Politik und Gesellschaft - Volkshochschule Rhein-Erft
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Bildungsscheck & Bildungsprämie<br />
Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmer, aber auch Betriebe Weiterbildungsmaßnahmen<br />
in Anspruch nehmen, übernimmt das Land NRW<br />
mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Bildungsscheck-Berechtigte<br />
die Hälfte der Weiterbildungskosten<br />
(maximal bis zu 500,00 € pro Bildungsscheck).<br />
Die aktuellen Infomationen <strong>und</strong> Fördervoraussetzungen für<br />
den Bildungsscheck NRW finden Sie auf der Internetseite<br />
der Weiterbildungsberatung NRW.<br />
Wo gibt es den Bildungsscheck?<br />
Bei allen vom Land anerkannten Beratungsstellen in NRW.<br />
Die VHS <strong>Rhein</strong>-<strong>Erft</strong> ist eine von drei Beratungsstellen im<br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Erft</strong>-Kreis. Hier kann die Beratung <strong>und</strong> Ausgabe des<br />
Bildungsschecks erfolgen. Der Bildungsscheck kann nur im<br />
Anschluss an ein Beratungsgespräch in der Beratungsstelle<br />
ausgestellt werden.<br />
Persönliche Beratung ausschließlich nach vorheriger<br />
telefonischer Terminvereinbarung:<br />
Eckhard Dahlke: � 02232 94507-21<br />
Die telefonischen Beratungszeiten sind:<br />
Freitag, 10.00-12.00 Uhr<br />
Einen Link zu weiteren Beratungsstellen finden Sie<br />
auf unserer Homepage www.vhs-rhein-erft.de im<br />
Bereich Beratung.<br />
VHS RHEIN-ERFT 112<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung möchte die Bereitschaft jedes <strong>und</strong><br />
jeder Einzelnen unterstützen, durch private Investitionen in<br />
die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche<br />
Beschäftigungsbiographie zu treffen. Dies geschieht mit<br />
Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von<br />
individueller beruflicher Weiterbildung:<br />
� Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,00 €<br />
können Erwerbstätige (Angestellte, Selbstständige,<br />
Geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte im Mutterschutz<br />
oder Elternzeit u. a.) erhalten, deren zu versteuerndes<br />
Jahreseinkommen derzeit 20.000,00 € (oder 40.000,00 €<br />
bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.<br />
Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für<br />
die Weiterbildung aufbringen.<br />
� Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz<br />
zur Finanzierung von Weiterbildung eine<br />
Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die<br />
Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.<br />
Gefördert werden Kurse <strong>und</strong> Prüfungen im Bereich der<br />
beruflichen Weiterbildung. Gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet sind<br />
Maßnahmen, die<br />
� außerhalb des Betriebes stattfinden, dem der/die<br />
Begünstigte angehört<br />
� Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten vermitteln, die dem<br />
beruflichen Fortkommen dienen<br />
� <strong>und</strong> über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen<br />
hinausgehen.<br />
Beratungen <strong>und</strong> Gutscheine<br />
Der Interessent wendet sich an eine Beratungsstelle, die<br />
Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung<br />
werden die persönlichen Voraussetzungen, das<br />
Weiterbildungsziel <strong>und</strong> die Anforderungen an die Weiterbildung<br />
geklärt. Sind diese erfüllt, erhält man einen<br />
Gutschein.<br />
Eine Übersichtskarte über Beratungsstellen in Ihrer Nähe<br />
finden Sie unter: www.bildungspraemie.info<br />
Weitere Informationen unter<br />
der kostenlosen Hotline 0800 262300-0<br />
oder über eine E-Mail:<br />
bildungspraemie@bmbf.buergerservice-b<strong>und</strong>.de<br />
Persönliche Beratung ausschließlich nach vorheriger<br />
Terminvereinbarung:<br />
Barbara Braun: � 02232 94507-24<br />
E-Mail: braun@vhs-rhein-erft.de<br />
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des B<strong>und</strong>esministeriums<br />
für Bildung <strong>und</strong> Forschung <strong>und</strong> aus dem Europäischen<br />
Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.<br />
1. SEMESTER 2013