gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
10.3.7 Schutzgut Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild<br />
Durch die Planung erfolgt keine Inanspruchnahme von Gebieten von besonderer Bedeutung<br />
für das Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild.<br />
Durch das Vorhaben wird das Ortsbild im Bereich des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes zur<br />
Moisburger Straße hin wenig verändert. Die festgesetzte Baugrenze für die vorgesehene<br />
Gewerbenutzung <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> südlichen Teil des Plangebiets sowie insbesondere die festgesetzte<br />
Baumreihe zur Straße hin ermöglicht eine ruhige Straßenansicht und kann als Verbesserung<br />
der heutigen Situation angesehen werden.. Die nördlich und nordöstlich anschließenden<br />
allgemeinen Wohngebiete fügen sich gut in die östlich des Weges und westlich der Este<br />
gelegenen vorhandenen Wohngebiet ein. Die westlichen Grünstrukturen, insbesondere die<br />
längs der Este werden komplett erhalten bleiben.<br />
Werbeanlagen entlang der Moisburger Straße für den/die Gewerbebetrieb/e sind nur in sehr<br />
eingeschränktem Maße zulässig. So dürfen Werbeanlagen an Gebäuden lediglich maximal<br />
30 % der Fassadenlänge einnehmen und die Tr<strong>auf</strong>kante bzw. Oberkante der Attika nicht<br />
überragen. Freistehende Werbeanlagen sind nur als <strong>dem</strong> Verkehr dienende Hinweisschilder<br />
zulässig (siehe Kap. 6.4 und Gestaltungsvorschrift 6).<br />
Ein Kompensationsbedarf für dieses Schutzgut ist nicht gegeben.<br />
10.3.8 Schutzgut Kulturgüter und Sonstige Sachgüter<br />
Im Plangebiet sind keine denkmalgeschützten Objekte zu finden. Eine Beeinträchtigung der<br />
denkmalgeschützten Objekte <strong>auf</strong> der anderen Este-Seite sowie der zu erwartenden Bodenfunde<br />
<strong>auf</strong> der hiesigen Este-Seite wird ausgeschlossen.<br />
Ein Kompensationsbedarf für dieses Schutzgut ist nicht gegeben.<br />
10.3.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />
Die Beschreibung und Beurteilung der direkten Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />
und Schutzgutfunktionen erfolgte bereits im Rahmen der zuvor durchgeführten schutzgutbezogenen<br />
Analyse. Für das Plangebiet ist der Schwerpunkt der Wechselwirkungen zwischen<br />
den Schutzgütern Boden und Wasser sowie den Schutzgütern Mensch und Landschaftsbild<br />
zu sehen. Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie eine Verstärkung<br />
der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />
sind im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />
Entwurf<br />
10.4 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der<br />
Planung<br />
Ohne Entwicklung von Wohnb<strong>auf</strong>lächen (im Bereich B-Plan 110 B) und Flächen für eingeschränktes<br />
Gewerbe würde das Gelände weiterhin als Industriebrache zentrumsnah ungenutzt<br />
bleiben oder andere verändernde Nutzungen würden geplant und entwickelt.<br />
Um den Bedarf an zentrumsnahen (Wohnbau- und) Gewerbeflächen im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
zu decken, wären anderweitig Flächen auszuweisen. Ein Teil der – hier geringen – Eingriffe<br />
in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild wäre auch an anderen Standorten im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet zu verzeichnen.<br />
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