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Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal

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2904 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2012<br />

§§<br />

7 Kennzeichnung <strong>der</strong> Geräte, Typgenehmigungsnummer<br />

8 Erklärung des Herstellers<br />

9 <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en an typgenehmigten Anlagen<br />

§1<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Vorschriften legen die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Navigationsradaranlagen <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />

fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung <strong>der</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen geprüft wird.<br />

§2<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Navigationsradaranlage<br />

Navigationsradaranlagen müssen ein für die Führung des Schiffes verwertbares Bild über seine Position<br />

in Bezug auf die Betonnung, die Uferkonturen und die für die Schifffahrt wesentlichen Bauwerke geben,<br />

sowie an<strong>der</strong>e Schiffe und über die Wasseroberfläche hinausragende Hin<strong>der</strong>nisse im Fahrwasser sicher und<br />

rechtzeitig erkennen lassen.<br />

§3<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

1. Unbeschadet <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich<br />

a) <strong>der</strong> elektromagnetischen Verträglichkeit nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 und<br />

b) einer effektiven Nutzung des Spektrums, sodass keine funktechnischen Störungen auftreten nach § 3<br />

Absatz 2<br />

des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 7. Februar 2001 (BGBl. I<br />

S. 170), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 1717) geän<strong>der</strong>t worden ist,<br />

müssen Navigationsradaranlagen für die Binnenschifffahrt die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europäischen Norm<br />

DIN EN 302194-1:2007 erfüllen.<br />

2. Nummer 1 gilt auch für Inland-ECDIS-Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden können. Diese<br />

Geräte müssen zusätzlich die Anfor<strong>der</strong>ungen des Inland-ECDIS-Standards in <strong>der</strong> am Tag <strong>der</strong> Erteilung<br />

<strong>der</strong> Typgenehmigung gültigen Fassung erfüllen.<br />

§4<br />

Typprüfung<br />

1. Die Einhaltung <strong>der</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen des § 3 Nummer 1 wird bei einer Typprüfung nachgewiesen.<br />

2. Nach einer erfolgreichen Typprüfung stellt die Prüfstelle eine Prüfbescheinigung aus. Bei Nichterfüllung<br />

<strong>der</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen werden dem Antragsteller die Ablehnungsgründe schriftlich mitgeteilt.<br />

§5<br />

Antrag auf Typprüfung<br />

1. Der Antrag auf Typprüfung einer Navigationsradaranlage ist bei einer Prüfstelle zu stellen. Die Prüfstellen<br />

sind <strong>der</strong> Europäischen Kommission bekannt zu geben.<br />

2. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen ein<strong>zur</strong>eichen:<br />

a) ausführliche technische Beschreibungen,<br />

b) kompletter Satz <strong>der</strong> Schaltungs- und Service-Unterlagen,<br />

c) ausführliche Bedienungsanleitungen,<br />

d) Kurzbedienungsanleitung und<br />

e) gegebenenfalls Nachweise über bereits durchgeführte Prüfungen.<br />

3. Sofern seitens des Antragstellers nicht beabsichtigt ist, die Konformitätserklärung nach dem Gesetz über<br />

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 7. Februar 2001 (BGBl. I S. 170), das zuletzt<br />

durch § 22 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) geän<strong>der</strong>t worden ist, im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Typgenehmigung erstellen zu lassen, ist eine Konformitätserklärung mit dem<br />

Antrag auf Typprüfung ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

§6<br />

Typgenehmigung<br />

1. Die Typgenehmigung wird auf Basis <strong>der</strong> Prüfbescheinigung von <strong>der</strong> zuständigen Behörde erteilt. Die<br />

zuständige Behörde teilt die von ihr typgenehmigten Geräte <strong>der</strong> Europäischen Kommission mit. Die Mitteilung<br />

umfasst die erteilte Typgenehmigungsnummer sowie die Bezeichnung des Typs, den Namen des<br />

Herstellers, den Namen des Inhabers <strong>der</strong> Typgenehmigung und den Tag <strong>der</strong> Typgenehmigung.<br />

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