AVR_DW_ EKD- Fassung Sachsen_Juli 2011 - Diakonie Sachsen
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppen 1 und 2 werden von dieser Dienstvereinbarung<br />
nicht erfasst.<br />
(3) Eine schwierige Wettbewerbssituation ist gegeben, wenn<br />
a) eine direkte Konkurrenz mit anderen Anbietern besteht, die nicht die<br />
Arbeitsvertragsrichtlinien oder eine gleichwertige Arbeitsgrundlage<br />
anwenden (die Voraussetzungen liegen in der Regel bei ambulanten<br />
Pflegediensten und ambulanten Rehabilitationsdiensten vor)<br />
oder<br />
b) die Festsetzung der Preise oder Zuschüsse für Leistungsangebote von ambulanten<br />
Hilfen einseitig durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger (Kommune,<br />
Land, Bund) erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in der Regel bei der<br />
Schuldnerberatung, der Beratung von Migrantinnen und Migranten und anderen<br />
Personen mit entsprechendem Hilfebedarf vor.<br />
(4) Teilzeitbeschäftigte können der Erhöhung ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit<br />
binnen vier Wochen mit der Folge widersprechen, dass ihre Entgelte entsprechend<br />
der Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Vollbeschäftigten<br />
abgesenkt werden.<br />
(5) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen gegenüber nach Inkrafttreten einer Dienstvereinbarung<br />
gemäß Abs. 2 eine betriebsbedingte Beendigungskündigung wirksam wird, erhalten<br />
eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen den aufgrund der Dienstvereinbarung<br />
verringerten Werten und den Entgelttabellenwerten für die letzten 12 Monate.<br />
(6) Voraussetzung für den Abschluss einer Dienstvereinbarung ist,<br />
a) dass der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin der Mitarbeitervertretung die Situation<br />
der Einrichtung oder des wirtschaftlich selbständigen Teils der Einrichtung<br />
schriftlich darlegt und eingehend erläutert. Dazu sind der Mitarbeitervertretung die<br />
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Ferner ist ihr eine unmittelbare Unterrichtung<br />
durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine andere sachkundige Person ihres<br />
Vertrauens zu ermöglichen.<br />
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören u.a.<br />
aa) der Jahresabschluss der Vorperiode bzw. das Testat der Wirtschafts-<br />
prüfung für den wirtschaftlich selbständigen Teil der Einrichtung,<br />
bb) die Wirtschaftlichkeitsberechnung der laufenden Periode und mindestens für<br />
die nächste Periode,<br />
cc) weitere Informationen und Statistiken, die geeignet sind, die Situation<br />
zu belegen (z. B. Auslastungsstatistiken, Unterlagen über Kosten- und<br />
Leistungsverhandlungen);<br />
b) dass die Mitarbeitervertretung das Recht hat, sachkundige Dritte zur Beratung<br />
bei den Verhandlungen in erforderlichem Umfang hinzuzuziehen;<br />
<strong>AVR</strong> <strong>DW</strong> <strong>EKD</strong>, <strong>Fassung</strong> <strong>Sachsen</strong> - Stand 11. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong> Seite 25