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AVR_DW_ EKD- Fassung Sachsen_Juli 2011 - Diakonie Sachsen

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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Das befristete Dienstverhältnis kann auch vor seinem in § 1 bestimmten Ende gekündigt werden.1)<br />

Für die Kündigung gelten die Fristen des § 30 <strong>AVR</strong>.<br />

_____________________________ ________________________________<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

_____________________________ ________________________________<br />

Unterschrift der Dienstgeberin 1) / Unterschrift der Mitarbeiterin 1) /<br />

des Dienstgebers 1) des Mitarbeiters 1)<br />

____________<br />

1) Nichtzutreffendes streichen<br />

2) Für das zweckbefristete Dienstverhältnis ist hier das Ereignis einzutragen, mit dessen Eintritt<br />

das Dienstverhältnis enden soll.<br />

3) Der Wunsch der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters bzw. der sachliche Grund ist ausführlich<br />

aufzunehmen.<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

<strong>AVR</strong> <strong>DW</strong> <strong>EKD</strong>, <strong>Fassung</strong> <strong>Sachsen</strong> - Stand 11. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong> Seite 145

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