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Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

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Gesellschaftsvertrag.<br />

einer Betriebsprüfung – sind in der nächsten noch nicht festgestellten Handelsbilanz<br />

zu berücksichtigen. Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Änderungen vorzunehmen sind, haben diese bindende<br />

Wirkung für alle Gesellschafter.<br />

3. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlung<br />

gewählten Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Abschlussprüfer<br />

muss ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sein. Die Prüfung hat von dem Abschlussprüfer nach den Grundsätzen handelsrechtlicher<br />

Pfl ichtprüfung für Kapitalgesellschaften zu erfolgen. Im Übrigen<br />

gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<br />

4. Die geschäftsführende Komplementärin übersendet den geprüften Jahresabschluss<br />

den Kommanditisten mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

oder im Fall der Einleitung des schriftlichen Umlaufverfahrens<br />

mit der Auff orderung zur Stimmabgabe.<br />

§ 14 Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />

1. Der geschäftsführenden Komplementärin werden die aus der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft entstehenden Kosten und Auslagen, mit Ausnahme<br />

der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet. Für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung erhält sie eine jährliche Vergütung in Höhe von 7.250,00<br />

USD zuzüglich USt. Bei Veräußerung oder Totalverlust des Schiff es steht der<br />

geschäftsführenden Komplementärin für die Durchführung des Verkaufs<br />

oder die Abwicklung des Totalverlusts eine Vergütung von 2 % des Nettoverkaufserlöses<br />

beziehungsweise der Entschädigung durch die Versicherung zu;<br />

hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin erhält als Erstattung ihrer Aufwendungen<br />

und Auslagen von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 eine Vergütung<br />

von 60.000,00 USD, danach jährlich 100.000,00 USD für die von ihr<br />

treuhänderisch verwalteten und aufgrund des Vertrags gemäß § 8 Abs. 4 l)<br />

betreuten Kapitaleinlagen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist in <strong>12</strong> gleichen Teilen jeweils am Monatsende des jeweiligen Jahres<br />

fällig. Bei Veränderung der wirtschaftlichen Entwicklung ist nach Ablauf von<br />

jeweils drei Jahren eine Vereinbarung über die Anpassung der Vergütung zu<br />

treff en. Die Treuhandvergütung wird von der Gesellschaft getragen, da die<br />

Vergütung zur Abgeltung solcher Verwaltungsleistungen gezahlt wird, die<br />

die Gesellschaft ohne Einschaltung eines Treuhänders gegenüber ihren –<br />

treuhänderisch vertretenen – Gesellschaftern unmittelbar erbringen müsste.<br />

Bei Veräußerung oder Totalverlust des Schiff es erhält die Treuhandkommanditistin<br />

für die Auszahlung des den Kommanditisten/Treugebern zustehenden<br />

Betrags und die Abwicklung eine Vergütung von 2 % des Nettoverkaufserlöses<br />

bzw. der Entschädigung durch die Versicherung; hinzu kommt die<br />

gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

3. Die unter Abs. 1 und 2 genannten Positionen sind als laufender Aufwand<br />

der Gesellschaft zu behandeln.<br />

4. Das verbleibende Ergebnis wird vorbehaltlich der Regelung unter nachstehend<br />

Abs. 5 auf alle Kommanditisten im Verhältnis ihrer gezeichneten<br />

Pfl ichteinlagen verteilt.<br />

5. Die Kommanditistin <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG erhält aus einem<br />

positiven handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft folgenden Gewinn<br />

zusätzlich vorab zugewiesen:<br />

a) Übersteigt das operative Ergebnis der Gesellschaft in einem Geschäftsjahr<br />

den gemäß nachstehend lit. c) jeweils prognostizierten Betrag, so erhält die<br />

Kommanditistin <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG vorab einen Betrag in<br />

Höhe von 1/4 des so ermittelten Mehrergebnisses zugewiesen. Reicht der<br />

handelsrechtliche Gewinn der Gesellschaft nicht aus, um den nach Satz 1<br />

ermittelten Betrag der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG zuzuweisen oder<br />

ist das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft negativ, so ist der Betrag,<br />

der wegen des fehlenden positiven Ergebnisses der Gesellschaft nicht zugewiesen<br />

werden konnte, rechnerisch vorzutragen und in den folgenden Jahren<br />

aus einem positiven Ergebnis der Gesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG vorab zuzuweisen. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat die<br />

von der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Regelung für jedes<br />

Geschäftsjahr ermittelten Beträge zu prüfen und in den Prüfungsbericht aufzunehmen.<br />

b) Unterschreitet das operative Ergebnis der Gesellschaft in einem Geschäftsjahr<br />

den gemäß lit. c) jeweils prognostizierten Betrag, sind diese Minderergebnisse<br />

rechnerisch der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG zuzuweisen<br />

und vorzutragen. Sie sind so lange mit den Mehrergebnissen der Folgejahre<br />

nach lit. a) zu verrechnen, bis sie ausgeglichen sind. Zahlungs- oder Rückforderungsansprüche<br />

der Gesellschaft gegenüber der <strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine<br />

