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Umsetzungskonzept - Übersichtskarte der Klima- und Energie ...

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Da das Errichten einer Windkraftanlage bauliche Maßnahmen erfor<strong>der</strong>t <strong>und</strong> dadurch die Umwelt<br />

beeinflusst wird, wurden rechtliche Rahmenbedingungen für die Installation, den Betrieb <strong>und</strong> die<br />

spätere Entsorgung von Windkraftanlagen geschaffen. Eine wesentliche rechtliche<br />

Rahmenbedingung bei <strong>der</strong> Errichtung von Windkraftanlagen beschäftigt sich mit den Abständen zu<br />

gewidmeten Wohn- <strong>und</strong> Wohnbauflächen. Nach <strong>der</strong>zeitigem NÖ Raumordnungsgesetz § 19 Abs. 3a<br />

müssen bei einer Widmung einer Fläche für Windkraftanlagen folgende Mindestabstände<br />

eingehalten werden:<br />

1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland <strong>und</strong> Bauland-Son<strong>der</strong>gebiet mit erhöhtem Schutzanspruch<br />

750 m zu landwirtschaftlichen Wohngebäuden<br />

2.000 m zu gewidmetem Wohnbauland, welches nicht in <strong>der</strong> Standortgemeinde liegt. (Mit<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Nachbargemeinde(n) kann <strong>der</strong> Mindestabstand von 2.000 m auf bis zu 1.200 m<br />

reduziert werden)<br />

Zusätzlich zur Abstandsregelung for<strong>der</strong>t das NÖ Raumordnungsgesetz bei <strong>der</strong> Errichtung einer<br />

Windkraftanlage eine Mindestleistungsdichte des Windes von 220 Watt/m² in 70 m Höhe über dem<br />

Gr<strong>und</strong>. Dadurch ergeben sich für die Region bestimmte Flächen, für die die oben genannten<br />

Rahmenbedingungen gelten, sowie Ausschlussgebiete wo die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

rechtlich nicht möglich ist.<br />

Da die ÖIR-Daten bezirksweise ermittelt wurden, wurde anhand <strong>der</strong> Flächen auf die Gemeinden<br />

heruntergerechnet. (Unter <strong>der</strong> Annahme einer ähnlichen Verteilung des Baulandes zu nutzbaren<br />

Flächen in den Gemeinden des Bezirkes).<br />

Die weiteren Ausschlussgebiete wie Naturschutzgebiete <strong>und</strong> Flugzonen (wegen TÜPL) wurden nun<br />

speziell berücksichtigt.<br />

Die nachfolgende Karte zeigt Naturschutzgebiete, Natura 2000 <strong>und</strong> Nationalpark Thayatal, welche<br />

Ausschlussgebiete darstellen. Landschaftsschutzgebiete wurden vorerst ebenfalls als<br />

Ausschließungsgebiet gerechnet, wobei eine positive UVP theoretisch die Errichtung einer<br />

Windkraftanlage ermöglichen könnte. Zurzeit ist hier jedoch kaum Akzeptanz in ähnlichen Fällen<br />

vorhanden.<br />

Abb. 40: Naturschutzgebiete aus NÖ Atlas (Bildschirmkopie) – KEM ASTEG<br />

<strong>Energie</strong>agentur <strong>der</strong> Regionen T 02842 / 9025 - 40871 83

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