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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

Deichplanung<br />

Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat Untersuchungen zur Verbesserung des<br />

Hochwasserschutzes an der Este im Innenstadtbereich von <strong>Buxtehude</strong> durchgeführt. Weiterhin<br />

wurden vom Deichverband in öffentlichen Veranstaltungen Vorplanungen für Hochwasserschutzeinrichtungen<br />

vorgelegt, die im Bereich des Plangebiets entlang der Este einen<br />

Deich mit einer Höhe von 4,80 m über NN vorsehen (ca. ein halber Meter höher als der<br />

höchste anzunehmende Wasserstand von 4,35 m über NN). Würde dieser Deich errichtet<br />

werden, wäre das gesamte ehemalige Granini-Gelände vor Hochwasser geschützt und wäre<br />

damit insgesamt nicht mehr Teil eines Überschwemmungsgebietes.<br />

Auch der Westrand dieses Plangebiets ist von den Deichplanungen berührt. Hier ist allerdings<br />

keine Aufschüttung notwendig, da das Gelände bereits jetzt eine hochwassersichere<br />

Höhe hat. Lediglich der Deichverteidigungsweg vom nördlich anschließenden Deich soll über<br />

das Grundstück zur Moisburger Straße geführt werden.<br />

Die dafür benötigten Flächen entlang der Este werden in diesem Bebauungsplan für den<br />

entsprechenden Teilabschnitt freigehalten und entsprechend als Flächen für den Hochwasserschutz<br />

gesichert. Wenn das Gelände wie geplant und festgesetzt <strong>auf</strong> 5,5 m über NN <strong>auf</strong>geschüttet<br />

wird (siehe textliche Festsetzung Nr. 2, vgl. auch Kap. 6.2), ist die Errichtung eines<br />

Deiches überflüssig.<br />

Durch den Bau des Deiches entsteht eine bis zu 50 m tiefe Deichschutzzone <strong>auf</strong> der Landseite,<br />

in der nach <strong>dem</strong> Niedersächsischem Deichgesetz (NDG) ein Bauverbot besteht. Obwohl<br />

innerhalb des Plangebietes kein Deich gebaut werden soll, sondern nur ein Deichverteidigungsweg<br />

ohne Niveauveränderung, kann es sein, dass dieser Weg mit <strong>dem</strong> übrigen<br />

Deich als Deich gewidmet wird und dadurch eine Deichschutzzone mit entsprechen<strong>dem</strong><br />

Bauverbot im Plangebiet entsteht. Für diesen Fall hat der Landkreis Stade eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach NDG für die Bebauung nach diesem Bebauungsplan in Aussicht gestellt.<br />

Die Este und ihre Uferzonen unterliegen Regelungen der Satzung des Unterhaltungs- und<br />

Landschaftsverbandes Este. U.a. sind Regelungen für die Zugänglichkeit der Ufer der Este<br />

zu beachten.<br />

6 Städtebauliches Konzept<br />

Städtebauliches Ziel ist es, die bestehende Industriebrache einer geeigneten und städtebaulich<br />

sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierfür bietet sich die Entwicklung eines attraktiven innenstadtnahen<br />

Wohnstandortes mit ergänzenden gewerblichen Nutzungen an der<br />

Moisburger Straße an. Durch diesen Bebauungsplan wird ein weiterer Baustein im Rahmen<br />

des Gesamtkonzeptes für das ehemalige Granini-Geländes für die Umsetzung eines gewerblichen<br />

Vorhabens (Oldtimerpark) geschaffen.<br />

Die Erholungsnutzung soll durch Anlagen von uferbegleitenden Wegeverbindungen und<br />

Grünzonen unterstützt werden.<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Entwurf<br />

Das Plangebiet wird als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Mit der Lage unmittelbar<br />

an der Moisburger Straße soll hier die Möglichkeit eröffnet werden, gewerbliche Nutzungen<br />

anzusiedeln. Das Plangebiet soll als gewerblicher Standort entwickelt werden, daher<br />

wird der gewerblichen Nutzung hier der Vorrang gegenüber einer Wohnnutzung gegeben.<br />

Das Wohnen soll im nördlich anschließenden Gebiet des <strong>ehemaligen</strong> Granini Geländes konzentriert<br />

werden.<br />

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