gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
1 Planungsanlass / Ziele und Zwecke der Planung<br />
Das ehemalige Granini-Gelände an der Moisburger Straße in <strong>Buxtehude</strong> ist eine seit ca.<br />
1998 nahezu ungenutzte Betriebsfläche. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen<br />
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzung eines Teils des brachgefallenen<br />
Geländes geschaffen werden. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt eine gewerbliche<br />
Nutzung an der Moisburger Straße in Form der Errichtung einer Oldtimerausstellungshalle<br />
mit angeschlossener Werkstatt und Gastronomieeinrichtung.<br />
Für das gesamte Gelände war als Nachnutzung zunächst die Ansiedlung eines großen SB-<br />
Warenhaus sowie einiger Fachmärkten geplant. Zur Umsetzung dieses Vorhabens befand<br />
sich in der Zeit von 2004 bis 2006 dieser Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Granini-Gelände“ im Verfahren. Da während des Planverfahrens ein SB-<br />
Warenhaus an anderer Stelle zu genehmigen war, hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> das Planverfahren<br />
angehalten. Im September 2009 wurde ein neuer Rahmenplan für das Gelände vorgelegt.<br />
Das modifizierte Gesamtkonzept sieht die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im<br />
südöstlichen Teilbereich vor und die Entwicklung eines Wohngebietes sowie einer eingeschränkte<br />
gewerbliche Nutzung <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> übrigen Gelände. (Rahmenplan 2010 siehe Abbildung<br />
1).<br />
Mit der konzeptionellen Änderung wurde der bisherige vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />
für das gesamte Gelände <strong>auf</strong> drei separate Bebauungspläne <strong>auf</strong>geteilt und neu benannt (s.<br />
Abbildung 2).<br />
Im südöstlichen Teilbereich ist die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit ergänzenden<br />
Dienstleistungseinrichtungen vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde mit <strong>dem</strong> gesonderten<br />
Bebauungsplan Nr. 109 „Verbrauchermarkt <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>ehemaligen</strong> Granini-Gelände“ bereits<br />
planungsrechtlich vorbereitet. Der B-Plan Nr. 109 ist seit März 2011 rechtskräftig.<br />
Mit <strong>dem</strong> Bebauungsplan Nr. 110 B „Wohnen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>ehemaligen</strong> Granini-Gelände“ soll das<br />
im nördlichen Teilbereich vorgesehene Vorhaben der Entwicklung eines Wohngebietes planungsrechtlich<br />
vorbereitet werden. Der B-Plan Nr. 110 B befindet sich derzeit im Verfahren.<br />
Mit diesem Bebauungsplan Nr. 110 A soll nun die im südwestlichen Teilbereich vorgesehene<br />
Entwicklung eingeschränkter gewerblicher Flächen planungsrechtlich vorbereitet werden.<br />
Das hier geplante eingeschränkte Gewerbegebiet wird als separater Bebauungsplan betrieben,<br />
um das konkrete Vorhaben („Oldtimerpark“) zeitnah umsetzen zu können. Die für den<br />
nördlichen Teilbereich des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes noch abzustimmenden Aspekte<br />
des Hochwasserschutzes sind für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ohne Belang.<br />
Die unterschiedlichen Vorhaben <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>ehemaligen</strong> Granini-Gelände fügen sich insgesamt<br />
zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammen.<br />
Aufgrund der wesentlichen inhaltlichen und räumlichen Änderungen wird die Beteiligung der<br />
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung erneut<br />
durchgeführt. Die für die Planung relevanten Inhalte aus den Abwägungsergebnissen der<br />
bereits durchgeführten Beteiligungen der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans finden in der<br />
neuen Planung Berücksichtigung.<br />
Entwurf<br />
5