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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

8.4 Schienenverkehr<br />

Der Bahnhof von <strong>Buxtehude</strong> ist Luftlinie ca. 700 m, fußläufig ca. 800 m entfernt. Von dort<br />

verkehren die S-Bahn in Richtung Hamburg und Stade sowie Personenzüge in Richtung<br />

Hamburg, Stade - Cuxhaven und Bremervörde - Bremerhaven.<br />

9 Immissionsschutz<br />

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des benachbarten Bebauungsplans Nr. 109 wurde<br />

eine schalltechnischen Untersuchung durchgeführt in deren Rahmen die Auswirkungen der<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> gesamten <strong>ehemaligen</strong> Granini-Gelände geplanten Vorhaben <strong>auf</strong> die Lärmsituation<br />

untersucht und bewertet wurden (Verkehrs- und schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan<br />

„Verbrauchermarkt <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> ehem. Granini-Gelände“ in <strong>Buxtehude</strong>, Brilon<br />

Bondzio Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum, Februar 2010).<br />

Als Grundlage wurde dabei das im Rahmenplan 2009 vorgegebene Konzept berücksichtigt,<br />

welches neben <strong>dem</strong> geplanten Lebensmitteldiscounter und Dienstleistungseinrichtungen<br />

(Bebauungsplans Nr. 109) auch die <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> übrigen Gelände vorgesehene Wohnbebauung<br />

und das (ehemals geplante) Alten – und Pflegeheim vorsieht.<br />

Im Bebauungsplan Nr. 109 wurden Festsetzungen zum Lärmschutz sowie Anforderungen zu<br />

Eink<strong>auf</strong>swagen und zur Anlieferung getroffen, um eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit<br />

der durch den geplanten Verbrauchermarkt zu erwartenden Geräuschimmissionen<br />

mit den vorhandenen Wohnnutzungen in der Nachbarschaft sowie mit den geplanten Nutzungen<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> übrigen Teil des Geländes zu gewährleisten.<br />

Die Untersuchung hat gezeigt, dass in einem Bereich innerhalb des Plangebietes dieses<br />

Bebauungsplans der Immissionsrichtwert nach TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete von<br />

55 dB(A) am Tag überschritten wird. Maßgebende Geräuschquelle ist hier der östlich des<br />

Plangebietes gelegene Parkplatz des geplanten Verbrauchermarktes (Bebauungsplan Nr.<br />

109).<br />

Für den Bereich mit Überschreitungen des Richtwertes von 55 dB(A) werden besondere<br />

Vorkehrungen zum Lärmschutz erforderlich. Für die betroffene Fläche wird vorsorglich auch<br />

im eingeschränkten Gewerbegebiet daher festgesetzt, dass in den nach § 8 Abs. 3 Nr. 1<br />

BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen, Fenster von Aufenthaltsräumen nach<br />

Westen und Norden zu orientieren oder nur innerhalb von verglasten Loggien oder Wintergärten<br />

zulässig sind. (s. textliche Festsetzung Nr. 11).<br />

Entwurf<br />

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