Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2012<br />
§2.04<br />
Bedienungsanleitungen<br />
Zu je<strong>der</strong> Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher,<br />
englischer, französischer und nie<strong>der</strong>ländischer Sprache erhältlich sein und mindestens folgende<br />
Informationen enthalten:<br />
a) Inbetriebnahme und Bedienung;<br />
b) Wartung und Pflege;<br />
c) Allgemeine Sicherheitsvorschriften.<br />
§2.05<br />
Einbau und Funktionsprüfung<br />
1. Für den Einbau, den Austausch und die Funktionsprüfung gelten die Bestimmungen des Teils III.<br />
2. Auf dem Sensorteil des Wendeanzeigers ist die Einbaurichtung bezogen auf die Kiellinie anzugeben.<br />
Einbauhinweise <strong>zur</strong> Erzielung einer möglichst geringen Empfindlichkeit gegen an<strong>der</strong>e typische Schiffsbewegungen<br />
sind mitzuliefern.<br />
Kapitel 3<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Wendeanzeiger hinsichtlich <strong>der</strong> Handhabung<br />
2829<br />
§3.01<br />
Zugriff auf den Wendeanzeiger<br />
1. Der Wendeanzeiger muss spätestens vier Minuten nach dem Einschalten betriebsbereit sein und innerhalb<br />
<strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Genauigkeitsgrenzen arbeiten.<br />
2. Die Einschaltung ist optisch anzuzeigen. Die Beobachtung und die Bedienung des Wendeanzeigers<br />
müssen gleichzeitig möglich sein.<br />
3. Drahtlose Fernbedienungen sind nicht erlaubt.<br />
§3.02<br />
Anzeige <strong>der</strong> Wendegeschwindigkeit<br />
1. Die Anzeige <strong>der</strong> Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in <strong>der</strong><br />
Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigkeit muss nach Richtung und Größe mit <strong>der</strong> nach § 3.04 vorgeschriebenen<br />
Genauigkeit abgelesen werden können. Zeiger- und Balkendarstellungen sind erlaubt.<br />
2. Die Anzeigeskala muss mindestens 20 cm lang sein und kann entwe<strong>der</strong> kreisförmig o<strong>der</strong> gestreckt<br />
ausgeführt sein. Gestreckte Skalen dürfen nur horizontal angeordnet sein.<br />
3. Ausschließlich numerische Anzeigen sind nicht erlaubt.<br />
§3.03<br />
Messbereiche<br />
Wendeanzeiger können mit nur einem o<strong>der</strong> mit mehreren Messbereichen ausgestattet sein. Folgende<br />
Messbereiche werden empfohlen:<br />
30°/min,<br />
60°/min,<br />
90°/min,<br />
180°/min,<br />
300°/min.<br />
§3.04<br />
Genauigkeit <strong>der</strong> angezeigten Wendegeschwindigkeit<br />
Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes o<strong>der</strong> nicht mehr als 10 % vom<br />
wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).<br />
§3.05<br />
Empfindlichkeit<br />
Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsän<strong>der</strong>ung von 1 % des eingestellten Bereiches<br />
nicht überschreiten.<br />
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