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Ökologische Aspekte der Gewässerentwicklung - HYDRA-Institute

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Grundsätzliche <strong>Aspekte</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong><br />

Obwohl <strong>der</strong> gesetzliche Auftrag zum Gewässerschutz und zur <strong>Gewässerentwicklung</strong> in den unterschiedlichen<br />

Anliegerlän<strong>der</strong>n des Alpenrheingebiets unterschiedlichen Wortlaut und unterschiedliche<br />

Verbindlichkeit besitzt, lassen sich dennoch gemeinsame Pflichten für die Erhaltung natürlicher Fließgewässerfunktionen<br />

daraus ableiten:<br />

Fließgewässer dürfen nur wasserbaulich verän<strong>der</strong>t werden, wenn die Maßnahme nicht ihre ökologische<br />

Funktionsfähigkeit beeinträchtigt.<br />

� Die nachhaltige Nutzung <strong>der</strong> Fließgewässer im Sinne einer natürlichen Funktionsfähigkeit<br />

muss sichergestellt werden.<br />

� Es muss eine Einbindung des Landschaftselementes Fließgewässer in benachbarte Landschaftselemente<br />

gewährleistet sein.<br />

� Maßnahmen sind so durchzuführen, dass sie auf die Lebensraumqualität <strong>der</strong> einheimischen<br />

Tier- und Pflanzenwelt positive Auswirkungen haben.<br />

� Maßnahmen im Sinne einer ökologischen Sanierung sind immer so durchzuführen, dass sie den<br />

jeweiligen Hochwasserschutzansprüchen Rechnung tragen und umgekehrt.<br />

A1.4 Prioritätensetzung<br />

Rechtsgrundlagen sind eine geeignete Basis für die Verfolgung ökologischer, ökonomischer und sozialer<br />

Ziele, geben darüber hinaus jedoch nur wenige Anhaltspunkte dafür, wie diese im gegenseitigen<br />

Konsens erreicht werden können.<br />

Im Rahmen einer <strong>Gewässerentwicklung</strong> müssen daher gesellschaftliche Ziele und Werte gegeneinan<strong>der</strong><br />

gewichtet werden, um die Notwendigkeit, den Umfang und die Qualität von Maßnahmen gesellschaftspolitisch<br />

vertreten zu können und zur Entscheidungsfindung zu gelangen. Dies geschieht in <strong>der</strong><br />

Regel mit Hilfe einer Priorisierungs-Matrix (Tab. A1-1).<br />

Auf dieser Matrix werden die - je nach Objekt, Anlass o<strong>der</strong> Maßnahme - wichtigsten gesellschaftlichen<br />

Ziele und <strong>der</strong>en Gewichtung nach Prioritäten gegen die Indikatoren des Gewässerzustands aufgetragen.<br />

Die Indikatoren werden - je nach Phase <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong> - weiter differenziert und<br />

präzisiert. In den entsprechenden Verknüpfungsfel<strong>der</strong>n wird eingetragen, in welchem Maße <strong>der</strong> jeweilige<br />

Indikator die Erreichung einzelner Ziele vertritt. Mit diesem Schritt wird also die zweite, fachlich<br />

begründete Gewichtung vorgenommen. Gewichtungen unterliegen dabei keinem vorgegebenen<br />

Schema; sie müssen lediglich allgemein akzeptiert und nachvollziehbar sein. Zwei Ansätze werden für<br />

die <strong>Gewässerentwicklung</strong> vorgeschlagen:<br />

� Verwendung einer Symbolik für eine vierstufige Bewertung (z.B. ++++, ����)<br />

� Verwendung von Prozentwerten, die sich in <strong>der</strong> Matrix per Spalte und Zeile auf 100% summieren<br />

Die Verwendung <strong>der</strong> Symbolik bietet sich in einer sehr frühen Stufe <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong>splanung<br />

an, wenn nur wenige o<strong>der</strong> ungeeignete Vorinformationen vorhanden sind. Eine Gewichtung<br />

nach zwei o<strong>der</strong> vier Stufen ist dabei einer dreistufigen Skala vorzuziehen, weil dann die Bewerter nicht<br />

auf das Mittelmaß ausweichen können, son<strong>der</strong>n klar entscheiden müssen, ob ein Indikator überdurchschnittliche<br />

o<strong>der</strong> unterdurchschnittlich Bedeutung besitzt (z.B. unbedeutend, mäßige Bedeutung,<br />

bedeutend, entscheidend).<br />

Die Verwendung von Prozentwerten wird vorgeschlagen, wenn die Bedeutung von Indikatoren aus<br />

an<strong>der</strong>en Projekten o<strong>der</strong> übergeordneten Programmen bekannt ist. Sie kann auch nach vollständiger<br />

Inventarisierung neu beurteilt werden.<br />

In <strong>der</strong> Regel findet die Prioritätensetzung in zwei Phasen statt. Die erste - nach einer Vorabklärung -<br />

entscheidet über das Ob, Wann? und Wo? <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong>. Die zweite Phase erfolgt nach<br />

<strong>der</strong> Inventarisierung und enthält zuvor nicht bekannte, aber dennoch für die Planung wichtige<br />

Kriterien und Indikatoren.<br />

Praxishandbuch: <strong>Ökologische</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong><br />

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