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Ökologische Aspekte der Gewässerentwicklung - HYDRA-Institute

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14<br />

1.6 Prioritäten<br />

Grundsätzliche <strong>Aspekte</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong><br />

Die Bestimmung von Prioritäten für Programme und Maßnahmen steht in unserer heutigen Gesellschaft<br />

vor dem Hintergrund eines Konsenses zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz <strong>der</strong> Lebensgrundlagen<br />

(Nachhaltigkeitsprinzip). Dies schlägt sich sowohl in den Zweckartikeln nationaler<br />

Gesetzgebung als auch in internationalen Konventionen (z.B. Rio-Konvention) und Richtlinien (z.B.<br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie) nie<strong>der</strong>.<br />

Dieser Konsens bedeutet für die <strong>Gewässerentwicklung</strong>, dass eine Gewichtung ökologischer, ökonomischer<br />

und sozialer Ziele erfolgen muss. Diese kann übergeordnerter Art sein und sich in einem<br />

<strong>Gewässerentwicklung</strong>sprogramm nie<strong>der</strong>schlagen. In diesem Fall bestimmt eine Prioritätensetzung die<br />

Auswahl <strong>der</strong> für eine weitere Bearbeitung vorgesehenen Objekte (z.B. Flussgebietseinheiten). Prioritätensetzung<br />

kann aber auch objektbezogen erfolgen, um den Umfang und die Qualität einzelner<br />

Maßnahmen zu bestimmen. Dieser Schritt hängt dabei eng mit <strong>der</strong> Erfassung von Restriktionen (einschränkenden<br />

Rahmenbedingungen) und <strong>der</strong> Bestimmung von Entwicklungspotenzialen zusammen.<br />

Ausgehend von dieser Prämisse lässt sich genereller und spezifischer Konsens auf <strong>der</strong> Basis unterschiedlicher<br />

Prioritätenstufen finden (Tab. 1-1). Die jeweiligen Ziele können gegeneinan<strong>der</strong> gewichtet<br />

und mit dem Systemzustand zu einer Matrix verbunden werden (Kap. A1.4). Diese Gewichtung wird<br />

in zwei Konkretisierungsstufen <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong> vorgenommen. Sie erfolgt zunächst, um die<br />

Notwendigkeit einer Maßnahme zu verdeutlichen. Nach <strong>der</strong> Inventarisierung (Kap. 3.1) führen die<br />

anhand von Indikatoren (Kap. 1.7) ermittelten Defizite und <strong>der</strong> daraus abgeleitete Entwicklungsbedarf<br />

(Kap. 3.2.2) noch einmal zu einer Modifikation und Konkretisierung <strong>der</strong> Schwerpunkte.<br />

Interessensgruppen<br />

oberste<br />

Priorität<br />

2. Priorität<br />

3. Priorität<br />

UMWELT<br />

"ökologische" Ziele<br />

und Werte<br />

Natur-/Gewässerschutz<br />

Gesundheit <strong>der</strong> Biozönosen<br />

Prioritäten<br />

WIRTSCHAFT<br />

ökonomische Ziele<br />

und Werte<br />

Wasserversorgung<br />

Trinkwasser/Brauchwasser<br />

Wasserqualität Schadensminimierung<br />

Naturnähe<br />

Struktur und Abfluss<br />

Lebensraumqualität<br />

Gewässer- und<br />

Raumnutzung,<br />

Energie<br />

(z.B. Wasserkraft)<br />

Artenvielfalt Rentabilität<br />

GESELLSCHAFT<br />

soziale Ziele<br />

und Werte<br />

Gesundheit<br />

Hochwassersicherheit<br />

Zukunftsperspektive<br />

Kulturerhaltung und<br />

Landschaftsästhetik<br />

Erholung und<br />

Freizeit<br />

Tab. 1-1:<br />

Prioritätensetzung berücksichtigt grundsätzliche ökologische, ökonomische und soziale Ziele (Interessen). Für die <strong>Gewässerentwicklung</strong><br />

ergeben sich unter an<strong>der</strong>em die hier aufgeführten Inhalte. Je nach Objekt o<strong>der</strong> Region können sich diese<br />

Prioritäten verschieben o<strong>der</strong> müssen erweitert werden.<br />

Internationale Regierungskommission Alpenrhein

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