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Prospekt IDEENKAPITAL Navalia 12

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Risikohinweise.<br />

weitere Jahre für die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens<br />

bestehenden Verbindlichkeiten. Für Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft, die gegebenenfalls in der Zeit zwischen dem<br />

Beitritt des Anlegers und dessen Eintragung in das Handelsregister<br />

entstehen, haftet der Anleger unter Umständen<br />

persönlich und unbeschränkt. Für die vor seinem Beitritt<br />

begründeten Verbindlichkeiten haftet der Anleger lediglich<br />

summenmäßig beschränkt bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />

Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft auch die<br />

Auszahlungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert<br />

werden, die über die Haftsumme hinausgehen.<br />

Haftungsrisiken können sich auch aus dem Betrieb des<br />

Schiff es ergeben. Dabei ist nicht auszuschließen, dass eventuelle<br />

Schäden eine Dimension erreichen, für die der bestehende<br />

Versicherungsschutz nicht ausreicht. Sollten im<br />

Ausland Dritte geschädigt werden, kann neben der Haftung<br />

des Schiff es auch eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Eigentümerin des Schiff es in Betracht kommen. In diesem<br />

Fall besteht das Risiko, dass ein ausländisches Gericht die<br />

beschränkte Kommanditistenhaftung nach deutschem<br />

Recht nicht anerkennt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein,<br />

wenn der Gesellschaft schuldhaftes Handeln als schadenursächlich<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

Vorstehende Haftung triff t auch den mittelbar als Treugeber<br />

beteiligten Anleger, da dieser die Treuhandkommanditistin<br />

von deren Haftung im seiner Beteiligung entsprechenden<br />

Umfang freizustellen hat.<br />

Fremdfi nanzierung der Beteiligung<br />

Eine Fremdfi nanzierung der Beteiligung ist nicht vorgesehen.<br />

Bei der Inanspruchnahme einer individuellen Fremdfi nanzierung<br />

der Beteiligung durch den Anleger besteht das<br />

Risiko, dass anfallende Zinsen und Tilgungen sowie eine<br />

eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bei nicht<br />

planmäßigem Verlauf der Beteiligung auch ohne Auszahlungen<br />

aus der Beteiligung bedient werden müssen.<br />

Unternehmerrisiko/Maximalrisiko<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die bisher genannten<br />

Risiken beziehungsweise Einfl ussgrößen stärker schwanken<br />

und/oder kumulativ auftreten. Das Maximalrisiko des<br />

Anlegers besteht aus dem Totalverlust der Beteiligungssumme<br />

inklusive Agio und dem Risiko aus einer eventuell in<br />

Anspruch genommenen Anteilsfi nanzierung, zu leistenden<br />

Steuerzahlungen sowie dem Risiko einer unbeschränkten<br />

persönlichen Haftung auch mit dem Privatvermögen, zum<br />

Beispiel bei einer Nichtanerkennung der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />

im Ausland oder einer unbeschränkten<br />

Haftung nach den Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts,<br />

wie sie vorstehend geschildert ist.<br />

Abschließender Hinweis<br />

Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis der<br />

Anbieterin nicht.

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