AVR_DW_ EKD- Fassung Sachsen_Juli 2011 - Diakonie Sachsen
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B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 8 als Lehrkräfte mit Tätigkeiten,<br />
die eine mindestens einjährige pädagogische Weiterbildung voraussetzen.<br />
Richtbeispiel:<br />
Fachlehrer an einer Förderschule<br />
Entgeltgruppe 10 (Anmerkungen 1 und 3)<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Lehrkräfte mit Tätigkeiten, die wissenschaftliche<br />
Kenntnisse voraussetzen<br />
Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wissenschaftlichpädagogischer<br />
Hochschulbildung ohne zweitem Staatsexamen<br />
Richtbeispiele:<br />
Magister Erziehungswissenschaften als Lehrkraft in Fachschulen,<br />
Diplompädagoge,<br />
Diplommedizinpädagoge<br />
Entgeltgruppe 11 (Anmerkung 1)<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Lehrkräfte mit Tätigkeiten, die vertiefte<br />
wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen<br />
Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wissenschaftlichpädagogischer<br />
Hochschulbildung und zweitem Staatsexamen<br />
Richtbeispiele:<br />
Sonderpädagogen,<br />
Diplommedizinpädagogen<br />
Entgeltgruppe 12 (Anmerkung 1)<br />
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 11 als Lehrkräfte mit Tätigkeiten,<br />
die vertiefte und erweiterte wissenschaftliche Kenntnisse und Methodenkompentenz<br />
voraussetzen<br />
Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Aufgaben<br />
Richtbeispiel:<br />
Sonderpädagoge<br />
<strong>AVR</strong> <strong>DW</strong> <strong>EKD</strong>, <strong>Fassung</strong> <strong>Sachsen</strong> - Stand 11. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong> Seite 75