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AVR_DW_ EKD- Fassung Sachsen_Juli 2011 - Diakonie Sachsen

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PRAKTIKANTENVERTRAG<br />

Anlage 15a<br />

zwischen_____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________<br />

- Dienstgeberin/Dienstgeber 1) -<br />

und Frau/Herrn 1) ______________________________________________________________________<br />

wohnhaft in ___________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

- Praktikantin/Praktikant 1) -<br />

<strong>Diakonie</strong> ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Evangelische Kirche nimmt ihre<br />

diakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Die oben genannte Einrichtung ist dem Diakonischen<br />

Werk angeschlossen. Sie dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe.<br />

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtung leisten deshalb ihren Dienst in Anerkennung<br />

dieser Zielsetzung und bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.<br />

Auf dieser Grundlage wird der nachstehende Vertrag geschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Praktikantin/Der Praktikant 1) wird während der praktischen Tätigkeit, die nach den Ausbildungsbestimmungen<br />

der staatlichen Anerkennung als ________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________________<br />

vorauszugehen hat, beschäftigt.<br />

(1) Das Praktikantenverhältnis beginnt am _____________ und endet am ___________ .<br />

(2) Die Zeit bis zum ________________ ist Probezeit.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Das Praktikantenverhältnis richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 in seiner jeweils<br />

gültigen <strong>Fassung</strong>, soweit sich dessen Anwendung aus § 19 dieses Gesetzes ergibt, sowie nach der<br />

Anlage 10 Abschnitt I und der Anlage 10a der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen<br />

Kirche in Deutschland (<strong>AVR</strong>) in der jeweils gültigen <strong>Fassung</strong>. Sie sind im Auszug als Anlage beigefügt.<br />

<strong>AVR</strong> <strong>DW</strong> <strong>EKD</strong>, <strong>Fassung</strong> <strong>Sachsen</strong> - Stand 11. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong> Seite 146

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