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AVR_DW_ EKD- Fassung Sachsen_Juli 2011 - Diakonie Sachsen

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§ 30 Ordentliche Kündigung<br />

X. BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES<br />

(1) Unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien nach vorheriger<br />

schriftlicher Kündigung gelöst werden.<br />

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien bei einer Beschäftigungszeit (§ 11a)<br />

bis zu 1 Jahr 1 Monat<br />

zum Schluss eines Kalendermonats,<br />

nach einer Beschäftigungszeit<br />

von mehr als 1 Jahr 6 Wochen,<br />

von mindestens 5 Jahren 3 Monate,<br />

von mindestens 8 Jahren 4 Monate,<br />

von mindestens 10 Jahren 5 Monate,<br />

von mindestens 12 Jahren 6 Monate<br />

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.<br />

Innerhalb der Probezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen<br />

zum Ende eines Kalendertages gekündigt werden.<br />

Zum Ende der Elternzeit kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter das Dienstverhältnis<br />

nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendertages<br />

kündigen.<br />

(2) Das befristete Dienstverhältnis endet mit Ablauf der im Dienstvertrag kalendermäßig<br />

bestimmten Frist (zeitliche Befristung) oder mit Eintritt des im Dienstvertrag bestimmten<br />

Ereignisses (Zweckbefristung). Befristete Dienstverhältnisse können auch vor ihrem nach<br />

Satz 1 zu bestimmenden Ende gekündigt werden. Innerhalb der Probezeit kann das befristete<br />

Beschäftigungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines<br />

Kalendertages gekündigt werden.<br />

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien für<br />

zweckbefristete und zeitlich befristete Dienstverhältnisse nach einer Beschäftigungszeit<br />

bis zu sechs Monaten 2 Wochen<br />

zum Ende eines Kalendertages,<br />

<strong>AVR</strong> <strong>DW</strong> <strong>EKD</strong>, <strong>Fassung</strong> <strong>Sachsen</strong> - Stand 11. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong> Seite 50

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