gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Zusätzlich ist eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die Schadstoffbelastung<br />
der Böden zu betrachten (siehe hierzu die Kap. 4 „Altlasten“ sowie die Kap. 10.3.4 „ Boden“<br />
und 10.3.5 „Wasser“). Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass für die geplante Wohnnutzung<br />
im Bereich des B-Plans Nr. 110 B eine Gefährdung des Schutzgutes menschliche<br />
Gesundheit durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. 6 Vielmehr ist davon<br />
auszugehen, dass sich durch das Belassen der derzeitigen Versiegelung und zusätzliches<br />
Aufbringen unbelasteten Bodenmaterials die Gefährdung der menschlichen Gesundheit<br />
verringert.<br />
10.3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Durch diesen Bebauungsplan gehen keine besonders geschützten Gebiete nach <strong>dem</strong> Naturschutzrecht<br />
verloren bzw. werden erheblich gemindert. Außerhalb der besonders geschützten<br />
Gebiete kann die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung als Beurteilungsmaßstab herangezogen<br />
werden.<br />
Das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird von dieser Planung nur in geringem Umfang beeinträchtigt.<br />
Insgesamt gesehen hat das Plangebiet <strong>auf</strong>grund seiner langen industriellen Nutzung<br />
eine erheblich eingeschränkte Funktion für den Naturhaushalt.<br />
Die langfristige und wesentliche Veränderung der Flächen mit allgemeiner Bedeutung für<br />
den Naturhaushalt (Wertstufe 3) sind als erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes zu bewerten. Die Inanspruchnahme der Flächen mit allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung für den Naturhaushalt (Wertstufe 2) ist in der Regel als nicht erhebliche<br />
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu bewerten.<br />
Folgende Biotoptypen der Wertstufe 3 sind im Plangebiet vorhanden – (siehe Anlage 1: Biotopkartierung)<br />
betroffene Biotope allgemeiner Bedeutung<br />
UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (48 m²)<br />
HSE Siedlungsgehölz, überwiegend einheimische Baumarten (44 m²) – bleibt erhalten<br />
Hinzu kommen geringwertige Biotoptypen wie ER (Beete/Rabatte) und die versiegelten Flächen<br />
(Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen).<br />
Für das Vorhaben werden keine nach der Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> geschützte<br />
Weiden mit einem STØ von 30 – 40 cm entfernt werden müssen.<br />
Darüber hinaus werden Biotopflächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz (siehe<br />
oben) zu einem Anteil von 48 m² (siehe auch Bilanzierung Kap. 10.7) überplant. Die Biotope<br />
werden laut Bilanzierung in einem Verhältnis 1:1 ausgeglichen. Daraus ergibt sich zusätzlich<br />
zu den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen bezüglich der entfallenden Bäume ein<br />
Ausgleichserfordernis für flächenhafte Biotope von 48 m².<br />
10.3.3 Artenschutz<br />
Die durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe können grundsätzlich die Zugriffsverbote<br />
des § 44 Abs. 1 BNatSchG tangieren. Hiernach ist es verboten:<br />
6 Ingenieurgesellschaft Dr. Schmidt, Juni 2010 „Ergänzende Stellungnahme zur Gefahrenbeurteilung <strong>auf</strong>grund<br />
des neuen städtebaulichen Konzeptes“<br />
Entwurf<br />
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