Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12
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Risikohinweise.<br />
weitere Jahre für die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens<br />
bestehenden Verbindlichkeiten. Für Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft, die gegebenenfalls in der Zeit zwischen dem<br />
Beitritt des Anlegers und dessen Eintragung in das Handelsregister<br />
entstehen, haftet der Anleger unter Umständen<br />
persönlich und unbeschränkt. Für die vor seinem Beitritt<br />
begründeten Verbindlichkeiten haftet der Anleger lediglich<br />
summenmäßig beschränkt bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />
Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft auch die<br />
Auszahlungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert<br />
werden, die über die Haftsumme hinausgehen.<br />
Haftungsrisiken können sich auch aus dem Betrieb des<br />
Schiff es ergeben. Dabei ist nicht auszuschließen, dass eventuelle<br />
Schäden eine Dimension erreichen, für die der bestehende<br />
Versicherungsschutz nicht ausreicht. Sollten im<br />
Ausland Dritte geschädigt werden, kann neben der Haftung<br />
des Schiff es auch eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />
Eigentümerin des Schiff es in Betracht kommen. In diesem<br />
Fall besteht das Risiko, dass ein ausländisches Gericht die<br />
beschränkte Kommanditistenhaftung nach deutschem<br />
Recht nicht anerkennt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein,<br />
wenn der Gesellschaft schuldhaftes Handeln als schadenursächlich<br />
nachgewiesen werden kann.<br />
Vorstehende Haftung triff t auch den mittelbar als Treugeber<br />
beteiligten Anleger, da dieser die Treuhandkommanditistin<br />
von deren Haftung im seiner Beteiligung entsprechenden<br />
Umfang freizustellen hat.<br />
Fremdfi nanzierung der Beteiligung<br />
Eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung ist nicht vorgesehen.<br />
Bei der Inanspruchnahme einer individuellen Fremdfi nanzierung<br />
der Beteiligung durch den Anleger besteht das<br />
Risiko, dass anfallende Zinsen und Tilgungen sowie eine<br />
eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht<br />
planmäßigem Verlauf der Beteiligung auch ohne Auszahlungen<br />
aus der Beteiligung bedient werden müssen.<br />
Unternehmerrisiko/Maximalrisiko<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die bisher genannten<br />
Risiken beziehungsweise Einfl ussgrößen stärker schwanken<br />
und/oder kumulativ auftreten. Das Maximalrisiko des<br />
Anlegers besteht aus dem Totalverlust der Beteiligungssumme<br />
inklusive Agio und dem Risiko aus einer eventuell in<br />
Anspruch genommenen Anteilsfi nanzierung, zu leistenden<br />
Steuerzahlungen sowie dem Risiko einer unbeschränkten<br />
persönlichen Haftung auch mit dem Privatvermögen, zum<br />
Beispiel bei einer Nichtanerkennung der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />
im Ausland oder einer unbeschränkten<br />
Haftung nach den Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts,<br />
wie sie vorstehend geschildert ist.<br />
Abschließender Hinweis<br />
Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der<br />
Anbieterin nicht.