gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Um zu einer abgestuften Bewertung der Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
zu gelangen, wird vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und<br />
Naturschutz (NLWKN) wie auch von vergleichbaren Institutionen in anderen Bundesländern<br />
das Kriterium des Rote-Liste-Status herangezogen.<br />
Häufig auch durch innerörtliche Baumaßnahmen beeinträchtigte Artengruppen sind die europäischen<br />
Vogelarten und Fledermäuse (siehe Tabellen oben). Ein Vorkommen verschiedener<br />
baum- oder gebäudebrütender Vogelarten ist innerhalb des Geltungsbereiches sehr<br />
wahrscheinlich, das Vorkommen von Fledermäusen, insbesondere von hausbewohnenden<br />
Arten, nicht auszuschließen.<br />
Weitere Säugetier- oder andere Tierarten, die unter den Schutz des Anhang IV der FFH-<br />
Richtlinie fallen, können für das Plangebiet ausgeschlossen werden.<br />
Fledermäuse<br />
Nach Inaugenscheinnahme des Eingriffsraums ist eine Beeinträchtigung planungsrelevanter<br />
Arten bei den Fledermausarten denkbar. Insbesondere im Falle der hausbewohnenden Arten<br />
kann es durch die Planrealisierung theoretisch zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen.<br />
Im Folgenden werden die potenziell vorkommenden Fledermausarten im Bezug <strong>auf</strong> die nach<br />
Artenschutzrecht möglichen Verbotstatbestände zusammenfassend betrachtet und nötige<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich bei Erforderlichkeit dargestellt.<br />
Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)<br />
Außerhalb der potenziellen Quartierbäume werden Fledermäuse nicht durch die Bauarbeiten<br />
und den Betrieb der geplanten baulichen Anlagen im Sinne des Paragraphen beeinträchtigt.<br />
Kollisionen mit Gebäudekörpern (außer mit Windkraftanlagen) sind aus der Literatur nicht<br />
bekannt.<br />
Das Quartierspotenzial der innerhalb der Baugrenzen befindlichen Gehölze kann <strong>auf</strong>grund<br />
der Altersstruktur für die baumbewohnenden Arten als relativ gering angesehen werden.<br />
Zum sicheren Ausschluss des Tötungsverbots ist jedoch vor den Fällarbeiten eine Prüfung<br />
<strong>auf</strong> Besatz der Gehölze durchzuführen. Dabei sind nur Bäume relevant, die in irgendeiner<br />
Form Höhlungen <strong>auf</strong>weisen. Für hausbewohnenden Spezies (in erster Linie Zwerg- und<br />
Breitflügelfledermäuse) sind im Falle von Abrissmaßnahmen von Gebäuden oder Gebäudeteilen<br />
ebenfalls Vorkommen von Sommer- oder Winterquartieren zu prüfen.<br />
Da in den zum Abriss stehenden Hallen keine Kellerräume und somit keine bevorzugten<br />
Winterquartiersplätze vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit von Quartiersfunden gering.<br />
Auch den Fachleuten der ÖFLAG (Ökologisch Fledermauskundliche Arbeitsgemeinschaft)<br />
liegen keine Daten über Fledermausvorkommen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Gelände vor. Um allerdings auszuschließen,<br />
dass kellervergleichbare Räume als Winterquartier fungieren (ggf. vorhandene<br />
ehemalige Kühlräume o. ä.), hat die o.g. Untersuchung zu erfolgen.<br />
Entwurf<br />
Fledermäuse legen in der Regel mehrere Sommerquartiere an; insofern ist es möglich, die<br />
Individuen nach Verlassen ihrer eventuell anzutreffenden Quartiere im Gebiet zum Umzug in<br />
Ausweichquartiere zu veranlassen. – Fledermauskästen in Bäumen oder an zukünftigen Gebäuden<br />
sorgen ggf. für zusätzliche Ausweichquartiere<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> verpflichtet sich, <strong>dem</strong> zukünftigen Bauherrn folgendes zum Thema Fledermäuse<br />
<strong>auf</strong>zuerlegen:<br />
1. Der Besatz von Gebäuden und Bäumen mit entsprechenden Fledermausarten ist fachkundig<br />
zu überprüfen.<br />
2. Diese Kontrolle der Gehölze und der Gebäudeteile <strong>auf</strong> Quartiere hin ist vor Abriss oder<br />
Fällung durchzuführen.<br />
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