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Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

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Vertragsreedervertrag.<br />

Vertragsreedervertrag zwischen der „PORT KELANG“ GmbH & Co. KG –<br />

nachfolgend „Gesellschaft“ genannt – und der Stella Marine Services<br />

GmbH & Co. KG – nachfolgend „Vertragsreeder“ genannt –<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Für das MS „PORT KELANG“ (nachfolgend „das Schiff “ genannt) wird die Stella<br />

Marine Services GmbH & Co. KG, Hamburg, als Vertragsreeder bestellt. Die<br />

Bereederung erfolgt nach den Bestimmungen dieses Vertrags, unter Berücksichtigung<br />

der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der „PORT KELANG“<br />

GmbH & Co. KG vom 27. Februar 2008.<br />

§ 2 Aufgaben des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpfl ichtet, im Namen und für Rechnung<br />

der Gesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />

die der Geschäftsbetrieb einer Reederei mit sich bringt. Der Vertragsreeder<br />

ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er hat seine Aufgabe<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders zu erfüllen.<br />

2. Der Vertragsreeder übernimmt die Besorgung folgender Geschäfte:<br />

a) die Ausrüstung und Erhaltung des Schiff es in einem einsatzfähigen, seetüchtigen<br />

Zustand sowie die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände,<br />

die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz des Schiff es notwendig<br />

sind, und die Aufrechterhaltung der Gültigkeit aller Schiff spapiere;<br />

b) die Bemannung des Schiff es;<br />

c) die Beschäftigung des Schiff es sowie die Durchführung und Abwicklung<br />

der für das Schiff geschlossenen Charter- beziehungsweise Frachtverträge,<br />

erforderlichenfalls einschließlich der Bestellung von Schiff sagenten;<br />

d) die Versicherung des Schiff es gegen alle Risiken und Gefahren – inklusive<br />

einer Loss-of-Hire-Versicherung –, die üblicherweise für den jeweiligen<br />

Schiff styp abgeschlossen werden, sowie die Bearbeitung von Schaden- und<br />

Versicherungsfällen;<br />

e) die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft bei Forderungen, Strafen,<br />

Pfandrechten, die gegen das Schiff geltend gemacht werden;<br />

f ) die Registrierung und Umfl aggung des Schiff es;<br />

g) die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere Gewährleistungsansprüchen<br />

gegenüber Vertragspartnern der Reederei;<br />

h) die Führung von gesonderten auf den Namen der Gesellschaft lautenden<br />

Bankkonten für die Gesellschaft sowie die Wahrnehmung des Geschäftsverkehrs<br />

mit den Banken und sonstigen Geschäftspartnern.<br />

3. Der Vertragsreeder führt eine gesonderte Buchhaltung für die Gesellschaft<br />

und erstellt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

einen Jahresabschluss.<br />

4. Der Vertragsreeder wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Gesellschaft<br />

für das Folgejahr ein Budget für den Betrieb des Schiff es aufstellen.<br />

5. Im Übrigen hat der Vertragsreeder die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft – insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gesellschafterversammlung<br />

und des Beirats – zu beachten.<br />

6. In Not- und in Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und die Pfl icht,<br />

unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen und gemäß<br />

dem Gesellschaftsvertrag dem Zustimmungsvorbehalt des Beirats unterliegen,<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige<br />

Zustimmung vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht,<br />

so hat er den Beirat unverzüglich zu unterrichten.<br />

7. Sollte die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft eine Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrags beschließen, insbesondere auch eine Erweiterung des<br />

Katalogs der zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte der Komplementärin<br />

gemäß dem Gesellschaftsvertrag, so ist hieran auch der Vertragsreeder<br />

gebunden, es sei denn, dass sich hierdurch unzumutbare Erschwernisse bei<br />

der Bereederung des Schiff es ergeben. Soweit sich aus den Änderungen ein<br />

Mehraufwand für den Vertragsreeder ergibt, ist dieser separat zu vergüten.<br />

§ 3 Sonstige Rechte und Pfl ichten des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben diese an<br />

