Ökologische Aspekte der Gewässerentwicklung - HYDRA-Institute
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Entscheidend für das Entwicklungspotenzial ist die Abklärung, welche Rahmenbedingungen als restriktiv<br />
(unabän<strong>der</strong>lich) und welche als Nutzungen o<strong>der</strong> Interessen (mittelfristig än<strong>der</strong>bar) definiert<br />
werden müssen (Abb. 3-4). Diese Entscheidung wird im Rahmen einer zweiten Phase <strong>der</strong> Prioritätensetzung<br />
getroffen (Kap. A1.4). Eine übergeordnete Komponente ist die Festlegung wasserbaulicher<br />
Fixpunkte. Diese werden definiert und genauestens lokalisiert, um die Stabilität von Bauwerken und<br />
Sohlenlagen zu sichern.<br />
Ziel einer jeden <strong>Gewässerentwicklung</strong>smaßnahme ist es, das vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial<br />
voll auszunutzen. Die Qualität <strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Maßnahmen selbst lässt sich an <strong>der</strong><br />
Ausschöpfung des Entwicklungspotenzials bemessen.<br />
Datenbankführung, Karten, GIS<br />
(wie verwalte ich die Informationen?)<br />
Wasserhaushalt<br />
3.7 Entwicklungsziele<br />
Entwicklungspotenzial<br />
abiotische Inhalte<br />
Feststoffhaushalt Morphologie Wasserqualität<br />
Abklärungen<br />
biotische Inhalte<br />
Biozönosen<br />
Raumbedarf Entwicklung (welchen Raum braucht Gewässer zur typspezifischen Eigendynamik?)<br />
Festlegung von Fixpunkten (welche Einrichtungen/Niveaus dürfen nicht verän<strong>der</strong>t werden?)<br />
Abgleich des Raumbedarfs (können Einrichtungen aus dem Entwicklungsbereich verlegt werden?)<br />
Übertragung <strong>der</strong> Informationen in Datenbank<br />
Erstellung <strong>der</strong> Karten Entwicklungspotenzial<br />
Rahmenbedingungen<br />
Ausfiltern <strong>der</strong> Restriktionen (welche Rahmenbedingungen sind <strong>der</strong>zeit unverän<strong>der</strong>bar?)<br />
Raumbedarf <strong>der</strong> Restriktionen (welcher Raum steht für <strong>Gewässerentwicklung</strong> nicht zur Verfügung?)<br />
Abb. 3-5:<br />
Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Ermittlung des Entwicklungspotenzials.<br />
Entwicklungsziele beschreiben - unter Berücksichtigung des Entwicklungspotenzials (Kap. 3.6) - den<br />
mittel- bis langfristig anzustrebenden und realisierbaren Zustand eines Gewässersystems/-objekts<br />
und geben den Rahmen für die Maßnahmenplanung (Kap. 4) vor. Die entscheidende Frage für die<br />
Formulierung <strong>der</strong> Ziele lautet: Welche charakteristischen Zustände/Funktionen soll das Gewässer<br />
nach erfolgter Entwicklung aufweisen?<br />
Entwicklungsziele können nur nach dem jeweils aktuellen Wissensstand <strong>der</strong> Maßnahmenoptimierung<br />
formuliert werden und müssen daher ausreichend Spielraum für spätere Korrekturen o<strong>der</strong> Erweiterungen<br />
bieten. Nach einer Konvention (die so sinngemäß auch in die EU-WRRL übernommen<br />
wurde) stellen Entwicklungsziele den innerhalb von 10-15 Jahren absehbar erreichbaren Schritt in eine<br />
vom visionären Leitbild o<strong>der</strong> <strong>der</strong> potenziell natürlichen Referenz vorgezeichneten Richtung dar.<br />
Ein Entwicklungsziel beinhaltet demnach auch Zustände und Funktionen, die eine eventuell erst später<br />
mögliche größere Annäherung an das Leitbild möglich machen. Künftigen Generationen soll die<br />
Internationale Regierungskommission Alpenrhein