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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

Da die Bodenfunktion „Grundwasseranreicherung“ bei Erhalt der heutigen<br />

Versiegelung unter der Aufhöhung nicht erfüllt werden kann, wird<br />

hier nur mit 75 % gerechnet; das ergibt ca. 750 m².<br />

Die Kompensation ist hiermit erbracht.<br />

10.8 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) <strong>Buxtehude</strong> 2010 (2. Änderung) stellt für das gesamte ehemalige<br />

Granini-Gelände ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ dar. – Die geplante<br />

Änderung des FNPs sieht eine Mischung von Wohnb<strong>auf</strong>lächen im Norden und Osten sowie<br />

eine Gewerbefläche im Süden vor.<br />

Eine Alternative zu der vorliegenden Bauleitplanung wäre die Herrichtung von Wohn- und<br />

Gewerbeflächen gleichen Ausmaßes an einem anderen Standort. Die Eingriffe in den Naturhaushalt<br />

würden <strong>auf</strong> einer Alternativfläche ein vermutlich deutlich höheres Konfliktniveau<br />

erreichen, da das Areal des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes bereits zu fast 90 % versiegelt ist,<br />

so dass die zum Status quo hinzukommenden Belastungen als gering gelten dürfen.<br />

10.9 Zusätzliche Angaben<br />

10.9.1 Verwendete Fachgutachten und technische Verfahren<br />

Der Umweltprüfung liegen die Aussagen des Flächennutzungsplans, des Landschaftsrahmenplans<br />

(1989, einschl. Ergänzungen von 1994) und des Landschaftsplans (1985), der<br />

Baumschutzsatzung (1990, 3. Änderung 2005), der Umweltbericht zum <strong>ehemaligen</strong> vorhabenbezogenen<br />

B-Plan „Granini-Gelände“ (2007), die Verkehrs- und schalltechnische Untersuchung<br />

(2010), die Detailuntersuchung für das Grundstück Moisburger Straße 3-7 in <strong>Buxtehude</strong>;<br />

Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Beuße & Dr. Schmidt, Stade, Phase 1: Bestands<strong>auf</strong>nahme<br />

2004; Phase 2: Gefahrenbeurteilung 2005, die Ergänzende Stellungnahme zur Gefahrenbeurteilung<br />

Ingenieurgesellschaft Dr. Schmidt, 2010 und die Baugrundbeurteilung<br />

und Gründungsempfehlung, Grundbauing. Steinfeld und Partner GbR, 2006 zugrunde.<br />

Die jeweils verwendeten technischen Verfahren sind in den jeweiligen Fachgutachten und<br />

Fachbeiträgen dargestellt, <strong>auf</strong> die hiermit verwiesen wird.<br />

Es wird dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

nach den Vorgaben des Merkblattes „Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

bei Bauleitplanverfahren im Landkreis Stade“ erfolgte. Es handelt sich um eine Anpassung<br />

an das niedersächsische Bewertungsmodell nach Breuer (2003).<br />

10.9.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für die Um-<br />

Entwurf<br />

weltprüfung. Insbesondere haben sich keine technischen Lücken oder fehlende Kenntnisse<br />

ergeben.<br />

10.9.3 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />

Die Überwachung der erheblichen unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

infolge der Planrealisierung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur<br />

Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm),<br />

Bundesbodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf.<br />

weiterer Regelungen. Im vorliegenden Fall sind keine besonderen Maßnahmen zur Überwachung<br />

vorgesehen.<br />

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