben einer Geschäftsführung<br />
und Bereederung des Schiff es im Inland, dass das Schiff im<br />
internationalen Seeverkehr betrieben wird. Außerdem muss<br />
das Schiff überwiegend in einem inländischen Seeschiff sregister<br />
eingetragen sein. Das Führen der deutschen Flagge<br />
ist nicht erforderlich. Schließlich ist im Jahr der Indienststellung<br />
des Handelsschiff es gegenüber dem zuständigen<br />
Finanzamt zu erklären, dass zur pauschalen Gewinnermittlung<br />
nach § 5a EStG optiert werden soll. Der Antrag auf Ge-