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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

Auf Grund der zu erwartenden Bodenfunde ist für jeden Bodeneingriff gemäß § 13<br />

des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) eine denkmalrechtliche<br />

Genehmigung erforderlich.<br />

10.6 Grünordnungskonzept<br />

Dieser Umweltbericht enthält neben dessen eigentlichen Aussagen auch die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung<br />

(Kap. 10.7) und formuliert zu<strong>dem</strong> nachfolgend die notwendigen grünordnerischen<br />

und landschaftspflegerischen Maßnahmen.<br />

Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />

Schutz und Entwicklung vorhandener Grünflächen<br />

Parallel zum Este-Verl<strong>auf</strong> und zum geplanten Hochwasserschutz ist eine für die öffentliche<br />

Erholung wichtige Grünanlage an der Westgrenze des Plangebietes zu entwickeln und zu<br />

schützen. Das Aufbringen von unbelastetem, vegetationsfähigem Boden ist nur in geringer<br />

Stärke (50 – 100 cm) möglich. Von daher werden hier nur zum Pionierbewuchs geeignete<br />

Gehölze gepflanzt, die sich mit den am Estel<strong>auf</strong> befindlichen Espen und Hybrid-Pappeln zu<br />

einem harmonischen Grünzug entwickeln werden können.<br />

Festsetzungsvorschlag:<br />

Innerhalb der öffentlichen Grünfläche (ÖG) mit der Zweckbestimmung Parkanlage sind<br />

nach Andeckung mit vegetationsfähigem Boden eine Wieseneinsaat vorzunehmen und<br />

in kleinen Gruppen halbhohe Sträucher in der Qualität leichter Strauch, 1 x verpflanzt,<br />

Höhe 70 bis 90 cm zu pflanzen und durch 1-2-schürige Mahd und sonstige fachgerechte<br />

Pflege dauerhaft zu erhalten.<br />

Laubgehölze (Sträucher):<br />

Amelanchier lamarckii (Felsenbirne)<br />

Corylus avellana (Haselnuss)<br />

Prunus spinosa (Schlehe)<br />

Rosa canina (Hunds-Rose)<br />

Rosa spinosissima (Bibernell-Rose)<br />

Rubus spec. (Brombeeren<br />

Salix caprea (Salweide)<br />

Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)<br />

Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern, sonstige Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a<br />

BauGB)<br />

Pflanzung von Großgehölzen<br />

Die Südgrenze der Gewerbefläche hin zur Moisburger Straße ist ebenfalls mit Bäumen gestalterisch<br />

zu gliedern. Im westlichen Teilbereich gibt es noch unversiegelte Böden; im Osten<br />

werden zur Herrichtung der Vegetationsflächen ein Gebäudeabriss und eine Auffüllung um<br />

ca. 1,00 m nötig. Parallel zur Straße sollen sechs hochstämmige Laubbäume mit mind. 10<br />

m² offener Vegetationsfläche gepflanzt werden. Ziel dieser Begrünung mit Laubbäumen ist<br />

die gestalterische Einbindung des Gebiets in den Straßenraum der Moisburger Straße.<br />

Festsetzungsvorschlag:<br />

Entwurf<br />

Auf den festgesetzten Standorten zum Anpflanzen von Bäumen ist ein hochstämmiger<br />

Laubbaum in der Qualität 3 x verpflanzt, 16-18 cm Stammumfang zu pflanzen und<br />

dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Je Baum ist eine offe-<br />

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