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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

Obstbrände und Fruchtsaftprodukte hergestellt. 1994 wurde die Produktion eingestellt. Seit<strong>dem</strong><br />

wurden diverse Maschinen und Anlagen abgebaut, die Hallen stehen leer.<br />

Im Jahr 1999 hat die Firma HGV Hanseatische Grundbesitz- und Vermögensgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Stade das gesamte ehemalige Granini-Gelände erworben.<br />

Die derzeitige Nutzung stellt sich überwiegend als brachgefallenes Betriebs<strong>gelände</strong> dar. Die<br />

verbliebenen Gebäude und die größtenteils versiegelten Flächen sind zur Zeit städtebaulich<br />

wenig ansprechend.<br />

Direkt an der Moisburger Straße steht im Südosten des Plangebietes ein zweigeschossiges<br />

Gebäude (ehemalige Verwaltung), das bis Ende 2007 als Kindergarten für Betriebe genutzt<br />

wird. Um das Gebäude herum ist ein kleines Frei<strong>gelände</strong> mit Spielplatz vorhanden.<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets <strong>Buxtehude</strong> für die<br />

Wasserwerke Ziegelkamp und Eilendorf der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Buxtehude</strong>.<br />

Allgemein sind die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 13.11.1992<br />

(Amtsblatt f. d. Regierungsbezirk Lüneburg / Nr. 24 v. 15.12.1992) in der zur Zeit gültigen<br />

Fassung sowie die Vorgaben einschlägiger Normen und Vorschriften einzuhalten.<br />

Insbesondere ist die Errichtung von Einzelgebäuden zu Wohnzwecken beschränkt zulässig,<br />

d.h. eine jeweilige wasserrechtliche Erlaubnis ist hierfür bei der unteren Wasserbehörde des<br />

Landkreises Stade einzuholen.<br />

Für das Einleiten von Abwasser und des von Verkehrsflächen abfließenden Wassers in oberirdische<br />

Gewässer, der Bau von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

sowie den Neu- und Ausbau von befestigten für Motorfahrzeuge zugelassenen Wegen,<br />

Straßen und Parkplätzen sind beim Landkreis Stade Befreiungen von den diesbezüglichen<br />

Verboten zu beantragen.<br />

2.2 Lage und Situation außerhalb des Plangebiets<br />

Nördlich des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes schließt sich das Gelände des Wasserwerkes<br />

Ziegelkamp an.<br />

Östlich des Geländes liegt ein durch einen Graben und eine in einem Grünzug liegende Wegeverbindung<br />

getrenntes Wohngebiet (Ellerbruch) mit teilweise mehrgeschossigen Gebäuden.<br />

Südlich der Moisburger Straße liegt der durch eine Aufstauung der Este entstandene Mühlenteich.<br />

Direkt westlich angrenzend befindet sich die Este. Auf der Westseite der Este befindet sich<br />

eine Wohnbebauung, die im südlichen Abschnitt aus bis zu fünfgeschossigen Gebäuden und<br />

im nördlichen Abschnitt aus Einfamilienhäusern besteht. Am Anschluss weiter westlich befindet<br />

sich der Klosterhof mit <strong>dem</strong> symbolisch in eine kleine Parkanlage integrierten Grundmauern<br />

des <strong>ehemaligen</strong> Klosters <strong>Buxtehude</strong>.<br />

Entlang der Moisburger Straße existieren einige Gewerbebetriebe und kleinere Geschäfte.<br />

2.3 Denkmalpflege / Archäologie<br />

2.3.1 Baudenkmalpflege<br />

Entwurf<br />

Im Plangebiet selbst sind keine denkmalgeschützten Objekte zu finden. Die nächstgelegenen<br />

denkmalgeschützten Objekte befinden sich westlich der Este. Dabei handelt es sich um<br />

Reste des <strong>ehemaligen</strong> Klosters <strong>Buxtehude</strong>. Bis zum Jahr 1285 war dieser heutige <strong>Stadt</strong>teil<br />

Altkloster der eigentliche Ort <strong>Buxtehude</strong>, erst in diesem Jahr wurde eine neue Siedlung an<br />

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