Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal
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2904 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2012<br />
§§<br />
7 Kennzeichnung <strong>der</strong> Geräte, Typgenehmigungsnummer<br />
8 Erklärung des Herstellers<br />
9 <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en an typgenehmigten Anlagen<br />
§1<br />
Anwendungsbereich<br />
Diese Vorschriften legen die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Navigationsradaranlagen <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />
fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung <strong>der</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen geprüft wird.<br />
§2<br />
Aufgabe <strong>der</strong> Navigationsradaranlage<br />
Navigationsradaranlagen müssen ein für die Führung des Schiffes verwertbares Bild über seine Position<br />
in Bezug auf die Betonnung, die Uferkonturen und die für die Schifffahrt wesentlichen Bauwerke geben,<br />
sowie an<strong>der</strong>e Schiffe und über die Wasseroberfläche hinausragende Hin<strong>der</strong>nisse im Fahrwasser sicher und<br />
rechtzeitig erkennen lassen.<br />
§3<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />
1. Unbeschadet <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich<br />
a) <strong>der</strong> elektromagnetischen Verträglichkeit nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 und<br />
b) einer effektiven Nutzung des Spektrums, sodass keine funktechnischen Störungen auftreten nach § 3<br />
Absatz 2<br />
des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 7. Februar 2001 (BGBl. I<br />
S. 170), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 1717) geän<strong>der</strong>t worden ist,<br />
müssen Navigationsradaranlagen für die Binnenschifffahrt die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europäischen Norm<br />
DIN EN 302194-1:2007 erfüllen.<br />
2. Nummer 1 gilt auch für Inland-ECDIS-Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden können. Diese<br />
Geräte müssen zusätzlich die Anfor<strong>der</strong>ungen des Inland-ECDIS-Standards in <strong>der</strong> am Tag <strong>der</strong> Erteilung<br />
<strong>der</strong> Typgenehmigung gültigen Fassung erfüllen.<br />
§4<br />
Typprüfung<br />
1. Die Einhaltung <strong>der</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen des § 3 Nummer 1 wird bei einer Typprüfung nachgewiesen.<br />
2. Nach einer erfolgreichen Typprüfung stellt die Prüfstelle eine Prüfbescheinigung aus. Bei Nichterfüllung<br />
<strong>der</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen werden dem Antragsteller die Ablehnungsgründe schriftlich mitgeteilt.<br />
§5<br />
Antrag auf Typprüfung<br />
1. Der Antrag auf Typprüfung einer Navigationsradaranlage ist bei einer Prüfstelle zu stellen. Die Prüfstellen<br />
sind <strong>der</strong> Europäischen Kommission bekannt zu geben.<br />
2. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen ein<strong>zur</strong>eichen:<br />
a) ausführliche technische Beschreibungen,<br />
b) kompletter Satz <strong>der</strong> Schaltungs- und Service-Unterlagen,<br />
c) ausführliche Bedienungsanleitungen,<br />
d) Kurzbedienungsanleitung und<br />
e) gegebenenfalls Nachweise über bereits durchgeführte Prüfungen.<br />
3. Sofern seitens des Antragstellers nicht beabsichtigt ist, die Konformitätserklärung nach dem Gesetz über<br />
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 7. Februar 2001 (BGBl. I S. 170), das zuletzt<br />
durch § 22 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) geän<strong>der</strong>t worden ist, im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Typgenehmigung erstellen zu lassen, ist eine Konformitätserklärung mit dem<br />
Antrag auf Typprüfung ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
§6<br />
Typgenehmigung<br />
1. Die Typgenehmigung wird auf Basis <strong>der</strong> Prüfbescheinigung von <strong>der</strong> zuständigen Behörde erteilt. Die<br />
zuständige Behörde teilt die von ihr typgenehmigten Geräte <strong>der</strong> Europäischen Kommission mit. Die Mitteilung<br />
umfasst die erteilte Typgenehmigungsnummer sowie die Bezeichnung des Typs, den Namen des<br />
Herstellers, den Namen des Inhabers <strong>der</strong> Typgenehmigung und den Tag <strong>der</strong> Typgenehmigung.<br />
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