09.01.2013 Aufrufe

Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal

Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal

Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2012<br />

Für Fahrgastschiffe, die vor dem<br />

1.1.2005 mit Sammelrettungsmitteln<br />

nach § 15.09 Nr. 6 ausgestattet<br />

waren, werden diese bis <strong>zur</strong><br />

Erneuerung des Schiffsattestes<br />

nach dem 1.1.2010 alternativ zu<br />

den Einzelrettungsmitteln angerechnet.<br />

k) Nach <strong>der</strong> § 15.11 Nummer 7 betreffenden Zeile werden die folgenden Nummer 7a betreffenden Zeilen<br />

eingefügt:<br />

„Nr. 7a Planen o<strong>der</strong> ähnliche mobile Einrichtungen<br />

N.E.U., spätestens bei Erneuerung<br />

des Schiffsattestes<br />

1.12.2011“.<br />

KK) Folgen<strong>der</strong> § 24.09 wird angefügt:<br />

㤠24.09<br />

Übergangsbestimmungen aus Anlass des Überganges vom ADNR auf das ADN<br />

Zulassungszeugnisse, die nach <strong>der</strong> mit Beschluss 2001-II-27 gebilligten und in <strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> <strong>zur</strong><br />

Neufassung <strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> über die Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter auf dem Rhein und <strong>zur</strong> Neufassung<br />

<strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> über die Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter auf <strong>der</strong> Mosel vom 12. Juli 2003 (BGBl. II S. 648)<br />

umgesetzten <strong>Verordnung</strong> über die Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR), erteilt wurden<br />

und <strong>der</strong>en Ablaufdatum nicht überschritten ist, gelten als in § 1.02 Nummer 2 Buchstabe b genannte<br />

Zulassungszeugnisse nach ADN.“<br />

LL) Anlage A Nummer 17, einleiten<strong>der</strong> Satz, wird wie folgt gefasst:<br />

„Das Schiff besitzt ein Zulassungszeugnis, ausgestellt nach Maßgabe <strong>der</strong> Vorschriften des ADN“.<br />

MM) Anlage H wird wie folgt gefasst:<br />

„Es gelten die Bestimmungen des Anhangs XI Anlage 1“.<br />

NN) Anlage M wird wie folgt gefasst:<br />

„Anlage M<br />

Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in <strong>der</strong> Rheinschifffahrt<br />

Inhalt<br />

Teil I<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen und Prüfbedingungen für Navigationsradaranlagen in <strong>der</strong> Rheinschifffahrt<br />

Teil II<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen und Prüfbedingungen für Wendeanzeiger in <strong>der</strong> Rheinschifffahrt<br />

Kapitel 1 Allgemeines<br />

Kapitel 2 Allgemeine Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Wendeanzeiger<br />

Kapitel 3 Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Wendeanzeiger hinsichtlich <strong>der</strong> Handhabung<br />

Kapitel 4 Technische Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Wendeanzeiger<br />

Kapitel 5 Prüfbedingungen und Prüfverfahren für Wendeanzeiger<br />

Anhang: Fehlergrenzen für Wendeanzeiger<br />

Teil III<br />

Vorschriften für den Einbau und die Funktionsprüfung<br />

von Navigationsradaranlagen und Wendeanzeigern in <strong>der</strong> Rheinschifffahrt<br />

Teil IV<br />

Bescheinigung über Einbau und Funktion<br />

von Navigationsradaranlagen und Wendeanzeigern in <strong>der</strong> Rheinschifffahrt<br />

Teil V<br />

Verzeichnisse <strong>der</strong> zuständigen Behörden, zugelassenen Geräte und anerkannten Fachfirmen<br />

Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger�������.de<br />

2823

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!