gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Bei den vertiefenden Untersuchung der 2. Phase der Detailuntersuchung wurden in den Proben<br />
des oberflächennahen Grundwassers ein nicht unerheblicher Eintrag von Schadstoffen<br />
aus <strong>dem</strong> Boden in das oberflächennahe Grundwasser vorgefunden. In fünf von zehn entnommen<br />
abstromigen Grundwasserproben wurde für mindestens einen Parameter (Arsen,<br />
Blei, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)) der jeweilige LAWA-<br />
Maßnahmenschwellenwert erreicht oder überschritten. „Damit zeigen die erhobenen Daten<br />
das bereichsweise Vorliegen einer erheblichen negativen Beschaffenheitsveränderung des<br />
oberflächennahen Grundwassers an“ (Beuße & Schmidt 2005). Unter den momentanen Bedingungen<br />
fließt dieses Grundwasser der Este zu, so dass zumindest von einer geringen<br />
Belastung der Este auszugehen ist. Aufgrund der nur geringen Potentialunterschiede zum<br />
Grundwasser des ersten Grundwasserleiters ist der vertikale Wasseraustausch vermutlich<br />
sehr gering. Unter ungünstigen Förderbedingungen ist aber auch ein Zustrom von <strong>dem</strong> belasteten<br />
Grundwasser des oberflächennahen Grundwassers über die beiden anderen<br />
Grundwasserleiter in einen der Förderbrunnen der Trinkwassergewinnungsanlage möglich.<br />
Eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung ist von daher nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen<br />
(Beuße & Schmidt 2005). Der Gutachter empfiehlt unabhängig von der Folgenutzung<br />
des Geländes Maßnahmen, um eine Gefährdung durch die vorhandenen Altlasten<br />
zu verhindern bzw. zu minimieren.<br />
Im Bezug <strong>auf</strong> die Grundwasserneubildung ist im direkten Bereich des Vorhabens <strong>auf</strong>grund<br />
der zum größten Teil versiegelten Oberfläche von einer geringen Neubildungsrate auszugehen.<br />
Die Überprüfung der Grundwasserbeschaffenheit erfolgt durch zwei Messstellen (GWM) außerhalb<br />
des Plangebiets.<br />
Im Zuge der Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde das Grundwasser durch die Ingenieurgesellschaft<br />
Dr. Schmidt mbH aus Stade erneut untersucht (Juni 2011). Die Ergebnisse<br />
der Befunde aus <strong>dem</strong> Jahr 2005 wurden darin nochmal bestätigt. Die Bodensituation hat sich<br />
somit nicht verändert.<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Wasserschutzgebietsverordnung<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der Zone II eines Wasserschutzgebietes. Das Wasserschutzgebiet<br />
für die Wasserwerke Ziegelkamp und Eilendorf der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Buxtehude</strong>, Landkreis<br />
Stade wurde mit Verordnung vom 13. November 1992 festgesetzt. Gemäß dieser Verordnung<br />
wird das Wasserschutzgebiet für die der öffentliche Wasserversorgung dienenden<br />
Brunnen der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Buxtehude</strong> festgesetzt. Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in drei<br />
Schutzzonen. Die Schutzzone I (Fassungsbereich / Trinkwasserbrunnen) grenzt einige Hundert<br />
Meter nördlich des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes an. Das Plangebiet selbst liegt in der<br />
Schutzzone II (engere Schutzzone, Anstrombereich). Die Verordnung regelt die möglichen<br />
Nutzungen und setzt Verbote fest, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Die<br />
das Grundwasser gefährdenden Handlungen und Anlagen werden differenziert für die einzelnen<br />
Schutzzonen in der Verordnung dargelegt. Befreiungen von den Verboten können für<br />
die Schutzzonen II, III A und III B im Einzelfall vom Landkreis Stade zugelassen werden.<br />
Aussagen zur Gefährdungssituation für die Trinkwasserbrunnen (Schutzzone I) durch die im<br />
Boden vorhandenen Altlasten wurden bereits unter <strong>dem</strong> Punkt „Grundwasser“ gegeben. Zusätzlich<br />
wird <strong>auf</strong> die Detailuntersuchung von Beuße & Schmidt (2005) hingewiesen.<br />
Oberflächengewässer<br />
Entwurf<br />
Als Oberflächengewässer ist ein Graben zu finden, der das ehemalige Granini-Gelände im<br />
Norden und Osten begrenzt. Der Graben fließt hier außerhalb des Maschendrahtzauns. Der<br />
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