gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Deichplanung<br />
Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat Untersuchungen zur Verbesserung des<br />
Hochwasserschutzes an der Este im Innenstadtbereich von <strong>Buxtehude</strong> durchgeführt. Weiterhin<br />
wurden vom Deichverband in öffentlichen Veranstaltungen Vorplanungen für Hochwasserschutzeinrichtungen<br />
vorgelegt, die im Bereich des Plangebiets entlang der Este einen<br />
Deich mit einer Höhe von 4,80 m über NN vorsehen (ca. ein halber Meter höher als der<br />
höchste anzunehmende Wasserstand von 4,35 m über NN). Würde dieser Deich errichtet<br />
werden, wäre das gesamte ehemalige Granini-Gelände vor Hochwasser geschützt und wäre<br />
damit insgesamt nicht mehr Teil eines Überschwemmungsgebietes.<br />
Auch der Westrand dieses Plangebiets ist von den Deichplanungen berührt. Hier ist allerdings<br />
keine Aufschüttung notwendig, da das Gelände bereits jetzt eine hochwassersichere<br />
Höhe hat. Lediglich der Deichverteidigungsweg vom nördlich anschließenden Deich soll über<br />
das Grundstück zur Moisburger Straße geführt werden.<br />
Die dafür benötigten Flächen entlang der Este werden in diesem Bebauungsplan für den<br />
entsprechenden Teilabschnitt freigehalten und entsprechend als Flächen für den Hochwasserschutz<br />
gesichert. Wenn das Gelände wie geplant und festgesetzt <strong>auf</strong> 5,5 m über NN <strong>auf</strong>geschüttet<br />
wird (siehe textliche Festsetzung Nr. 2, vgl. auch Kap. 6.2), ist die Errichtung eines<br />
Deiches überflüssig.<br />
Durch den Bau des Deiches entsteht eine bis zu 50 m tiefe Deichschutzzone <strong>auf</strong> der Landseite,<br />
in der nach <strong>dem</strong> Niedersächsischem Deichgesetz (NDG) ein Bauverbot besteht. Obwohl<br />
innerhalb des Plangebietes kein Deich gebaut werden soll, sondern nur ein Deichverteidigungsweg<br />
ohne Niveauveränderung, kann es sein, dass dieser Weg mit <strong>dem</strong> übrigen<br />
Deich als Deich gewidmet wird und dadurch eine Deichschutzzone mit entsprechen<strong>dem</strong><br />
Bauverbot im Plangebiet entsteht. Für diesen Fall hat der Landkreis Stade eine Ausnahmegenehmigung<br />
nach NDG für die Bebauung nach diesem Bebauungsplan in Aussicht gestellt.<br />
Die Este und ihre Uferzonen unterliegen Regelungen der Satzung des Unterhaltungs- und<br />
Landschaftsverbandes Este. U.a. sind Regelungen für die Zugänglichkeit der Ufer der Este<br />
zu beachten.<br />
6 Städtebauliches Konzept<br />
Städtebauliches Ziel ist es, die bestehende Industriebrache einer geeigneten und städtebaulich<br />
sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierfür bietet sich die Entwicklung eines attraktiven innenstadtnahen<br />
Wohnstandortes mit ergänzenden gewerblichen Nutzungen an der<br />
Moisburger Straße an. Durch diesen Bebauungsplan wird ein weiterer Baustein im Rahmen<br />
des Gesamtkonzeptes für das ehemalige Granini-Geländes für die Umsetzung eines gewerblichen<br />
Vorhabens (Oldtimerpark) geschaffen.<br />
Die Erholungsnutzung soll durch Anlagen von uferbegleitenden Wegeverbindungen und<br />
Grünzonen unterstützt werden.<br />
6.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Entwurf<br />
Das Plangebiet wird als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Mit der Lage unmittelbar<br />
an der Moisburger Straße soll hier die Möglichkeit eröffnet werden, gewerbliche Nutzungen<br />
anzusiedeln. Das Plangebiet soll als gewerblicher Standort entwickelt werden, daher<br />
wird der gewerblichen Nutzung hier der Vorrang gegenüber einer Wohnnutzung gegeben.<br />
Das Wohnen soll im nördlich anschließenden Gebiet des <strong>ehemaligen</strong> Granini Geländes konzentriert<br />
werden.<br />
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