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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

samtpopulation von ungefährdeten Arten ist grundsätzlich durch Einzelvorhaben nicht gefährdet.<br />

10.3.4 Schutzgut Boden<br />

Es werden keine Böden mit besonderen Standorteigenschaften, naturnahe und empfindliche<br />

Böden, Böden mit kulturhistorischer Bedeutung oder Archivfunktion oder seltene Böden für<br />

das Vorhaben beansprucht.<br />

Durch das Vorhaben werden ausschließlich anthropogen veränderte, bereits jetzt schon<br />

überwiegend versiegelte Böden überplant (siehe hierzu auch Kap. 4 „Altlasten“).<br />

Darüber hinaus lässt die Bebauungsplanung eine zusätzliche Überbauung von 230 m² offenen<br />

Bodenflächen zu (siehe Bilanzierung Kap. 10.7). Böden mit allgemeiner Bedeutung für<br />

den Naturhaushalt werden in einem Verhältnis von 1:0,5 ausgeglichen. Der Ausgleichsbedarf<br />

für das Schutzgut Boden beträgt somit 115 m².<br />

10.3.5 Schutzgut Wasser<br />

Durch das Vorhaben gehen keine naturnahen Fließgewässerabschnitte oder Überschwemmungsgebiete<br />

verloren (siehe hierzu Kap. 5 „Hochwasserschutz“). Es erfolgt keine erhebliche<br />

Minderung von besonderen Wasserhaushaltsfunktionen bzw. von besonderen Schutzgebieten.<br />

Im Nordwesten wird ein kleiner Teil des Grabens, an <strong>dem</strong> sich auch die heutige Übergabestelle<br />

des Grabens in die Este befindet, zugeschüttet werden müssen (ca. 78 m²) hinzu<br />

kommt eine Fläche von ca. 35 m² für die Überquerung des Grabens im Osten. Im Gegenzug<br />

wird im Nordwesten <strong>auf</strong> einer ca. 76 m² großen Fläche ein neuer Grabenanschluss an die<br />

Este hergestellt.<br />

Beim Schutzgut Boden wurde schon erwähnt, dass es nur eine geringe Zunahme versiegelter<br />

bzw. bebauter Flächen im Änderungsgebiet geben wird. Eine Kompensation der Eingriffe<br />

in das Schutzgut Wasser wird in Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen für das<br />

Schutzgut Boden erreicht.<br />

10.3.6 Schutzgut Luft und Klima<br />

Durch das Vorhaben werden im Hinblick <strong>auf</strong> das Mikroklima mit Sicherheit keine negativen<br />

Änderungen des Plangebiets vorgenommen. Bestimmende Faktoren wie die randliche dichte<br />

Gehölzreihe, die Nähe zum Estel<strong>auf</strong> aber auch die Belastungen durch Straßenverkehr werden<br />

erhalten bleiben. Der hohe Grad der Versiegelung wird sich zwar nicht grundlegend ändern,<br />

allerdings wird durch das Aufhöhen des Geländes <strong>auf</strong> der vorhandenen künstlichen<br />

Sperrschicht mit vegetationsfähigem Material und den dadurch möglichen höheren Vegetationsflächenanteil<br />

(neue Straßenbäume und Hausgärten) zu einer Verbesserung des Mikroklimas<br />

beitragen.<br />

Entwurf<br />

Ein Kompensationsbedarf für dieses Schutzgut ist nicht gegeben.<br />

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