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Politik und Gesellschaft - Volkshochschule Rhein-Erft

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Bildungsscheck & Bildungsprämie<br />

Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong><br />

Arbeitnehmer, aber auch Betriebe Weiterbildungsmaßnahmen<br />

in Anspruch nehmen, übernimmt das Land NRW<br />

mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Bildungsscheck-Berechtigte<br />

die Hälfte der Weiterbildungskosten<br />

(maximal bis zu 500,00 € pro Bildungsscheck).<br />

Die aktuellen Infomationen <strong>und</strong> Fördervoraussetzungen für<br />

den Bildungsscheck NRW finden Sie auf der Internetseite<br />

der Weiterbildungsberatung NRW.<br />

Wo gibt es den Bildungsscheck?<br />

Bei allen vom Land anerkannten Beratungsstellen in NRW.<br />

Die VHS <strong>Rhein</strong>-<strong>Erft</strong> ist eine von drei Beratungsstellen im<br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Erft</strong>-Kreis. Hier kann die Beratung <strong>und</strong> Ausgabe des<br />

Bildungsschecks erfolgen. Der Bildungsscheck kann nur im<br />

Anschluss an ein Beratungsgespräch in der Beratungsstelle<br />

ausgestellt werden.<br />

Persönliche Beratung ausschließlich nach vorheriger<br />

telefonischer Terminvereinbarung:<br />

Eckhard Dahlke: � 02232 94507-21<br />

Die telefonischen Beratungszeiten sind:<br />

Freitag, 10.00-12.00 Uhr<br />

Einen Link zu weiteren Beratungsstellen finden Sie<br />

auf unserer Homepage www.vhs-rhein-erft.de im<br />

Bereich Beratung.<br />

VHS RHEIN-ERFT 112<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung möchte die Bereitschaft jedes <strong>und</strong><br />

jeder Einzelnen unterstützen, durch private Investitionen in<br />

die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche<br />

Beschäftigungsbiographie zu treffen. Dies geschieht mit<br />

Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von<br />

individueller beruflicher Weiterbildung:<br />

� Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,00 €<br />

können Erwerbstätige (Angestellte, Selbstständige,<br />

Geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte im Mutterschutz<br />

oder Elternzeit u. a.) erhalten, deren zu versteuerndes<br />

Jahreseinkommen derzeit 20.000,00 € (oder 40.000,00 €<br />

bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.<br />

Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für<br />

die Weiterbildung aufbringen.<br />

� Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz<br />

zur Finanzierung von Weiterbildung eine<br />

Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die<br />

Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.<br />

Gefördert werden Kurse <strong>und</strong> Prüfungen im Bereich der<br />

beruflichen Weiterbildung. Gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet sind<br />

Maßnahmen, die<br />

� außerhalb des Betriebes stattfinden, dem der/die<br />

Begünstigte angehört<br />

� Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten vermitteln, die dem<br />

beruflichen Fortkommen dienen<br />

� <strong>und</strong> über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen<br />

hinausgehen.<br />

Beratungen <strong>und</strong> Gutscheine<br />

Der Interessent wendet sich an eine Beratungsstelle, die<br />

Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung<br />

werden die persönlichen Voraussetzungen, das<br />

Weiterbildungsziel <strong>und</strong> die Anforderungen an die Weiterbildung<br />

geklärt. Sind diese erfüllt, erhält man einen<br />

Gutschein.<br />

Eine Übersichtskarte über Beratungsstellen in Ihrer Nähe<br />

finden Sie unter: www.bildungspraemie.info<br />

Weitere Informationen unter<br />

der kostenlosen Hotline 0800 262300-0<br />

oder über eine E-Mail:<br />

bildungspraemie@bmbf.buergerservice-b<strong>und</strong>.de<br />

Persönliche Beratung ausschließlich nach vorheriger<br />

Terminvereinbarung:<br />

Barbara Braun: � 02232 94507-24<br />

E-Mail: braun@vhs-rhein-erft.de<br />

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

für Bildung <strong>und</strong> Forschung <strong>und</strong> aus dem Europäischen<br />

Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.<br />

1. SEMESTER 2013

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