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AVR_DW_ EKD- Fassung Sachsen_Juli 2011 - Diakonie Sachsen

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Modellprojekte<br />

ORDNUNG FÜR DIE ERPROBUNG VARIABLER VERGÜTUNGSBESTAND-<br />

TEILE AUF EINRICHTUNGSEBENE (MODELLPROJEKTE)<br />

1. Durch Dienstvereinbarung kann für einen bestimmten Personenkreis (z. B. Einrichtung<br />

, Betriebsabteilung, Arbeitsgruppe) in einem festzulegenden Zeitraum<br />

von höchstens 3 Jahren der individuelle Anspruch auf<br />

- die Jahressonderzahlung<br />

- die Steigerungen durch Stufenaufstiege und etwaige allgemeine Entgelterhöhungen<br />

ganz oder teilweise umgewandelt werden.<br />

2. Die Umwandlung muss zu einem kollektiven Anspruch führen, für den Verteilungskriterien<br />

zu vereinbaren sind.<br />

3. Als Grundlage der Verteilungskriterien sind<br />

- betriebliche Ergebniskennzahlen,<br />

- eine Verhaltens- und/oder Leistungsbeurteilung oder<br />

- Zielvereinbarung<br />

zugelassen.<br />

4. Die individuellen Bezüge setzen sich zusammen aus dem Monatsgrundentgelt<br />

zuzüglich<br />

- eventueller Zeitzuschläge,<br />

- Schlichtzulagen und<br />

- einem variablen Bezügeanteil, der nach festgelegten Methoden zu ermitteln<br />

ist.<br />

5. Wenn es nicht dauerhaft zu Bezügen mit variablen Bestandteilen kommt, werden<br />

nach dem Erprobungszeitraum die Stufenaufstiege bei der Rückkehr zu den Bezügen<br />

nach den <strong>AVR</strong> berücksichtigt.<br />

<strong>AVR</strong> <strong>DW</strong> <strong>EKD</strong>, <strong>Fassung</strong> <strong>Sachsen</strong> - Stand 11. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong> Seite 183

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