gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
samtpopulation von ungefährdeten Arten ist grundsätzlich durch Einzelvorhaben nicht gefährdet.<br />
10.3.4 Schutzgut Boden<br />
Es werden keine Böden mit besonderen Standorteigenschaften, naturnahe und empfindliche<br />
Böden, Böden mit kulturhistorischer Bedeutung oder Archivfunktion oder seltene Böden für<br />
das Vorhaben beansprucht.<br />
Durch das Vorhaben werden ausschließlich anthropogen veränderte, bereits jetzt schon<br />
überwiegend versiegelte Böden überplant (siehe hierzu auch Kap. 4 „Altlasten“).<br />
Darüber hinaus lässt die Bebauungsplanung eine zusätzliche Überbauung von 230 m² offenen<br />
Bodenflächen zu (siehe Bilanzierung Kap. 10.7). Böden mit allgemeiner Bedeutung für<br />
den Naturhaushalt werden in einem Verhältnis von 1:0,5 ausgeglichen. Der Ausgleichsbedarf<br />
für das Schutzgut Boden beträgt somit 115 m².<br />
10.3.5 Schutzgut Wasser<br />
Durch das Vorhaben gehen keine naturnahen Fließgewässerabschnitte oder Überschwemmungsgebiete<br />
verloren (siehe hierzu Kap. 5 „Hochwasserschutz“). Es erfolgt keine erhebliche<br />
Minderung von besonderen Wasserhaushaltsfunktionen bzw. von besonderen Schutzgebieten.<br />
Im Nordwesten wird ein kleiner Teil des Grabens, an <strong>dem</strong> sich auch die heutige Übergabestelle<br />
des Grabens in die Este befindet, zugeschüttet werden müssen (ca. 78 m²) hinzu<br />
kommt eine Fläche von ca. 35 m² für die Überquerung des Grabens im Osten. Im Gegenzug<br />
wird im Nordwesten <strong>auf</strong> einer ca. 76 m² großen Fläche ein neuer Grabenanschluss an die<br />
Este hergestellt.<br />
Beim Schutzgut Boden wurde schon erwähnt, dass es nur eine geringe Zunahme versiegelter<br />
bzw. bebauter Flächen im Änderungsgebiet geben wird. Eine Kompensation der Eingriffe<br />
in das Schutzgut Wasser wird in Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen für das<br />
Schutzgut Boden erreicht.<br />
10.3.6 Schutzgut Luft und Klima<br />
Durch das Vorhaben werden im Hinblick <strong>auf</strong> das Mikroklima mit Sicherheit keine negativen<br />
Änderungen des Plangebiets vorgenommen. Bestimmende Faktoren wie die randliche dichte<br />
Gehölzreihe, die Nähe zum Estel<strong>auf</strong> aber auch die Belastungen durch Straßenverkehr werden<br />
erhalten bleiben. Der hohe Grad der Versiegelung wird sich zwar nicht grundlegend ändern,<br />
allerdings wird durch das Aufhöhen des Geländes <strong>auf</strong> der vorhandenen künstlichen<br />
Sperrschicht mit vegetationsfähigem Material und den dadurch möglichen höheren Vegetationsflächenanteil<br />
(neue Straßenbäume und Hausgärten) zu einer Verbesserung des Mikroklimas<br />
beitragen.<br />
Entwurf<br />
Ein Kompensationsbedarf für dieses Schutzgut ist nicht gegeben.<br />
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