gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Obstbrände und Fruchtsaftprodukte hergestellt. 1994 wurde die Produktion eingestellt. Seit<strong>dem</strong><br />
wurden diverse Maschinen und Anlagen abgebaut, die Hallen stehen leer.<br />
Im Jahr 1999 hat die Firma HGV Hanseatische Grundbesitz- und Vermögensgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Stade das gesamte ehemalige Granini-Gelände erworben.<br />
Die derzeitige Nutzung stellt sich überwiegend als brachgefallenes Betriebs<strong>gelände</strong> dar. Die<br />
verbliebenen Gebäude und die größtenteils versiegelten Flächen sind zur Zeit städtebaulich<br />
wenig ansprechend.<br />
Direkt an der Moisburger Straße steht im Südosten des Plangebietes ein zweigeschossiges<br />
Gebäude (ehemalige Verwaltung), das bis Ende 2007 als Kindergarten für Betriebe genutzt<br />
wird. Um das Gebäude herum ist ein kleines Frei<strong>gelände</strong> mit Spielplatz vorhanden.<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets <strong>Buxtehude</strong> für die<br />
Wasserwerke Ziegelkamp und Eilendorf der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Buxtehude</strong>.<br />
Allgemein sind die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 13.11.1992<br />
(Amtsblatt f. d. Regierungsbezirk Lüneburg / Nr. 24 v. 15.12.1992) in der zur Zeit gültigen<br />
Fassung sowie die Vorgaben einschlägiger Normen und Vorschriften einzuhalten.<br />
Insbesondere ist die Errichtung von Einzelgebäuden zu Wohnzwecken beschränkt zulässig,<br />
d.h. eine jeweilige wasserrechtliche Erlaubnis ist hierfür bei der unteren Wasserbehörde des<br />
Landkreises Stade einzuholen.<br />
Für das Einleiten von Abwasser und des von Verkehrsflächen abfließenden Wassers in oberirdische<br />
Gewässer, der Bau von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />
sowie den Neu- und Ausbau von befestigten für Motorfahrzeuge zugelassenen Wegen,<br />
Straßen und Parkplätzen sind beim Landkreis Stade Befreiungen von den diesbezüglichen<br />
Verboten zu beantragen.<br />
2.2 Lage und Situation außerhalb des Plangebiets<br />
Nördlich des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes schließt sich das Gelände des Wasserwerkes<br />
Ziegelkamp an.<br />
Östlich des Geländes liegt ein durch einen Graben und eine in einem Grünzug liegende Wegeverbindung<br />
getrenntes Wohngebiet (Ellerbruch) mit teilweise mehrgeschossigen Gebäuden.<br />
Südlich der Moisburger Straße liegt der durch eine Aufstauung der Este entstandene Mühlenteich.<br />
Direkt westlich angrenzend befindet sich die Este. Auf der Westseite der Este befindet sich<br />
eine Wohnbebauung, die im südlichen Abschnitt aus bis zu fünfgeschossigen Gebäuden und<br />
im nördlichen Abschnitt aus Einfamilienhäusern besteht. Am Anschluss weiter westlich befindet<br />
sich der Klosterhof mit <strong>dem</strong> symbolisch in eine kleine Parkanlage integrierten Grundmauern<br />
des <strong>ehemaligen</strong> Klosters <strong>Buxtehude</strong>.<br />
Entlang der Moisburger Straße existieren einige Gewerbebetriebe und kleinere Geschäfte.<br />
2.3 Denkmalpflege / Archäologie<br />
2.3.1 Baudenkmalpflege<br />
Entwurf<br />
Im Plangebiet selbst sind keine denkmalgeschützten Objekte zu finden. Die nächstgelegenen<br />
denkmalgeschützten Objekte befinden sich westlich der Este. Dabei handelt es sich um<br />
Reste des <strong>ehemaligen</strong> Klosters <strong>Buxtehude</strong>. Bis zum Jahr 1285 war dieser heutige <strong>Stadt</strong>teil<br />
Altkloster der eigentliche Ort <strong>Buxtehude</strong>, erst in diesem Jahr wurde eine neue Siedlung an<br />
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