gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Auf Grund der zu erwartenden Bodenfunde ist für jeden Bodeneingriff gemäß § 13<br />
des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) eine denkmalrechtliche<br />
Genehmigung erforderlich.<br />
10.6 Grünordnungskonzept<br />
Dieser Umweltbericht enthält neben dessen eigentlichen Aussagen auch die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung<br />
(Kap. 10.7) und formuliert zu<strong>dem</strong> nachfolgend die notwendigen grünordnerischen<br />
und landschaftspflegerischen Maßnahmen.<br />
Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Schutz und Entwicklung vorhandener Grünflächen<br />
Parallel zum Este-Verl<strong>auf</strong> und zum geplanten Hochwasserschutz ist eine für die öffentliche<br />
Erholung wichtige Grünanlage an der Westgrenze des Plangebietes zu entwickeln und zu<br />
schützen. Das Aufbringen von unbelastetem, vegetationsfähigem Boden ist nur in geringer<br />
Stärke (50 – 100 cm) möglich. Von daher werden hier nur zum Pionierbewuchs geeignete<br />
Gehölze gepflanzt, die sich mit den am Estel<strong>auf</strong> befindlichen Espen und Hybrid-Pappeln zu<br />
einem harmonischen Grünzug entwickeln werden können.<br />
Festsetzungsvorschlag:<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche (ÖG) mit der Zweckbestimmung Parkanlage sind<br />
nach Andeckung mit vegetationsfähigem Boden eine Wieseneinsaat vorzunehmen und<br />
in kleinen Gruppen halbhohe Sträucher in der Qualität leichter Strauch, 1 x verpflanzt,<br />
Höhe 70 bis 90 cm zu pflanzen und durch 1-2-schürige Mahd und sonstige fachgerechte<br />
Pflege dauerhaft zu erhalten.<br />
Laubgehölze (Sträucher):<br />
Amelanchier lamarckii (Felsenbirne)<br />
Corylus avellana (Haselnuss)<br />
Prunus spinosa (Schlehe)<br />
Rosa canina (Hunds-Rose)<br />
Rosa spinosissima (Bibernell-Rose)<br />
Rubus spec. (Brombeeren<br />
Salix caprea (Salweide)<br />
Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)<br />
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern, sonstige Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a<br />
BauGB)<br />
Pflanzung von Großgehölzen<br />
Die Südgrenze der Gewerbefläche hin zur Moisburger Straße ist ebenfalls mit Bäumen gestalterisch<br />
zu gliedern. Im westlichen Teilbereich gibt es noch unversiegelte Böden; im Osten<br />
werden zur Herrichtung der Vegetationsflächen ein Gebäudeabriss und eine Auffüllung um<br />
ca. 1,00 m nötig. Parallel zur Straße sollen sechs hochstämmige Laubbäume mit mind. 10<br />
m² offener Vegetationsfläche gepflanzt werden. Ziel dieser Begrünung mit Laubbäumen ist<br />
die gestalterische Einbindung des Gebiets in den Straßenraum der Moisburger Straße.<br />
Festsetzungsvorschlag:<br />
Entwurf<br />
Auf den festgesetzten Standorten zum Anpflanzen von Bäumen ist ein hochstämmiger<br />
Laubbaum in der Qualität 3 x verpflanzt, 16-18 cm Stammumfang zu pflanzen und<br />
dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Je Baum ist eine offe-<br />
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