Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12
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Gesellschaftsvertrag.<br />
einer Betriebsprüfung – sind in der nächsten noch nicht festgestellten Handelsbilanz<br />
zu berücksichtigen. Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung<br />
des Finanzamts Änderungen vorzunehmen sind, haben diese bindende<br />
Wirkung für alle Gesellschafter.<br />
3. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlung<br />
gewählten Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Abschlussprüfer<br />
muss ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
sein. Die Prüfung hat von dem Abschlussprüfer nach den Grundsätzen handelsrechtlicher<br />
Pfl ichtprüfung für Kapitalgesellschaften zu erfolgen. Im Übrigen<br />
gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<br />
4. Die geschäftsführende Komplementärin übersendet den geprüften Jahresabschluss<br />
den Kommanditisten mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
oder im Fall der Einleitung des schriftlichen Umlaufverfahrens<br />
mit der Auff orderung zur Stimmabgabe.<br />
§ 14 Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />
1. Der geschäftsführenden Komplementärin werden die aus der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft entstehenden Kosten und Auslagen, mit Ausnahme<br />
der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet. Für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung erhält sie eine jährliche Vergütung in Höhe von 7.250,00<br />
USD zuzüglich USt. Bei Veräußerung oder Totalverlust des Schiff es steht der<br />
geschäftsführenden Komplementärin für die Durchführung des Verkaufs<br />
oder die Abwicklung des Totalverlusts eine Vergütung von 2 % des Nettoverkaufserlöses<br />
beziehungsweise der Entschädigung durch die Versicherung zu;<br />
hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin erhält als Erstattung ihrer Aufwendungen<br />
und Auslagen von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 eine Vergütung<br />
von 60.000,00 USD, danach jährlich 100.000,00 USD für die von ihr<br />
treuhänderisch verwalteten und aufgrund des Vertrags gemäß § 8 Abs. 4 l)<br />
betreuten Kapitaleinlagen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist in <strong>12</strong> gleichen Teilen jeweils am Monatsende des jeweiligen Jahres<br />
fällig. Bei Veränderung der wirtschaftlichen Entwicklung ist nach Ablauf von<br />
jeweils drei Jahren eine Vereinbarung über die Anpassung der Vergütung zu<br />
treff en. Die Treuhandvergütung wird von der Gesellschaft getragen, da die<br />
Vergütung zur Abgeltung solcher Verwaltungsleistungen gezahlt wird, die<br />
die Gesellschaft ohne Einschaltung eines Treuhänders gegenüber ihren –<br />
treuhänderisch vertretenen – Gesellschaftern unmittelbar erbringen müsste.<br />
Bei Veräußerung oder Totalverlust des Schiff es erhält die Treuhandkommanditistin<br />
für die Auszahlung des den Kommanditisten/Treugebern zustehenden<br />
Betrags und die Abwicklung eine Vergütung von 2 % des Nettoverkaufserlöses<br />
bzw. der Entschädigung durch die Versicherung; hinzu kommt die<br />
gesetzliche Umsatzsteuer.<br />
3. Die unter Abs. 1 und 2 genannten Positionen sind als laufender Aufwand<br />
der Gesellschaft zu behandeln.<br />
4. Das verbleibende Ergebnis wird vorbehaltlich der Regelung unter nachstehend<br />
Abs. 5 auf alle Kommanditisten im Verhältnis ihrer gezeichneten<br />
Pfl ichteinlagen verteilt.<br />
5. Die Kommanditistin <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG erhält aus einem<br />
positiven handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft folgenden Gewinn<br />
zusätzlich vorab zugewiesen:<br />
a) Übersteigt das operative Ergebnis der Gesellschaft in einem Geschäftsjahr<br />
den gemäß nachstehend lit. c) jeweils prognostizierten Betrag, so erhält die<br />
Kommanditistin <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG vorab einen Betrag in<br />
Höhe von 1/4 des so ermittelten Mehrergebnisses zugewiesen. Reicht der<br />
handelsrechtliche Gewinn der Gesellschaft nicht aus, um den nach Satz 1<br />
ermittelten Betrag der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG zuzuweisen oder<br />
ist das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft negativ, so ist der Betrag,<br />
der wegen des fehlenden positiven Ergebnisses der Gesellschaft nicht zugewiesen<br />
werden konnte, rechnerisch vorzutragen und in den folgenden Jahren<br />
