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§ 34 Beendigung des Dienstverhält
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AVR DW EKD, Fassung Sachsen - Stand
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(3) Auch in den Fällen des Abs. 2
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unterbleibt, bis etwaige Vorschüss
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§ 44 Schlichtungsstelle XIII. SCHL
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Entgeltgruppe 3 (Anm. 2, 3, 12, 13)
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B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Entgeltgruppe 8 (Anm. 6, 7, 10, 11,
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Entgeltgruppe 10 (Anm. 8, 10, 11, 1
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Richtbeispiele: Psychologin, Leiter
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dazu benötigten Lösungswege z.B.
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B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Entgeltgruppe - gültig vom 1. Augu
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Übergangsregelung gem. § 15 a Ein
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ERHOLUNGSURLAUB (zu § 28a AVR) Anl
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Beisitzenden nach Maßgabe des Abs.
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7. Arbeiten, bei denen nach den erl
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lungen der Unterabsätze 1 bis 3 ab
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Anlage 9 - Sachsen - Tabelle der Ze
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Anlage 9 - Sachsen - Tabelle der Ze
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