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gewerbe auf dem ehemaligen granini-gelände - Stadt Buxtehude

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STADT BUXTEHUDE BEGRÜNDUNG B-PLAN 110 A „GEWERBE AUF DEM EHEM. GRANINI-GELÄNDE“<br />

behrlich, wenn durch ein umfassendes Drainagesystem nachweislich sichergestellt wird,<br />

dass kein kontaminiertes Stauwasser in den ersten Grundwasserleiter gelangt. Dort wo<br />

Tiefgründungen erforderlich werden, ist eine Vorschachtung / Vorbaggerung bis <strong>auf</strong> die<br />

Oberkante der Torfschichten durchzuführen und das entnommene Material bei Verdacht<br />

<strong>auf</strong> schädliche Inhaltsstoffe zu überprüfen.<br />

Die genannten Maßnahmen können durch andere geeignete Maßnahmen ersetzt werden,<br />

wenn die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen mit der zuständigen Unteren<br />

Bodenschutzbehörde des Landkreises Stade abgestimmt werden. Art und Umfang der<br />

vorgesehenen Sanierungsarbeiten sind rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Monat vorher, abzustimmen<br />

(s. textliche Festsetzung Nr. 10).<br />

Im Zuge der Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde das Grundwasser durch die Ingenieurgesellschaft<br />

Dr. Schmidt mbH aus Stade erneut untersucht (Juni 2011). Die Ergebnisse<br />

der Befunde aus <strong>dem</strong> Jahr 2005 wurden darin nochmal bestätigt. Die Bodensituation hat sich<br />

somit nicht verändert.<br />

Gemäß § 5 der gültigen Wasserschutzgebietsverordnung <strong>Buxtehude</strong> - Ziegelkamp und<br />

Eilendorf ist in Schutzzone II eine Befreiung von den Verboten des § 4 bzw. in Schutzzone III<br />

eine Erlaubnis für beschränkt zulässige Handlungen des § 4 durch den Landkreis Stade,<br />

Untere Wasserbehörde, erforderlich (siehe auch Kapitel 2.1).<br />

5 Hochwasserschutz<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Auf Grund der zunehmenden Hochwasserereignisse der letzten Jahre ist das Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) mehrfach geändert worden, zuletzt am 11. August 2010. Danach sind<br />

alle Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden können, auch wenn sie formal nicht<br />

als solche festgesetzt sind, als Überschwemmungsgebiet zu betrachten. Die Länder sind<br />

verpflichtet, diejenigen Gebiete die statistisch einmal in 100 Jahren überschwemmt werden<br />

können, zu ermitteln, vorläufig sicherzustellen und bis zum 22.12.2013 durch Rechtsverordnungen<br />

zu sichern (gem. § 76 Abs. 2 Satz 2 WHG). In Niedersachsen obliegt die Aufgabe<br />

der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG) den Unteren Wasserbehörden und<br />

damit auch <strong>dem</strong> Landkreis Stade.<br />

Situation im Plangebiet<br />

Das Plangebiet liegt nahe <strong>dem</strong> L<strong>auf</strong> der Este. Nach<strong>dem</strong> die Este im letzten Jahrhundert wiederholt<br />

in diesem Bereich über die Ufer getreten war, wurde beginnend im Jahr 1959 der<br />

Fluss zwischen <strong>dem</strong> Granini-Wehr und der Schleuse am Zwinger künstlich ausgebaut, um<br />

auch bei intensivem Oberwasserzufluss eine unschädliche Ableitung des Wassers durch die<br />

<strong>Stadt</strong> zu gewährleisten.<br />

Das ehemalige Granini-Gelände ist bei extremen Hochwasserständen in Teilen hochwassergefährdet.<br />

Dies betrifft jedoch nicht das Plangebiet, sondern nur den nördlichen und östlichen<br />

Teil. Das Plangebiet weist vorhandene Geländehöhen von 4,3 - 4,8 m über NN <strong>auf</strong> und<br />

liegt damit nicht innerhalb des sogenannten „Überschwemmungsgebietes HQ 100“ entlang<br />

der Este, wo von bestimmten dargestellten Überschwemmungshöhen auszugehen ist. Der<br />

Landkreis Stade hat <strong>auf</strong> Anfrage mitgeteilt, dass als Höhe des 100 jährigen Hochwassers im<br />

Plangebiet 4,35 m über NN anzunehmen sind. In den vom Niedersächsischen Landesbetrieb<br />

für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorgestellten Karten im Rahmen<br />

des Mediationsverfahren (Stand Unterlagen zum Mediationsverfahren des NLWKN vom<br />

01.12.2010) liegt das Plan entsprechend nicht innerhalb eines hochwassergefährdeten Gebietes,<br />

das für eine vorläufige Sicherung vorgeschlagen wird.<br />

Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind für das Plangebiet daher nicht erforderlich.<br />

Entwurf<br />

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