aus einem positiven Ergebnis der Gesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />
Finance AG vorab zuzuweisen. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat die<br />
von der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Regelung für jedes<br />
Geschäftsjahr ermittelten Beträge zu prüfen und in den Prüfungsbericht aufzunehmen.<br />
b) Unterschreitet das operative Ergebnis der Gesellschaft in einem Geschäftsjahr<br />
den gemäß lit. c) jeweils prognostizierten Betrag, sind diese Minderergebnisse<br />
rechnerisch der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG zuzuweisen<br />
und vorzutragen. Sie sind so lange mit den Mehrergebnissen der Folgejahre<br />
nach lit. a) zu verrechnen, bis sie ausgeglichen sind. Zahlungs- oder Rückforderungsansprüche<br />
der Gesellschaft gegenüber der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />
Finance AG werden durch Minderergebnisse nicht begründet.<br />
c) Operatives Ergebnis im Sinne der vorstehenden Regelung ist wie folgt<br />
defi niert:<br />
Chartereinnahmen<br />
– Bereederung/Befrachtung<br />
– Schiff sbetriebskosten<br />
– Verwaltungsaufwendungen/Steuern<br />
– Zinsaufwendungen<br />
= operatives Ergebnis<br />
Das hiernach auf der Grundlage der <strong>Prospekt</strong>kalkulation für die Gesellschaft<br />
in den einzelnen Jahren prognostizierte operative Ergebnis ist als Anlage I<br />
Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrags.<br />
Sollte das Schiff von der Gesellschaft über das Jahr 2025 hinaus betrieben<br />
werden, ergibt sich ab dem Jahr 2026 ein Mehrergebnis, wenn das operative<br />
Ergebnis den Betrag von 3,204 Mio. USD übersteigt. Bei einer unterjährigen<br />
Veräußerung des Schiff es sind die prognostizierten Ergebnisse zeitanteilig zu<br />
berücksichtigen.<br />
d) Wird das Schiff prospektgemäß im Jahr 2025 veräußert, erhält die Kommanditistin<br />
<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG als Gewinn vorab einen Betrag<br />
in Höhe von einem Viertel des beim Verkauf erzielten Mehrergebnisses. Das<br />
Mehrergebnis entspricht in diesem Fall dem Betrag, um den der erzielte Veräußerungserlös<br />
den prognostizierten Veräußerungserlös von 13,47 Mio. USD<br />
übersteigt. Im Fall einer Veräußerung nach dem Jahr 2025 ist ein nach Satz 2<br />
zu ermittelndes Mehrergebnis gegeben, wenn der Veräußerungserlös über<br />
dem prognostizierten Veräußerungserlös für das Jahr 2025 abzüglich 10 %<br />
linear für jedes angefangene weitere Jahr liegt. Im Fall des Verkaufs vor dem<br />
Jahr 2025 ergibt sich ein Mehrergebnis, wenn ein Veräußerungserlös erzielt<br />
wird, der den prognostizierten Veräußerungserlös zuzüglich der prognostizierten<br />
operativen Ergebnisse gemäß lit. c) für das Jahr des Verkaufs und die<br />
darauf folgenden Jahre bis einschließlich des Jahres 2025 übersteigt. Etwaige<br />
Ansprüche auf einen Gewinn vorab nach lit. a) bis c) für das Jahr der Veräußerung<br />
des Schiff es bleiben unberührt.<br />
e) Die Regelung unter lit. d) gilt entsprechend im Fall eines Totalverlusts des<br />
Schiff es. In diesem Fall tritt die dann realisierte Ersatzleistung an die Stelle des<br />
Veräußerungserlöses.<br />
6. Auszahlungen können die Kommanditisten nur zulasten ihrer Gesellschafterkonten<br />
verlangen. Auszahlungen sind nur dann zulässig, wenn und soweit<br />
die Liquidität der Gesellschaft dieses erlaubt, Zahlungsverpfl ichtungen der<br />
Gesellschaft, insbesondere Zins- und Tilgungsverpfl ichtungen von Krediten<br />
zur Finanzierung des Schiff es, nicht gefährdet werden, nach Auszahlung eine<br />
angemessene Liquiditätsreserve verbleibt und ein Gesellschafterbeschluss<br />
gemäß § 10 Abs. 8 e) gefasst wird. Auszahlungen erfolgen in USD. Jeder Kommanditist<br />
kann verlangen, dass Auszahlungen an ihn in EUR erfolgen. Das<br />
Verlangen ist schrifl tich gegenüber der geschäftsführenden Komplementärin<br />
spätestens einen Monat vor der geplanten Ausschüttung zu erklären. Bei<br />
einer Ausschüttung in EUR erfolgt die Umrechnung zum jeweils aktuellen<br />
Tageskurs des Bearbeitungstages.<br />
7. Auszahlungen aufgrund der Mehrergebnisbeteiligung nach Abs. 5 dürfen<br />
nur ausgezahlt werden, wenn und soweit diese durch den handelsrechtlichen<br />
Gewinn der Gesellschaft in dem entsprechenden Jahr gedeckt sind.<br />
Die Auszahlung ist nach Vorlage des Prüfungsberichts und Feststellung des<br />
87 NAVALIA <strong>12</strong>. GESELLSCHAFTSVERTRAG.