Umsetzungskonzept - Übersichtskarte der Klima- und Energie ...
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Da das Errichten einer Windkraftanlage bauliche Maßnahmen erfor<strong>der</strong>t <strong>und</strong> dadurch die Umwelt<br />
beeinflusst wird, wurden rechtliche Rahmenbedingungen für die Installation, den Betrieb <strong>und</strong> die<br />
spätere Entsorgung von Windkraftanlagen geschaffen. Eine wesentliche rechtliche<br />
Rahmenbedingung bei <strong>der</strong> Errichtung von Windkraftanlagen beschäftigt sich mit den Abständen zu<br />
gewidmeten Wohn- <strong>und</strong> Wohnbauflächen. Nach <strong>der</strong>zeitigem NÖ Raumordnungsgesetz § 19 Abs. 3a<br />
müssen bei einer Widmung einer Fläche für Windkraftanlagen folgende Mindestabstände<br />
eingehalten werden:<br />
1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland <strong>und</strong> Bauland-Son<strong>der</strong>gebiet mit erhöhtem Schutzanspruch<br />
750 m zu landwirtschaftlichen Wohngebäuden<br />
2.000 m zu gewidmetem Wohnbauland, welches nicht in <strong>der</strong> Standortgemeinde liegt. (Mit<br />
Zustimmung <strong>der</strong> Nachbargemeinde(n) kann <strong>der</strong> Mindestabstand von 2.000 m auf bis zu 1.200 m<br />
reduziert werden)<br />
Zusätzlich zur Abstandsregelung for<strong>der</strong>t das NÖ Raumordnungsgesetz bei <strong>der</strong> Errichtung einer<br />
Windkraftanlage eine Mindestleistungsdichte des Windes von 220 Watt/m² in 70 m Höhe über dem<br />
Gr<strong>und</strong>. Dadurch ergeben sich für die Region bestimmte Flächen, für die die oben genannten<br />
Rahmenbedingungen gelten, sowie Ausschlussgebiete wo die Errichtung von Windkraftanlagen<br />
rechtlich nicht möglich ist.<br />
Da die ÖIR-Daten bezirksweise ermittelt wurden, wurde anhand <strong>der</strong> Flächen auf die Gemeinden<br />
heruntergerechnet. (Unter <strong>der</strong> Annahme einer ähnlichen Verteilung des Baulandes zu nutzbaren<br />
Flächen in den Gemeinden des Bezirkes).<br />
Die weiteren Ausschlussgebiete wie Naturschutzgebiete <strong>und</strong> Flugzonen (wegen TÜPL) wurden nun<br />
speziell berücksichtigt.<br />
Die nachfolgende Karte zeigt Naturschutzgebiete, Natura 2000 <strong>und</strong> Nationalpark Thayatal, welche<br />
Ausschlussgebiete darstellen. Landschaftsschutzgebiete wurden vorerst ebenfalls als<br />
Ausschließungsgebiet gerechnet, wobei eine positive UVP theoretisch die Errichtung einer<br />
Windkraftanlage ermöglichen könnte. Zurzeit ist hier jedoch kaum Akzeptanz in ähnlichen Fällen<br />
vorhanden.<br />
Abb. 40: Naturschutzgebiete aus NÖ Atlas (Bildschirmkopie) – KEM ASTEG<br />
<strong>Energie</strong>agentur <strong>der</strong> Regionen T 02842 / 9025 - 40871 83