gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
der heutigen Stelle 1,5 km weiter nördlich angelegt. Die Grundmauern des Klosters sind heute<br />
in eine kleine Parkanlage integriert. Bei <strong>dem</strong> Kloster handelt es sich um ein ehemaliges<br />
Benediktinerkloster, das 1196 gegründet worden ist und nach <strong>dem</strong> Dreißigjährigen Krieg<br />
<strong>auf</strong>gelöste wurde. Ferner ist in diesem Bereich ein Wohnhaus aus <strong>dem</strong> späten 19. Jahrhundert<br />
zu finden, das <strong>auf</strong> den Grundmauern des <strong>ehemaligen</strong> Klosters liegt. Die beiden denkmalgeschützten<br />
Objekte sind durch Wohnbebauung und die Este vom Plangebiet abgetrennt.<br />
2.3.2 Bodendenkmalpflege / Archäologie<br />
Bodendenkmäler sind gemäß Auskunft der Denkmalbehörde im Bereich des Plangebiets<br />
zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.<br />
Allerdings befindet sich im Bereich des Plangebietes eine Fläche, die als potentielle archäologische<br />
Verdachtsfläche in Frage kommt. Diese liegt im Bereich des Wehrs im Südwesten<br />
des Plangebiets. Hier könnten sich nach Auskunft der Denkmalbehörde Reste einer Mühle<br />
aus der Klosterzeit befinden.<br />
Nordwestlich außerhalb des Plangebietes liegt eine weitere potentielle archäologische Verdachtsfläche.<br />
Hier können sich Überreste einer <strong>ehemaligen</strong> Anlegestelle (frühester Hafen der<br />
<strong>Stadt</strong>) und ggf. dazu gehöriger Gebäude befinden.<br />
Auf Grund der zu erwartenden Bodenfunde ist für jeden Bodeneingriff gemäß § 13 des Niedersächsischen<br />
Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) eine denkmalrechtliche Genehmigung<br />
erforderlich. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Der Baubeginn von Erdbauarbeiten<br />
ist mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Sollten während der Erdarbeiten im<br />
Plangebiet Sachen oder Spuren gefunden werden, bei denen Anlass zu der Annahme besteht,<br />
dass es sich um Kulturdenkmale (Bodenfunde) handeln könnte, so sind diese unverzüglich<br />
der archäologischen Denkmalpflege gem. § 14 NDSchG anzuzeigen.<br />
3 Planungsvorgaben<br />
3.1 Ziele der Raumordnung<br />
Nach <strong>dem</strong> Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Stade in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung 2004 nimmt das Mittelzentrum <strong>Buxtehude</strong> die Schwerpunkt<strong>auf</strong>gabe<br />
Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten wahr. Außer<strong>dem</strong> wird der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Buxtehude</strong> als Erholungsstandort die besondere Entwicklungs<strong>auf</strong>gabe Fremdenverkehr zugeordnet.<br />
Im RROP ist der Planungsbereich als Vorranggebiet für Freiraumfunktion ausgewiesen; Aufgabe<br />
ist die Verbesserung der Frischluftzufuhr (s. RROP D 1.5 07). Dieses Vorranggebiet<br />
reicht von der B 73 bis nördlich zur DB – Strecke.<br />
Durch den im westlichen Randbereich des Plangebietes vorgesehenen Grünstreifen kann<br />
die Funktion des Vorranggebietes wie bisher <strong>auf</strong>recht erhalten werden.<br />
Entwurf<br />
Weitere Ziele sind:<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Vorranggebietes für die Trinkwassergewinnung.<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb des ausgewiesenen Lärmbereiches nördlich der B 73.<br />
Die Moisburger Straße wird als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt.<br />
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplans stehen den Zielen der Landesplanung nicht entgegen.<br />
Die geplante Umstrukturierung des Geländes beschränkt sich <strong>auf</strong> bereits baulich genutzte<br />
Gebiete. Auf die Lage innerhalb des Lärmbereiches ist bereits vor Jahren durch die<br />
Herstellung einer Lärmschutzwand beiderseits der B 73 reagiert worden.<br />
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