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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

Um zu einer abgestuften Bewertung der Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

zu gelangen, wird vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und<br />

Naturschutz (NLWKN) wie auch von vergleichbaren Institutionen in anderen Bundesländern<br />

das Kriterium des Rote-Liste-Status herangezogen.<br />

Häufig auch durch innerörtliche Baumaßnahmen beeinträchtigte Artengruppen sind die europäischen<br />

Vogelarten und Fledermäuse (siehe Tabellen oben). Ein Vorkommen verschiedener<br />

baum- oder gebäudebrütender Vogelarten ist innerhalb des Geltungsbereiches sehr<br />

wahrscheinlich, das Vorkommen von Fledermäusen, insbesondere von hausbewohnenden<br />

Arten, nicht auszuschließen.<br />

Weitere Säugetier- oder andere Tierarten, die unter den Schutz des Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie fallen, können für das Plangebiet ausgeschlossen werden.<br />

Fledermäuse<br />

Nach Inaugenscheinnahme des Eingriffsraums ist eine Beeinträchtigung planungsrelevanter<br />

Arten bei den Fledermausarten denkbar. Insbesondere im Falle der hausbewohnenden Arten<br />

kann es durch die Planrealisierung theoretisch zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen.<br />

Im Folgenden werden die potenziell vorkommenden Fledermausarten im Bezug <strong>auf</strong> die nach<br />

Artenschutzrecht möglichen Verbotstatbestände zusammenfassend betrachtet und nötige<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich bei Erforderlichkeit dargestellt.<br />

Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)<br />

Außerhalb der potenziellen Quartierbäume werden Fledermäuse nicht durch die Bauarbeiten<br />

und den Betrieb der geplanten baulichen Anlagen im Sinne des Paragraphen beeinträchtigt.<br />

Kollisionen mit Gebäudekörpern (außer mit Windkraftanlagen) sind aus der Literatur nicht<br />

bekannt.<br />

Das Quartierspotenzial der innerhalb der Baugrenzen befindlichen Gehölze kann <strong>auf</strong>grund<br />

der Altersstruktur für die baumbewohnenden Arten als relativ gering angesehen werden.<br />

Zum sicheren Ausschluss des Tötungsverbots ist jedoch vor den Fällarbeiten eine Prüfung<br />

<strong>auf</strong> Besatz der Gehölze durchzuführen. Dabei sind nur Bäume relevant, die in irgendeiner<br />

Form Höhlungen <strong>auf</strong>weisen. Für hausbewohnenden Spezies (in erster Linie Zwerg- und<br />

Breitflügelfledermäuse) sind im Falle von Abrissmaßnahmen von Gebäuden oder Gebäudeteilen<br />

ebenfalls Vorkommen von Sommer- oder Winterquartieren zu prüfen.<br />

Da in den zum Abriss stehenden Hallen keine Kellerräume und somit keine bevorzugten<br />

Winterquartiersplätze vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit von Quartiersfunden gering.<br />

Auch den Fachleuten der ÖFLAG (Ökologisch Fledermauskundliche Arbeitsgemeinschaft)<br />

liegen keine Daten über Fledermausvorkommen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Gelände vor. Um allerdings auszuschließen,<br />

dass kellervergleichbare Räume als Winterquartier fungieren (ggf. vorhandene<br />

ehemalige Kühlräume o. ä.), hat die o.g. Untersuchung zu erfolgen.<br />

Entwurf<br />

Fledermäuse legen in der Regel mehrere Sommerquartiere an; insofern ist es möglich, die<br />

Individuen nach Verlassen ihrer eventuell anzutreffenden Quartiere im Gebiet zum Umzug in<br />

Ausweichquartiere zu veranlassen. – Fledermauskästen in Bäumen oder an zukünftigen Gebäuden<br />

sorgen ggf. für zusätzliche Ausweichquartiere<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> verpflichtet sich, <strong>dem</strong> zukünftigen Bauherrn folgendes zum Thema Fledermäuse<br />

<strong>auf</strong>zuerlegen:<br />

1. Der Besatz von Gebäuden und Bäumen mit entsprechenden Fledermausarten ist fachkundig<br />

zu überprüfen.<br />

2. Diese Kontrolle der Gehölze und der Gebäudeteile <strong>auf</strong> Quartiere hin ist vor Abriss oder<br />

Fällung durchzuführen.<br />

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