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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

10.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung erheblich<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

Für das Bebauungsplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung<br />

mit § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Gemäß § 1 a<br />

Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

in der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der<br />

Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen wird in der im Kapitel 10.7 folgenden<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in ihrem Umfang ermittelt. Die nachstehenden<br />

Maßnahmen beschreiben Möglichkeiten, Auswirkungen <strong>auf</strong> die Schutzgüter zu vermeiden<br />

oder zu minimieren.<br />

10.5.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit<br />

Schallschutzfestsetzungen für Wohngebäude entlang der Grenze zum B-Plan 109<br />

(Stellplatzanlage eines Verbrauchermarktes)<br />

10.5.2 Schutzgut Flora und Fauna<br />

B<strong>auf</strong>eldräumung außerhalb der artspezifischen Brutzeiten (01. März bis 30. September;<br />

deckt sich mit <strong>dem</strong> nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG geltenden Verbot)<br />

Prüfung <strong>auf</strong> Besatz von potenziellen Höhlenbäumen und leerstehenden Gebäudeteilen<br />

(Quartiere für Fledermäuse) im Vorfeld von Rodungs- und Abrissarbeiten<br />

Erhalt möglichst großer Teile der vorhandenen Gehölzstrukturen<br />

Aufhängen von Fledermauskästen bei Feststellung von Quartierseignung zu fällender<br />

Bäume<br />

Anbringen von Nistkästen bei Feststellung von Bruthöhlen und Nestern in zu fällenden<br />

Bäumen<br />

10.5.3 Schutzgüter Boden und Wasser<br />

Der hohe Versiegelungsgrad muss aus Gründen des Grundwasserschutzes beibehalten<br />

werden (siehe hierzu die Festsetzungen 12 und 13)<br />

10.5.4 Schutzgut Klima / Luft<br />

Minimierung des Energiebedarfs von Gebäuden und damit von Schadstoffausstoß<br />

durch Energiesparmaßnahmen (Energiespargeräte, Wärmedämmung etc.)<br />

10.5.5 Schutzgut Landschafts- und <strong>Stadt</strong>bild<br />

Entwurf<br />

Zurückgesetzte Lage des geplanten Baukörpers im Gewerbegebiet<br />

Weitgehender Erhalt von Gehölzstrukturen<br />

10.5.6 Schutzgut Kulturgüter und Sonstige Sachgüter<br />

Klärung mit der Denkmalschutzbehörde im Vorfeld der Bebauung, ob ein sogenannter<br />

Erkundungsschnitt durch das Gelände notwendig ist. Damit kann das evtl. Vorhandensein<br />

von Siedlungsspuren abgeschätzt werden. Die Kosten einer eventuell erforderlichen<br />

Ausgrabung sind vom Vorhabenträger zu tragen.<br />

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