gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />
Die „Detailuntersuchung Grundstück Moisburger Straße 3-7 in <strong>Buxtehude</strong>“ aus <strong>dem</strong> April<br />
2005 empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen zur Sanierung der Altlasten bzw. zur Minimierung<br />
von Schadstoffausträgen u. ä..<br />
Nunmehr wird ein neues Nutzungskonzept verfolgt, das eine Wohnnutzung im Norden und<br />
Westen des Areals vorsieht (Bebauungsplan Nr. 110 B) und die gewerbliche Nutzung im<br />
Süden des Geländes beschränkt (eingeschränktes Gewerbegebiet im Südwesten - Bebauungsplan<br />
Nr. 110 A und Verbrauchermarkt im Südosten - Bebauungsplan Nr. 109).<br />
Aufgrund des neuen Nutzungskonzeptes wurde durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Schmidt<br />
im Juni 2010 eine „Ergänzende Stellungnahme zur Gefahrenbeurteilung <strong>auf</strong>grund des neuen<br />
städtebaulichen Konzeptes“ vorgelegt.<br />
Aus der Stellungnahme geht hervor, dass für die geplante Wohnnutzung eine Gefährdung<br />
des Schutzgutes menschliche Gesundheit durch technische Maßnahmen ausgeschlossen<br />
werden kann, wenn z. B. eine Aufhöhung mit sauberem Boden in entsprechender Schichtstärke<br />
(60 cm) oder ein Bodenaustausch (Tiefe 60 cm) erfolgt, so dass ein kontaminationsfreier<br />
Boden<strong>auf</strong>bau realisiert wird.<br />
Dies wird durch Festsetzung im Bebauungsplan gesichert, nach der für das Baugebiet im<br />
Plangebiet eine Geländehöhe von 5,5 über NN hergestellt werden muss (s. textliche Festsetzung<br />
Nr. 2). Damit wird die Fläche im Bereich des Plangebietes um ca. 0,7 bis 1,2 m <strong>auf</strong>gehöht,<br />
so dass bei Verwendung kontaminationsfreien Bodenmaterials eine Gefährdung des<br />
Schutzgutes menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden kann.<br />
Für die Aufhöhung der Flächen soll kontaminationsfreier Boden der Bodenklasse Z 0 verwendet<br />
werden. Art und Umfang der vorgesehenen Sanierungsarbeiten sind mit der Unteren<br />
Bodenschutzbehörde des Landkreises Stade rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Monat vorher,<br />
abzustimmen.<br />
Aus den Befunden und Maßnahmenvorschlägen der Gutachten wurden für den Bebauungsplan<br />
verschiedene Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
entwickelt, die <strong>dem</strong> Schutz des Bodens und des Grundwassers dienen.<br />
a) An einer Stelle ist im Plangebiet eine Flächen mit lokalen Bodenverunreinigungen vorhanden,<br />
die vor Beginn der Bauarbeiten durch Bodenaustausch zu sanieren sind (siehe<br />
textliche Festsetzung Nr. 9). Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme sind mit der unteren<br />
Bodenschutzbehörde rechtzeitig abzustimmen. Diese Fläche mit einem Sanierungserfordernis<br />
ist in der Planzeichnung als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.<br />
b) Im westlichen und südlichen Teil des Plangebietes sind besondere Vorkehrungen zum<br />
Schutz des Grundwassers vor schädlichen Umwelteinwirkungen notwendig. Dazu gehört,<br />
dass die bestehende Oberflächenversiegelung (Stand Ende 2010) zu erhalten ist,<br />
damit ein Eintrag von Sickerwasser in das kontaminierte Stauwasser vermieden wird<br />
und die Grundwasserneubildungsmengen minimiert werden. Das anfallende Niederschlagswasser<br />
ist oberhalb der im Jahre 2010 bestehenden Oberflächenversiegelung<br />
abzuleiten.<br />
Entwurf<br />
Unterhalb der versiegelten Geländeoberfläche (Stand Ende 2010) ist eine Drainage für<br />
das oberflächennahe Grundwasser anzulegen. Die Abführung des Wassers hat über<br />
Kontrollschächte zu erfolgen, in denen die Wasserqualität dauerhaft zu kontrollieren ist.<br />
Unbelastetes Wasser kann in den Vorfluter abgegeben werden, belastetes Wasser ist<br />
fachgerecht zu entsorgen. Die Oberflächenversiegelung ist nach Herstellung der Drainage<br />
wieder herzustellen.<br />
Eine Zerstörung der schützenden Torfschichten ist wegen ihres hohen Schadstoffrückhaltevermögens<br />
zu vermeiden. Der Verzicht <strong>auf</strong> Tiefgründungen wird ent-<br />
12