gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
ne Vegetationsfläche von mindestens 10 m² herzustellen und gegen ein Befahren zu<br />
sichern. Die Standorte können im Rahmen der Freiflächenplanung örtlich variiert und<br />
bis zu 5 m verschoben werden. Es sind Arten aus der folgenden Pflanzenliste zu verwenden:<br />
Laubgehölze (Bäume):<br />
Fraxinus excelsior (Esche)<br />
Quercus robur (Stieleiche)<br />
Robinia pseudoacacia (Robinie)<br />
Stellplatzanlagenbegrünung durch Baumpflanzung<br />
Die Stellplatzanlagen für das eingeschränkte Gewerbegebiet sind mit Bäumen gestalterisch<br />
zu gliedern. In diesem Bereich kann die derzeit versiegelte Fläche um ca. 1,00 m bis 1,50 m<br />
mit unbelastetem, vegetationsfähigem Aufbau überdeckt werden. Innerhalb der Stellplatzanlagen<br />
sollen hochstämmige Laubbäume mit mind. 10 m² offener Vegetationsfläche gepflanzt<br />
werden. Ziel der Begrünung der Stellplatzanlagen mit Laubbäumen ist die Beschattung der<br />
befestigten Flächen durch zukünftig großkronige Bäume. Durch diese Anpflanzfestsetzung<br />
soll ein Mindestanteil an Großgrün im Gebiet entstehen.<br />
Festsetzungsvorschlag:<br />
Auf privaten, offenen Stellplatzanlagen ist mindestens nach je<strong>dem</strong> sechsten Stellplatz<br />
ein hochstämmiger Laubbaum in der Qualität 3x verpflanzt, 16-18 cm Stammumfang –<br />
entsprechend vorgenannter Pflanzenliste – zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei<br />
Abgang gleichwertig zu ersetzen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens<br />
10 m² herzustellen und dauerhaft gegen ein Befahren zu sichern.<br />
Weitere Stellplatzanlagenbegrünung<br />
Die Stellplatzanlagen für das eingeschränkte Gewerbegebiet und die Wohngebiete sind neben<br />
den Bäumen mit weiteren Gehölzen gestalterisch zu gliedern. In diesem Bereich kann<br />
die derzeit versiegelte Fläche um ca. 1,00 m bis 2,50 m mit unbelastetem, vegetationsfähigem<br />
Aufbau überdeckt werden. Anlagen ab vier Stellplätzen sind mit Laubgehölz-Hecken<br />
einzugrünen.<br />
Festsetzungsvorschlag:<br />
Stellplatzanlagen ab vier Stellplätzen sind mit Hecken aus Laubgehölzen einzugrünen.<br />
Es sind 3 - 4 Pflanzen je l<strong>auf</strong>enden Meter zu pflanzen. Als Gehölze sind die Arten der<br />
folgenden Pflanzenliste zu verwenden.<br />
Heckenpflanzen:<br />
Acer campestre (Feld-Ahorn)<br />
Carpinus betulus (Hainbuche)<br />
Crataegus monogyna (Weißdorn)<br />
Fagus sylvatica (Rot-Buche)<br />
Ligustrum vulgare (Gemeiner Liguster)<br />
Weitere Begrünung<br />
Die Art der Begrünung des Grundstücks soll gesteuert werden. Deshalb wird die Anpflanzung<br />
von nicht standortheimischen Nadelgehölzen des Grundstücks begrenzt, um negative<br />
Auswirkungen <strong>auf</strong> die Qualität des Landschaftsbildes zu vermeiden.<br />
Festsetzungsvorschlag:<br />
Entwurf<br />
Die Anpflanzung von Nadelgehölzen ist beschränkt <strong>auf</strong> 10 % der Anpflanzungen je<br />
Grundstück.<br />
58