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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

ne Vegetationsfläche von mindestens 10 m² herzustellen und gegen ein Befahren zu<br />

sichern. Die Standorte können im Rahmen der Freiflächenplanung örtlich variiert und<br />

bis zu 5 m verschoben werden. Es sind Arten aus der folgenden Pflanzenliste zu verwenden:<br />

Laubgehölze (Bäume):<br />

Fraxinus excelsior (Esche)<br />

Quercus robur (Stieleiche)<br />

Robinia pseudoacacia (Robinie)<br />

Stellplatzanlagenbegrünung durch Baumpflanzung<br />

Die Stellplatzanlagen für das eingeschränkte Gewerbegebiet sind mit Bäumen gestalterisch<br />

zu gliedern. In diesem Bereich kann die derzeit versiegelte Fläche um ca. 1,00 m bis 1,50 m<br />

mit unbelastetem, vegetationsfähigem Aufbau überdeckt werden. Innerhalb der Stellplatzanlagen<br />

sollen hochstämmige Laubbäume mit mind. 10 m² offener Vegetationsfläche gepflanzt<br />

werden. Ziel der Begrünung der Stellplatzanlagen mit Laubbäumen ist die Beschattung der<br />

befestigten Flächen durch zukünftig großkronige Bäume. Durch diese Anpflanzfestsetzung<br />

soll ein Mindestanteil an Großgrün im Gebiet entstehen.<br />

Festsetzungsvorschlag:<br />

Auf privaten, offenen Stellplatzanlagen ist mindestens nach je<strong>dem</strong> sechsten Stellplatz<br />

ein hochstämmiger Laubbaum in der Qualität 3x verpflanzt, 16-18 cm Stammumfang –<br />

entsprechend vorgenannter Pflanzenliste – zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei<br />

Abgang gleichwertig zu ersetzen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens<br />

10 m² herzustellen und dauerhaft gegen ein Befahren zu sichern.<br />

Weitere Stellplatzanlagenbegrünung<br />

Die Stellplatzanlagen für das eingeschränkte Gewerbegebiet und die Wohngebiete sind neben<br />

den Bäumen mit weiteren Gehölzen gestalterisch zu gliedern. In diesem Bereich kann<br />

die derzeit versiegelte Fläche um ca. 1,00 m bis 2,50 m mit unbelastetem, vegetationsfähigem<br />

Aufbau überdeckt werden. Anlagen ab vier Stellplätzen sind mit Laubgehölz-Hecken<br />

einzugrünen.<br />

Festsetzungsvorschlag:<br />

Stellplatzanlagen ab vier Stellplätzen sind mit Hecken aus Laubgehölzen einzugrünen.<br />

Es sind 3 - 4 Pflanzen je l<strong>auf</strong>enden Meter zu pflanzen. Als Gehölze sind die Arten der<br />

folgenden Pflanzenliste zu verwenden.<br />

Heckenpflanzen:<br />

Acer campestre (Feld-Ahorn)<br />

Carpinus betulus (Hainbuche)<br />

Crataegus monogyna (Weißdorn)<br />

Fagus sylvatica (Rot-Buche)<br />

Ligustrum vulgare (Gemeiner Liguster)<br />

Weitere Begrünung<br />

Die Art der Begrünung des Grundstücks soll gesteuert werden. Deshalb wird die Anpflanzung<br />

von nicht standortheimischen Nadelgehölzen des Grundstücks begrenzt, um negative<br />

Auswirkungen <strong>auf</strong> die Qualität des Landschaftsbildes zu vermeiden.<br />

Festsetzungsvorschlag:<br />

Entwurf<br />

Die Anpflanzung von Nadelgehölzen ist beschränkt <strong>auf</strong> 10 % der Anpflanzungen je<br />

Grundstück.<br />

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