Ökologische Aspekte der Gewässerentwicklung - HYDRA-Institute
Ökologische Aspekte der Gewässerentwicklung - HYDRA-Institute
Ökologische Aspekte der Gewässerentwicklung - HYDRA-Institute
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
18<br />
A1.2 Beispiele für integriertes Flussgebietsmanagement<br />
A1.2.1 Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)<br />
Grundsätzliche <strong>Aspekte</strong> <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong><br />
“Wasser ist keine übliche Handelsware, son<strong>der</strong>n ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend<br />
behandelt werden muß”. So lautet die Grundüberlegung dafür, dass es nach vielen Jahren<br />
intensiver Koordinationsarbeit und ebenso vielen Rückschlägen im Juli 2000 endlich zur Verabschiedung<br />
<strong>der</strong> ersten internationalen Richtlinie kam, die das Oberflächenwasser, das Grundwasser und<br />
alle damit korrespondierenden Räume, Funktionen und Prozesse unter gemeinsame Schutzziele stellt.<br />
An das in diesem Handbuch angesprochene Alpenrheingebiet (Abb. A1-2) grenzen 3 EU-Staaten<br />
(Österreich, Deutschland und Italien), ein EWR-Beitrittsstaat (Liechtenstein) und die Schweiz. Alle<br />
diese Staaten entsenden Landesvertreter zur “Wasserdirektorenkonferenz <strong>der</strong> Rheinanliegerstaaten”.<br />
Durch das Inkrafttreten <strong>der</strong> EU-WRRL ergibt sich folgende Situation:<br />
■ die EU-WRRL wird von allen EU-Staaten mit geltenden Rechtsgrundlagen abgeglichen. Innerhalb<br />
gesetzter Fristen müssen die Inhalte in nationales Recht übernommen werden und<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-WRRL erfüllt sein;<br />
■ die EU-WRRL wird vom Fürstentum Liechtenstein als wichtiges Instrument des Gewässerschutzes<br />
und <strong>der</strong> <strong>Gewässerentwicklung</strong> betrachtet. Ihre Inhalte, Anfor<strong>der</strong>ungen und Fristen werden<br />
übernommen, soweit dies die nationalen Rechtsgrundlagen und Vereinbarungen erlauben;<br />
■ die schweizerische Wasserpolitik ist mit <strong>der</strong>jenigen <strong>der</strong> EU vergleichbar. Deshalb unterstützt die<br />
Schweiz die EU-Staaten im Rahmen ihres eigenen Vollzugs bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-WRRL. Sie<br />
wird damit Mitglied am “integrierten Flussgebietsmanagement” am Rhein. Allerdings können keine<br />
Inhalte in nationales Recht übernommen und Fristen eingehalten werden.<br />
Angesichts dieser multilateralen Vereinbarungen ist es unumgänglich, im Rahmen einer international<br />
koordinierten <strong>Gewässerentwicklung</strong>, wie sie im Alpenrheingebiet durchgeführt werden muss, ebenfalls<br />
die Inhalte, For<strong>der</strong>ungen und Fristen <strong>der</strong> EU-WRRL zu berücksichtigen.<br />
Inhalte, Ziele, For<strong>der</strong>ungen<br />
Die EU-WRRL verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2015 eine "gute ökologische Qualität"<br />
für oberirdische Gewässer und eine "gute Qualität" für das Grundwasser zu erreichen. Oberflächengewässer<br />
sind dabei anhand des "maximalen ökologischen Potenzials" zu bewerten. Als zentrales<br />
Instrument zur Zielerreichung und Ermittlung des "guten ökologischen Potenzials" schreibt die<br />
Richtlinie die Aufstellung von rechtsverbindlichen Bewirtschaftungsplänen vor.<br />
Zentrale Elemente <strong>der</strong> Zielsetzungen sind:<br />
■ Erreichung eines “guten ökologischen und chemischen Zustands” <strong>der</strong> Oberflächengewässer und<br />
eines “guten Zustands” des Grundwassers;<br />
■ Erreichung dieser Zustände innerhalb festgesetzter Fristen;<br />
■ Striktes Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser;<br />
■ Verpflichtung, die Einleitungen, Emissionen und Verluste prioritärer Stoffe schrittweise zu reduzieren<br />
und diejenigen prioritär gefährlicher Stoffe zu beenden o<strong>der</strong> schrittweise einzustellen;<br />
■ Erstellung einer Gewässerbewirtschaftung nach Flusseinzugsgebieten und Verpflichtung zur<br />
Koordination;<br />
■ Aktive Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit.<br />
Auch bei <strong>der</strong> EU-WRRL wird <strong>der</strong> Begriff des <strong>Gewässerentwicklung</strong>splans verwendet. Dieser Plan ist<br />
dabei als Bestandteil des Bewirtschaftungsplans anzusehen, <strong>der</strong> noch eine große Zahl weiterer<br />
Internationale Regierungskommission Alpenrhein