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Ökologische Aspekte der Gewässerentwicklung - HYDRA-Institute

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A1.2 Beispiele für integriertes Flussgebietsmanagement<br />

A1.2.1 Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)<br />

Grundsätzliche <strong>Aspekte</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong><br />

“Wasser ist keine übliche Handelsware, son<strong>der</strong>n ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend<br />

behandelt werden muß”. So lautet die Grundüberlegung dafür, dass es nach vielen Jahren<br />

intensiver Koordinationsarbeit und ebenso vielen Rückschlägen im Juli 2000 endlich zur Verabschiedung<br />

<strong>der</strong> ersten internationalen Richtlinie kam, die das Oberflächenwasser, das Grundwasser und<br />

alle damit korrespondierenden Räume, Funktionen und Prozesse unter gemeinsame Schutzziele stellt.<br />

An das in diesem Handbuch angesprochene Alpenrheingebiet (Abb. A1-2) grenzen 3 EU-Staaten<br />

(Österreich, Deutschland und Italien), ein EWR-Beitrittsstaat (Liechtenstein) und die Schweiz. Alle<br />

diese Staaten entsenden Landesvertreter zur “Wasserdirektorenkonferenz <strong>der</strong> Rheinanliegerstaaten”.<br />

Durch das Inkrafttreten <strong>der</strong> EU-WRRL ergibt sich folgende Situation:<br />

■ die EU-WRRL wird von allen EU-Staaten mit geltenden Rechtsgrundlagen abgeglichen. Innerhalb<br />

gesetzter Fristen müssen die Inhalte in nationales Recht übernommen werden und<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-WRRL erfüllt sein;<br />

■ die EU-WRRL wird vom Fürstentum Liechtenstein als wichtiges Instrument des Gewässerschutzes<br />

und <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong> betrachtet. Ihre Inhalte, Anfor<strong>der</strong>ungen und Fristen werden<br />

übernommen, soweit dies die nationalen Rechtsgrundlagen und Vereinbarungen erlauben;<br />

■ die schweizerische Wasserpolitik ist mit <strong>der</strong>jenigen <strong>der</strong> EU vergleichbar. Deshalb unterstützt die<br />

Schweiz die EU-Staaten im Rahmen ihres eigenen Vollzugs bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-WRRL. Sie<br />

wird damit Mitglied am “integrierten Flussgebietsmanagement” am Rhein. Allerdings können keine<br />

Inhalte in nationales Recht übernommen und Fristen eingehalten werden.<br />

Angesichts dieser multilateralen Vereinbarungen ist es unumgänglich, im Rahmen einer international<br />

koordinierten <strong>Gewässerentwicklung</strong>, wie sie im Alpenrheingebiet durchgeführt werden muss, ebenfalls<br />

die Inhalte, For<strong>der</strong>ungen und Fristen <strong>der</strong> EU-WRRL zu berücksichtigen.<br />

Inhalte, Ziele, For<strong>der</strong>ungen<br />

Die EU-WRRL verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2015 eine "gute ökologische Qualität"<br />

für oberirdische Gewässer und eine "gute Qualität" für das Grundwasser zu erreichen. Oberflächengewässer<br />

sind dabei anhand des "maximalen ökologischen Potenzials" zu bewerten. Als zentrales<br />

Instrument zur Zielerreichung und Ermittlung des "guten ökologischen Potenzials" schreibt die<br />

Richtlinie die Aufstellung von rechtsverbindlichen Bewirtschaftungsplänen vor.<br />

Zentrale Elemente <strong>der</strong> Zielsetzungen sind:<br />

■ Erreichung eines “guten ökologischen und chemischen Zustands” <strong>der</strong> Oberflächengewässer und<br />

eines “guten Zustands” des Grundwassers;<br />

■ Erreichung dieser Zustände innerhalb festgesetzter Fristen;<br />

■ Striktes Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser;<br />

■ Verpflichtung, die Einleitungen, Emissionen und Verluste prioritärer Stoffe schrittweise zu reduzieren<br />

und diejenigen prioritär gefährlicher Stoffe zu beenden o<strong>der</strong> schrittweise einzustellen;<br />

■ Erstellung einer Gewässerbewirtschaftung nach Flusseinzugsgebieten und Verpflichtung zur<br />

Koordination;<br />

■ Aktive Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit.<br />

Auch bei <strong>der</strong> EU-WRRL wird <strong>der</strong> Begriff des <strong>Gewässerentwicklung</strong>splans verwendet. Dieser Plan ist<br />

dabei als Bestandteil des Bewirtschaftungsplans anzusehen, <strong>der</strong> noch eine große Zahl weiterer<br />

Internationale Regierungskommission Alpenrhein

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