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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

10.6.1 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Der Verlust an Biotopflächen mit geringer Bedeutung für den Naturhaushalt (Wertstufe 1)<br />

führt grundsätzlich nicht zu einem Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Tiere und Pflanzen.<br />

Darüber hinaus ist der Eingriff in Biotope von allgemeiner bis geringer Bedeutung für den<br />

Naturhaushalt (Wertstufe 2) als nicht erheblicher Eingriff zu bewerten.<br />

Innerhalb des Plangebietes wird eine ausgleichspflichtige Biotop-Gesamtfläche von ca. 48<br />

m² durch Überbauung und Versiegelung zerstört. Ein Ausgleich ist im Verhältnis 1:1 erforderlich.<br />

Dies bedeutet einen notwendigen Ausgleich von 48 m².<br />

Auf der öffentlichen Grünflächen ÖG (in diesem Teil-Bebauungsplan 270 m² groß und bisher<br />

versiegelte Fläche) werden Vegetationsflächen entstehen. Dies wird als Ausgleich in Anrechnung<br />

gebracht. Es ergibt sich <strong>dem</strong>nach eine vollständige Kompensation dieses Eingriffes.<br />

Hinzu kommen, für den Fall, dass innerhalb der Fläche für den Hochwasserschutz eingemessene<br />

Bäume gefällt werden müssen, entsprechender Ersatz im Verhältnis 1:1 (im Einzelfall<br />

B 01 im Verhältnis 1.3). Der Ausgleich für nicht nach Baumschutzsatzung geschützter<br />

Bäume ergibt sich aus <strong>dem</strong> Artenschutzrechtlichen Ausgleich (siehe Kap. 10.3.2)<br />

Schutzgüter Boden und Wasser<br />

Bei einer Versiegelung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt (Wertstufe<br />

III) sind im Verhältnis von 1:0,5 für Gebäudeflächen und versiegelte Oberflächenbeläge<br />

Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Bei einer zulässigen Überplanung von 230 m²<br />

zusätzlichen Bodens bedeutet dies einen notwendigen Ausgleich von 115 m².<br />

Durch die geplante Aufhöhung des Geländes mit vegetationsfähigem Boden in weiten Bereichen<br />

heute versiegelter Fläche für öffentliche Grünflächen in erheblicher Größenordnung ist<br />

hier von einer Überkompensation auszugehen (genaue Bilanz siehe Kap. 10.7).<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes formulierten Anpflanzungsfestsetzungen im<br />

Bereich der öffentlichen Grünflächen und <strong>auf</strong> der Südseite der Gewerbeflächen tragen zur<br />

landschaftsgerechten Einbindung des Gewerbegebietes bei und unterstützen die landschaftliche<br />

Vielfalt im betroffenen Landschaftsraum.<br />

Entwurf<br />

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