07.12.2012 Aufrufe

Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gesellschaftsvertrag.<br />

oder die Kommanditeinlage auf einen etwaig bereits geleisteten Teilbetrag<br />

herabzusetzen, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Im Fall<br />

der Herabsetzung soll die verbleibende Beteiligung regelmäßig mindestens<br />

10.000,00 USD betragen und durch 1.000 glatt teilbar sein.<br />

Der Ausschluss beziehungsweise die Herabsetzung wird drei Werktage nach<br />

Absendung der schriftlichen Erklärung (Datum des Poststempels) an die der<br />

Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte Adresse des betroff enen Kommanditisten<br />

wirksam. Sämtliche Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft für<br />

den Ausschluss oder die Herabsetzung trägt der säumige Kommanditist.<br />

Im Fall des Ausschlusses nach diesem Abs. 4 hat der betroff ene Kommanditist<br />

keinen Anspruch auf eine Abfi ndung gemäß § 18 dieses Gesellschaftsvertrags,<br />

sondern er erhält lediglich einen eventuell auf seine Kommanditeinlage<br />

eingezahlten Betrag unverzinst zurück. Am Ergebnis der Gesellschaft<br />

nimmt der ausgeschlossene Gesellschafter nicht teil. Entsprechendes gilt für<br />

den Fall der Herabsetzung der Kommanditeinlage für den Herabsetzungsbetrag.<br />

Im Fall der Herabsetzung der Kommanditeinlage oder des Ausschlusses<br />

des Kommanditisten kann die Gesellschaft als pauschalierten Schadenersatz<br />

einen Betrag in Höhe von 1.500,00 USD oder einen durch die Gesellschaft<br />

nachgewiesenen höheren Schaden verlangen. Der Kommanditist hat das<br />

Recht, der Gesellschaft einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der sich<br />

in Verzug befi ndende Kommanditist hat auf den jeweils off enen Betrag gegenüber<br />

der Gesellschaft Zinsen seit Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über Basiszins (gemäß § 247 BGB) beziehungsweise – sofern ein Verbraucher<br />

am Vertrag nicht beteiligt ist– in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins<br />

an die Gesellschaft zu zahlen. Im Fall des Ausschlusses des Kommanditisten<br />

oder der Herabsetzung seiner Kommanditbeteiligung bleibt die Pfl icht zur<br />

Zahlung der Verzugszinsen für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden des<br />

Ausschlusses beziehungsweise der Herabsetzung bestehen. Im Fall der Herabsetzung<br />

der Kommanditeinlage sind Verzugszinsen auf den bis dahin off enen<br />

Betrag der Kommanditbeteiligung zu zahlen.<br />

Sämtliche vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für eine entsprechende<br />

anteilige Herabsetzung der eigenen Kommanditeinlage der<br />

Treuhandkommanditistin wegen eines säumigen Treugebers mit der Maßgabe,<br />

dass sämtliche Zahlungspfl ichten ausschließlich den Treugeber treff en.<br />

5. Am Vermögen und an den stillen Reserven der Gesellschaft sind die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen beteiligt. Die Gesellschafter sind<br />

zu Nachschüssen nicht verpfl ichtet, auch nicht als Ausgleich untereinander.<br />

§ 6 Konten<br />

1. Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf den<br />

Kapitalkonten I der Kommanditisten gebucht.<br />

2. Das Agio wird auf einem Kapitalkonto II der Kommanditisten gebucht.<br />

3. Verlustanteile werden auf Verlustsonderkonten der Kommanditisten<br />

gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Einlagen der<br />

Kommanditisten übersteigen. Gewinnanteile sind den Verlustsonderkonten so<br />

lange gutzuschreiben, bis diese ausgeglichen sind. Die Kommanditisten haben<br />

Verlustanteile ausschließlich durch zukünftige Gewinne auszugleichen.<br />

4. Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Verlustsonderkonten zu buchen sind,<br />

und der gesamte übrige Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />

werden auf Gesellschafterkonten gebucht.<br />

5. Für jeden Treugeber werden entsprechende Konten als Unterkonten zu<br />

den Konten der Treuhandkommanditistin geführt.<br />

6. Die Konten werden auf USD-Basis geführt und nicht verzinst.<br />

§ 7 Stille Gesellschaft<br />

Verträge über die Errichtung von stillen Gesellschaften bedürfen der Einwilligung<br />

der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung entscheidet<br />

durch Beschluss.<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist allein die geschäftsführende<br />

Komplementärin berechtigt und verpfl ichtet, sofern in diesem<br />

Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Die geschäftsführende<br />

Komplementärin ist vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.<br />

2. Zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedarf die geschäftsführende<br />

Komplementärin der Zustimmung des Beirats, das Widerspruchsrecht der<br />

Kommanditisten bei derartigen Geschäften gemäß § 164 HGB wird abbedungen.<br />

Zu diesen Geschäften gehören insbesondere<br />

a) der Umbau des Schiff es;<br />

b) die Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich der Ersatzbeschaff<br />

ung von Ausrüstungsgegenständen von über 500.000,00 USD<br />

netto je Auftrag, mit Ausnahme von Aufträgen, die durch eine Versicherung<br />

gedeckt sind;<br />

c) wesentliche Änderungen und/oder die ersatzlose Aufhebung des prospektierten<br />

Chartervertrags sowie der Abschluss, wesentliche Änderungen<br />

und die Aufhebung von Zeitcharterverträgen für die Dauer von insgesamt<br />

zwölf Monaten und länger im Anschluss an den vorgenannten Zeitchartervertrag<br />

sowie der Abschluss von Bare-Boat-Charterverträgen;<br />

d) der Abschluss, die Aufhebung und Änderung von Vertragsreederverträgen;<br />

e) der Beitritt, der Abschluss sowie die Aufhebung und Änderung von Poolverträgen;<br />

f ) die Aufnahme von Darlehen, soweit hierdurch die Summe aufgenommener<br />

Darlehen einen Betrag von 500.000,00 USD überschreitet, sowie die<br />

hypothekarische Belastung des Schiff es und die Umschuldung von Hypothekendarlehen;<br />

g) Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaften,<br />

Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien, Gewährleistungen und Sicherheiten<br />

mit Ausnahme von solchen, die üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf<br />

verbunden oder zur Abwehr von Arrestmaßnahmen gegen das<br />

Schiff erforderlich sind;<br />

h) die Darlehenshingabe, mit Ausnahme von etwaigen Vorschüssen an Seeleute;<br />

i) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit von mehr<br />

als zwölf Monaten;<br />

j) Vereinbarungen über Zinsbindungen der Schiff shypothekendarlehen mit<br />

einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten;<br />

k) die Vercharterung des Schiff es an Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />

des Vertragsreederers unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;<br />

l) der Flaggenwechsel des Schiff es auf der Grundlage von § 7 Abs.1 Flaggenrechtsgesetz;<br />

m) der Abschluss von Anstellungs- und Mitarbeiterverträgen; dies gilt nicht<br />

für seemännisches Personal;<br />

n) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen;<br />

o) die Errichtung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen<br />

sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen, soweit sie nicht zur Erreichung<br />

des Unternehmenszwecks gemäß § 2 notwendig sind.<br />

3. In Not- und in Eilfällen hat die geschäftsführende Komplementärin das<br />

Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige<br />

Zustimmung des Beirats vorzunehmen. Hat die geschäftsführende Komplementärin<br />

hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat unverzüglich<br />

zu unterrichten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!