Dritte ganz oder teilweise zu übertragen. Er bleibt jedoch für die Vertragserfüllung,<br />

insbesondere für die Einhaltung der Beschränkungen des Gesellschaftsvertrags,<br />

verantwortlich. Das nautisch-technische Management des<br />

Schiff es hat der Vertragsreeder an die International Tanker Management<br />

(Germany) GmbH, Hamburg, übertragen.<br />

2. Der Vertragsreeder hat der Gesellschaft oder ihren schriftlich Bevollmächtigten<br />

jederzeit Einsicht in Bücher und Unterlagen der Gesellschaft zu gewähren.<br />

§ 4 Meistbegünstigung<br />

Der Vertragsreeder bereedert weitere Schiff e. Er ist verpfl ichtet, alle bereederten<br />

Schiff e unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Gesamtschau<br />

gleich zu behandeln; dabei gibt es unvermeidliche Unterschiede, die aus der<br />

Flagge, dem Register, dem Schiff styp und dem Fahrtgebiet resultieren. Der<br />

Vertragsreeder gewährleistet, dass er unter Berücksichtigung solcher möglichen<br />

Unterschiede das Schiff nicht schlechter behandeln wird als andere von<br />

ihm bereederte Schiff e.<br />

§ 5 Vergütung<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur Abgeltung aller Aufwendungen<br />

die nachfolgende Vergütung:<br />

a) Bis zum Ablauf der Festcharter inklusive der Optionszeiträume beträgt die<br />

Vergütung 4,0 %, danach 4,5 % der verdienten und der Reederei zugefl ossenen<br />

Bruttoerträge beziehungsweise Bruttozeitchartererlöse und der Entschädigung<br />

aus einer Loss-of-Hire-Versicherung (einschließlich etwaiger Berge-<br />

und Hilfslöhne, Überliegegelder, Passageerträge, Poolausgleichszahlungen<br />

etc., abzüglich der auf die Mannschaft entfallenden Anteile).<br />

b) Die Mindestvergütung beträgt 500,00 USD/Tag, auch wenn das Schiff<br />

ohne Beschäftigung ist.<br />

2. Mit der Vergütung sind alle Nebenkosten des Vertragsreeders, wie Aufwendungen<br />

für Verwaltung, Reisen und Spesen, abgedeckt. Zusätzlich sind<br />

jedoch in außergewöhnlichen Fällen entstehende Kosten beziehungsweise<br />

Aufwendungen zu erstatten, wie zum Beispiel bei Havarien und notwendigen<br />

Inspektionen des Schiff es im Ausland, sowie die Kosten der Kommunikation.<br />

Der Vertragsreeder trägt auch die Aufwendungen für die Buchhaltung<br />

der Gesellschaft mit Ausnahme der Prüfungskosten für den Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft sowie der Kosten für Rechts- und Steuerberatungen und<br />

Steuererklärungen.<br />

3. Nicht von der Vergütung gemäß Nr. 1 erfasst ist die Einschaltung von Befrachtungsmaklern,<br />

auch wenn es sich um mit dem Vertragsreeder verbundene<br />

Unternehmen handelt, soweit diese verbundenen Unternehmen eine<br />

marktübliche Befrachtungskommission erhalten.<br />

4. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

5. Tritt der Vertragsreeder für die Gesellschaft in Vorlage, so ist er berechtigt,<br />

bankübliche Zinsen zu berechnen.<br />

§ 6 Dauer des Vertrags<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit Übernahme des Schiff es durch die Gesellschaft in<br />

Kraft und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden,<br />

frühestens jedoch zum 31. Dezember 2025. Er endet, ohne dass es einer<br />

Kündigung bedarf, mit dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft.<br />

2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />

unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:<br />

a) die Aufl ösung eines der Vertragschließenden,

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