Finance AG werden durch Minderergebnisse nicht begründet.<br />

c) Operatives Ergebnis im Sinne der vorstehenden Regelung ist wie folgt<br />

defi niert:<br />

Chartereinnahmen<br />

– Bereederung/Befrachtung<br />

– Schiff sbetriebskosten<br />

– Verwaltungsaufwendungen/Steuern<br />

– Zinsaufwendungen<br />

= operatives Ergebnis<br />

Das hiernach auf der Grundlage der <strong>Prospekt</strong>kalkulation für die Gesellschaft<br />

in den einzelnen Jahren prognostizierte operative Ergebnis ist als Anlage I<br />

Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrags.<br />

Sollte das Schiff von der Gesellschaft über das Jahr 2025 hinaus betrieben<br />

werden, ergibt sich ab dem Jahr 2026 ein Mehrergebnis, wenn das operative<br />

Ergebnis den Betrag von 3,204 Mio. USD übersteigt. Bei einer unterjährigen<br />

Veräußerung des Schiff es sind die prognostizierten Ergebnisse zeitanteilig zu<br />

berücksichtigen.<br />

d) Wird das Schiff prospektgemäß im Jahr 2025 veräußert, erhält die Kommanditistin<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> Marine Finance AG als Gewinn vorab einen Betrag<br />

in Höhe von einem Viertel des beim Verkauf erzielten Mehrergebnisses. Das<br />

Mehrergebnis entspricht in diesem Fall dem Betrag, um den der erzielte Veräußerungserlös<br />

den prognostizierten Veräußerungserlös von 13,47 Mio. USD<br />

übersteigt. Im Fall einer Veräußerung nach dem Jahr 2025 ist ein nach Satz 2<br />

zu ermittelndes Mehrergebnis gegeben, wenn der Veräußerungserlös über<br />

dem prognostizierten Veräußerungserlös für das Jahr 2025 abzüglich 10 %<br />

linear für jedes angefangene weitere Jahr liegt. Im Fall des Verkaufs vor dem<br />

Jahr 2025 ergibt sich ein Mehrergebnis, wenn ein Veräußerungserlös erzielt<br />

wird, der den prognostizierten Veräußerungserlös zuzüglich der prognostizierten<br />

operativen Ergebnisse gemäß lit. c) für das Jahr des Verkaufs und die<br />

darauf folgenden Jahre bis einschließlich des Jahres 2025 übersteigt. Etwaige<br />

Ansprüche auf einen Gewinn vorab nach lit. a) bis c) für das Jahr der Veräußerung<br />

des Schiff es bleiben unberührt.<br />

e) Die Regelung unter lit. d) gilt entsprechend im Fall eines Totalverlusts des<br />

Schiff es. In diesem Fall tritt die dann realisierte Ersatzleistung an die Stelle des<br />

Veräußerungserlöses.<br />

6. Auszahlungen können die Kommanditisten nur zulasten ihrer Gesellschafterkonten<br />

verlangen. Auszahlungen sind nur dann zulässig, wenn und soweit<br />

die Liquidität der Gesellschaft dieses erlaubt, Zahlungsverpfl ichtungen der<br />

Gesellschaft, insbesondere Zins- und Tilgungsverpfl ichtungen von Krediten<br />

zur Finanzierung des Schiff es, nicht gefährdet werden, nach Auszahlung eine<br />

angemessene Liquiditätsreserve verbleibt und ein Gesellschafterbeschluss<br />

gemäß § 10 Abs. 8 e) gefasst wird. Auszahlungen erfolgen in USD. Jeder Kommanditist<br />

kann verlangen, dass Auszahlungen an ihn in EUR erfolgen. Das<br />

Verlangen ist schrifl tich gegenüber der geschäftsführenden Komplementärin<br />

spätestens einen Monat vor der geplanten Ausschüttung zu erklären. Bei<br />

einer Ausschüttung in EUR erfolgt die Umrechnung zum jeweils aktuellen<br />

Tageskurs des Bearbeitungstages.<br />

7. Auszahlungen aufgrund der Mehrergebnisbeteiligung nach Abs. 5 dürfen<br />

nur ausgezahlt werden, wenn und soweit diese durch den handelsrechtlichen<br />

Gewinn der Gesellschaft in dem entsprechenden Jahr gedeckt sind.<br />

Die Auszahlung ist nach Vorlage des Prüfungsberichts und Feststellung des<br />

87 NAVALIA <strong>12</strong>. GESELLSCHAFTSVERTRAG.

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