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AVR_DW_ EKD- Fassung Sachsen_Juli 2011 - Diakonie Sachsen

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(7) Bei Entgeltsicherung nach den vorstehenden Absätzen finden die Vorschriften<br />

über die Änderungskündigung keine Anwendung.<br />

§ 8 Abfindung<br />

(1) Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter, die bzw. der auf Veranlassung der Dienstgeberin<br />

bzw. des Dienstgebers im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund einer<br />

Kündigung durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber aus dem Dienstverhältnis<br />

ausscheidet, erhält nach Maßgabe folgender Tabelle eine Abfindung:<br />

___________________________________________________________________<br />

Beschäftigungs- bis zum nach vollendetem<br />

zeit (§ 11a <strong>AVR</strong>) vollendeten 40. 45. 50. 55.<br />

40. Lebensjahr Lebensjahr<br />

___________________________________________________________________<br />

Monatsbezüge<br />

___________________________________________________________________________<br />

3 Jahre - 2 2 3 3<br />

5 Jahre 2 3 3 4 5<br />

7 Jahre 3 4 5 6 7<br />

9 Jahre 4 5 6 7 9<br />

11 Jahre 5 6 7 9 11<br />

13 Jahre 6 7 8 10 12<br />

15 Jahre 7 8 9 11 13<br />

___________________________________________________________________<br />

Monatsbezug ist der Betrag, der der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter aus dem Entgelt<br />

(§14 Abs. 1) im letzten Kalendermonat vor dem Ausscheiden zugestanden hat<br />

oder zugestanden hätte.<br />

(2) Der Anspruch auf Abfindung entsteht am Tag nach der Beendigung des Dienstverhältnisses.<br />

Hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber das Dienstverhältnis gekündigt,<br />

wird die Abfindung erst fällig, wenn die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage<br />

abgelaufen ist oder, falls die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage<br />

erhoben hat, endgültig feststeht, dass die Mitarbeiterin bzw. der<br />

Mitarbeiter ausgeschieden ist.<br />

<strong>AVR</strong> <strong>DW</strong> <strong>EKD</strong>, <strong>Fassung</strong> <strong>Sachsen</strong> - Stand 11. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong> Seite 174

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