Viertes Bayerisches Forum Suchtprävention - Landeszentrale für ...
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• Genehmigung der Teilnahme an pädagogischen LehrerInnenkonferenzen sowie<br />
in beratender Funktion bei Vorliegen einer Einverständniserklärung der<br />
betreffenden Erziehungsberechtigten an anderen LehrerInnenkonferenzen<br />
(z.B. Diszipliniarausschuss), (Datenschutz!),<br />
• Akzeptanz der Schweigepflicht, insoweit keine Gefährdungslage <strong>für</strong> den/die<br />
Betroffenen oder die Schule gegeben ist,<br />
• Ermöglichung der Evaluation des Projektes und Mitwirkung im Rahmen schulischer<br />
Möglichkeiten gemäß der Schulordnung,<br />
• Grundsätzliche Genehmigung von Bekanntmachungen und Ankündigungen<br />
des INSIDE@SCHOOL gemäß der Kooperationsvereinbarung,<br />
• Im Ausnahmefall Unterstützung durch das Sekretariat (ggf. ergänzen),<br />
• Bereitstellung einer Raumressource zur Beratung (ggf. in Absprache mit dem<br />
etablierten Beratungssystem an der Schule). Die Nutzungszeiträume müssen<br />
dabei so flexibel wie möglich gestaltet werden.<br />
§ 2 Kosten<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Kostenregelung sind der Zuwendungsbescheid des Referates<br />
<strong>für</strong> Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München vom 16.11.2000 und<br />
etwaige Zuwendungsbescheide <strong>für</strong> einen nachfolgenden Bewilligungszeitraum.<br />
Den Aufwand <strong>für</strong> die Schulraumüberlassung trägt das Schul- und Kultusreferat<br />
der Landeshauptstadt München.<br />
§ 3 Kooperationsgremien<br />
Schulintern wird die nötige Kooperation zwischen den Kooperationspartnern<br />
Schule und INSIDE@SCHOOL über ein Team von Lehrkräften mit beratender<br />
Funktion gewährleistet.<br />
Extern wird eine Lenkungsgruppe installiert, bestehend aus einem Vertreter des<br />
Gesundheitsreferates (Suchthilfekoordinator der LHM), einer Vertreterin des<br />
Schulreferates (<strong>Suchtprävention</strong>sbeauftragte des Pädagogischen Instituts), der<br />
Leitung des INSIDE sowie den Schulleitungen oder ihren Stellvertretungen der<br />
am Projekt teilnehmenden 6 Schulen.<br />
§ 4 Dauer der Vereinbarung / Auflösung<br />
Die Vereinbarung gilt zunächst bis einschließlich des Schuljahres 2001/2002 (Pilotphase).<br />
Nach positiver Auswertung der Pilotphase kann sie fortgeführt werden.<br />
Wenn die Zusammenarbeit <strong>für</strong> beide Kooperationspartner bereits während der Pilotphase<br />
nicht zufriedenstellend gestaltet werden kann, kann die Vereinbarung im<br />
Benehmen mit dem übergeordneten externen Kooperationsgremium vorzeitig<br />
aufgelöst werden.<br />
§ 5 Weitere Regelungen<br />
(Hier können noch weitere individuelle Regelungen eingefügt werden.)<br />
Für die Schule: Für den Verein Condrobs:<br />
______________________ _________________________<br />
(Unterschrift Schulleitung) (Unterschrift Geschäftsleitung)<br />
Datum________________<br />
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