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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

10.3.7 Schutzgut Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild<br />

Durch die Planung erfolgt keine Inanspruchnahme von Gebieten von besonderer Bedeutung<br />

für das Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild.<br />

Durch das Vorhaben wird das Ortsbild im Bereich des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes zur<br />

Moisburger Straße hin wenig verändert. Die festgesetzte Baugrenze für die vorgesehene<br />

Gewerbenutzung <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> südlichen Teil des Plangebiets sowie insbesondere die festgesetzte<br />

Baumreihe zur Straße hin ermöglicht eine ruhige Straßenansicht und kann als Verbesserung<br />

der heutigen Situation angesehen werden.. Die nördlich und nordöstlich anschließenden<br />

allgemeinen Wohngebiete fügen sich gut in die östlich des Weges und westlich der Este<br />

gelegenen vorhandenen Wohngebiet ein. Die westlichen Grünstrukturen, insbesondere die<br />

längs der Este werden komplett erhalten bleiben.<br />

Werbeanlagen entlang der Moisburger Straße für den/die Gewerbebetrieb/e sind nur in sehr<br />

eingeschränktem Maße zulässig. So dürfen Werbeanlagen an Gebäuden lediglich maximal<br />

30 % der Fassadenlänge einnehmen und die Tr<strong>auf</strong>kante bzw. Oberkante der Attika nicht<br />

überragen. Freistehende Werbeanlagen sind nur als <strong>dem</strong> Verkehr dienende Hinweisschilder<br />

zulässig (siehe Kap. 6.4 und Gestaltungsvorschrift 6).<br />

Ein Kompensationsbedarf für dieses Schutzgut ist nicht gegeben.<br />

10.3.8 Schutzgut Kulturgüter und Sonstige Sachgüter<br />

Im Plangebiet sind keine denkmalgeschützten Objekte zu finden. Eine Beeinträchtigung der<br />

denkmalgeschützten Objekte <strong>auf</strong> der anderen Este-Seite sowie der zu erwartenden Bodenfunde<br />

<strong>auf</strong> der hiesigen Este-Seite wird ausgeschlossen.<br />

Ein Kompensationsbedarf für dieses Schutzgut ist nicht gegeben.<br />

10.3.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />

Die Beschreibung und Beurteilung der direkten Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />

und Schutzgutfunktionen erfolgte bereits im Rahmen der zuvor durchgeführten schutzgutbezogenen<br />

Analyse. Für das Plangebiet ist der Schwerpunkt der Wechselwirkungen zwischen<br />

den Schutzgütern Boden und Wasser sowie den Schutzgütern Mensch und Landschaftsbild<br />

zu sehen. Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie eine Verstärkung<br />

der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />

sind im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

Entwurf<br />

10.4 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der<br />

Planung<br />

Ohne Entwicklung von Wohnb<strong>auf</strong>lächen (im Bereich B-Plan 110 B) und Flächen für eingeschränktes<br />

Gewerbe würde das Gelände weiterhin als Industriebrache zentrumsnah ungenutzt<br />

bleiben oder andere verändernde Nutzungen würden geplant und entwickelt.<br />

Um den Bedarf an zentrumsnahen (Wohnbau- und) Gewerbeflächen im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

zu decken, wären anderweitig Flächen auszuweisen. Ein Teil der – hier geringen – Eingriffe<br />

in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild wäre auch an anderen Standorten im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet zu verzeichnen.<br />

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