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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

Von Bedeutung für das Schutzgut Mensch ist die Verkehrsbelastung an der Moisburger<br />

Straße, die eine wichtige Verbindungsstraße für den <strong>Stadt</strong>teil Altkloster darstellt. Gemäß der<br />

verkehrs- und schalltechnischen Untersuchung (Brilon, Bondzio & Weiser 2010) ist dabei im<br />

Bereich des <strong>ehemaligen</strong> Granini-Geländes eine Verkehrsbelastung von ca. 6.050 Kfz/Tag<br />

vorhanden. Die Spitzen der Verkehrsbelastung liegen dabei in den Nachmittagsstunden zwischen<br />

16:30 und 17:30 Uhr. Die Moisburger Straße hat <strong>auf</strong> Höhe der geplanten Anbindung in<br />

dieser Spitzenstunde ein Verkehrs<strong>auf</strong>kommen von 643 Kfz/h. Dieser von der Moisburger<br />

Straße ausgehende Verkehrslärm ist als Vorbelastung zu bewerten.<br />

10.2.2 Schutzgut Flora und Fauna<br />

Untersuchungsumfang<br />

Gemäß Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Landkreis Stade ist im Zusammenhang<br />

mit der Bearbeitung des <strong>ehemaligen</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Granini-Gelände"<br />

für den Umweltbericht eine Biotoptypenkartierung für das gesamte Gelände<br />

als Grundlage für die Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen durchgeführt worden. Diese<br />

Kartierung, von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft GFL in Hameln im Jahr 2004<br />

erstellt und durch eine Nachkartierung des Büros Elbberg 2009 ergänzt, ist als Grundlage<br />

der folgenden Kapitel verwendet worden; Teile sind wörtlich übernommen worden, andere<br />

werden an den neuen, verkleinerten Geltungsbereich angepasst bzw. ergänzt.<br />

Schutzgebiete und -objekte<br />

Im Bereich des Vorhabens sind keine Schutzgebiete im Sinne des BNatSchG 2 bzw.<br />

NAGBNatSchG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 3 ) zu<br />

finden. Auch besonders geschützte Biotope oder geschützte Landschaftsbestandteile und<br />

Naturdenkmale sind im Untersuchungsgebiet oder in unmittelbarere Nähe nicht ausgewiesen.<br />

Die Este ist in ihrem Oberl<strong>auf</strong> als FFH-Gebiet (Nr. 36 „Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger<br />

Bruch und Osterbruch“; EU-Melde-Nr. 2524-331) ausgewiesen. Das Schutzgebiet endet an<br />

der B73 südlich von <strong>Buxtehude</strong>. Im Unterl<strong>auf</strong> der Este sind im Bereich „Neuland“ kleine Teilflächen<br />

als FFH-Gebiet nachgemeldet worden (Kennziffer 190, Este-Unterl<strong>auf</strong>). Im Bereich<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> ist die Este nicht als FFH-Gebiet gemeldet. Eine Beeinträchtigung der<br />

FFH-Gebiete ist durch das Vorhaben nicht gegeben. Weitere Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete sind in der Umgebung des<br />

Plangebietes nicht vorhanden.<br />

2 in der Fassung vom 01. März 2010<br />

3 vom 19. Februar 2010<br />

Entwurf<br />

27

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