gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Da die Bodenfunktion „Grundwasseranreicherung“ bei Erhalt der heutigen<br />
Versiegelung unter der Aufhöhung nicht erfüllt werden kann, wird<br />
hier nur mit 75 % gerechnet; das ergibt ca. 750 m².<br />
Die Kompensation ist hiermit erbracht.<br />
10.8 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) <strong>Buxtehude</strong> 2010 (2. Änderung) stellt für das gesamte ehemalige<br />
Granini-Gelände ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ dar. – Die geplante<br />
Änderung des FNPs sieht eine Mischung von Wohnb<strong>auf</strong>lächen im Norden und Osten sowie<br />
eine Gewerbefläche im Süden vor.<br />
Eine Alternative zu der vorliegenden Bauleitplanung wäre die Herrichtung von Wohn- und<br />
Gewerbeflächen gleichen Ausmaßes an einem anderen Standort. Die Eingriffe in den Naturhaushalt<br />
würden <strong>auf</strong> einer Alternativfläche ein vermutlich deutlich höheres Konfliktniveau<br />
erreichen, da das Areal des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes bereits zu fast 90 % versiegelt ist,<br />
so dass die zum Status quo hinzukommenden Belastungen als gering gelten dürfen.<br />
10.9 Zusätzliche Angaben<br />
10.9.1 Verwendete Fachgutachten und technische Verfahren<br />
Der Umweltprüfung liegen die Aussagen des Flächennutzungsplans, des Landschaftsrahmenplans<br />
(1989, einschl. Ergänzungen von 1994) und des Landschaftsplans (1985), der<br />
Baumschutzsatzung (1990, 3. Änderung 2005), der Umweltbericht zum <strong>ehemaligen</strong> vorhabenbezogenen<br />
B-Plan „Granini-Gelände“ (2007), die Verkehrs- und schalltechnische Untersuchung<br />
(2010), die Detailuntersuchung für das Grundstück Moisburger Straße 3-7 in <strong>Buxtehude</strong>;<br />
Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Beuße & Dr. Schmidt, Stade, Phase 1: Bestands<strong>auf</strong>nahme<br />
2004; Phase 2: Gefahrenbeurteilung 2005, die Ergänzende Stellungnahme zur Gefahrenbeurteilung<br />
Ingenieurgesellschaft Dr. Schmidt, 2010 und die Baugrundbeurteilung<br />
und Gründungsempfehlung, Grundbauing. Steinfeld und Partner GbR, 2006 zugrunde.<br />
Die jeweils verwendeten technischen Verfahren sind in den jeweiligen Fachgutachten und<br />
Fachbeiträgen dargestellt, <strong>auf</strong> die hiermit verwiesen wird.<br />
Es wird dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
nach den Vorgaben des Merkblattes „Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
bei Bauleitplanverfahren im Landkreis Stade“ erfolgte. Es handelt sich um eine Anpassung<br />
an das niedersächsische Bewertungsmodell nach Breuer (2003).<br />
10.9.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für die Um-<br />
Entwurf<br />
weltprüfung. Insbesondere haben sich keine technischen Lücken oder fehlende Kenntnisse<br />
ergeben.<br />
10.9.3 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />
Die Überwachung der erheblichen unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
infolge der Planrealisierung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur<br />
Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm),<br />
Bundesbodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf.<br />
weiterer Regelungen. Im vorliegenden Fall sind keine besonderen Maßnahmen zur Überwachung<br />
vorgesehen.<br />
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