gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
10.6.1 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Der Verlust an Biotopflächen mit geringer Bedeutung für den Naturhaushalt (Wertstufe 1)<br />
führt grundsätzlich nicht zu einem Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Tiere und Pflanzen.<br />
Darüber hinaus ist der Eingriff in Biotope von allgemeiner bis geringer Bedeutung für den<br />
Naturhaushalt (Wertstufe 2) als nicht erheblicher Eingriff zu bewerten.<br />
Innerhalb des Plangebietes wird eine ausgleichspflichtige Biotop-Gesamtfläche von ca. 48<br />
m² durch Überbauung und Versiegelung zerstört. Ein Ausgleich ist im Verhältnis 1:1 erforderlich.<br />
Dies bedeutet einen notwendigen Ausgleich von 48 m².<br />
Auf der öffentlichen Grünflächen ÖG (in diesem Teil-Bebauungsplan 270 m² groß und bisher<br />
versiegelte Fläche) werden Vegetationsflächen entstehen. Dies wird als Ausgleich in Anrechnung<br />
gebracht. Es ergibt sich <strong>dem</strong>nach eine vollständige Kompensation dieses Eingriffes.<br />
Hinzu kommen, für den Fall, dass innerhalb der Fläche für den Hochwasserschutz eingemessene<br />
Bäume gefällt werden müssen, entsprechender Ersatz im Verhältnis 1:1 (im Einzelfall<br />
B 01 im Verhältnis 1.3). Der Ausgleich für nicht nach Baumschutzsatzung geschützter<br />
Bäume ergibt sich aus <strong>dem</strong> Artenschutzrechtlichen Ausgleich (siehe Kap. 10.3.2)<br />
Schutzgüter Boden und Wasser<br />
Bei einer Versiegelung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt (Wertstufe<br />
III) sind im Verhältnis von 1:0,5 für Gebäudeflächen und versiegelte Oberflächenbeläge<br />
Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Bei einer zulässigen Überplanung von 230 m²<br />
zusätzlichen Bodens bedeutet dies einen notwendigen Ausgleich von 115 m².<br />
Durch die geplante Aufhöhung des Geländes mit vegetationsfähigem Boden in weiten Bereichen<br />
heute versiegelter Fläche für öffentliche Grünflächen in erheblicher Größenordnung ist<br />
hier von einer Überkompensation auszugehen (genaue Bilanz siehe Kap. 10.7).<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes formulierten Anpflanzungsfestsetzungen im<br />
Bereich der öffentlichen Grünflächen und <strong>auf</strong> der Südseite der Gewerbeflächen tragen zur<br />
landschaftsgerechten Einbindung des Gewerbegebietes bei und unterstützen die landschaftliche<br />
Vielfalt im betroffenen Landschaftsraum.<br />
Entwurf<br />
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