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Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2012<br />

§2.04<br />

Bedienungsanleitungen<br />

Zu je<strong>der</strong> Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher,<br />

englischer, französischer und nie<strong>der</strong>ländischer Sprache erhältlich sein und mindestens folgende<br />

Informationen enthalten:<br />

a) Inbetriebnahme und Bedienung;<br />

b) Wartung und Pflege;<br />

c) Allgemeine Sicherheitsvorschriften.<br />

§2.05<br />

Einbau und Funktionsprüfung<br />

1. Für den Einbau, den Austausch und die Funktionsprüfung gelten die Bestimmungen des Teils III.<br />

2. Auf dem Sensorteil des Wendeanzeigers ist die Einbaurichtung bezogen auf die Kiellinie anzugeben.<br />

Einbauhinweise <strong>zur</strong> Erzielung einer möglichst geringen Empfindlichkeit gegen an<strong>der</strong>e typische Schiffsbewegungen<br />

sind mitzuliefern.<br />

Kapitel 3<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Wendeanzeiger hinsichtlich <strong>der</strong> Handhabung<br />

2829<br />

§3.01<br />

Zugriff auf den Wendeanzeiger<br />

1. Der Wendeanzeiger muss spätestens vier Minuten nach dem Einschalten betriebsbereit sein und innerhalb<br />

<strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Genauigkeitsgrenzen arbeiten.<br />

2. Die Einschaltung ist optisch anzuzeigen. Die Beobachtung und die Bedienung des Wendeanzeigers<br />

müssen gleichzeitig möglich sein.<br />

3. Drahtlose Fernbedienungen sind nicht erlaubt.<br />

§3.02<br />

Anzeige <strong>der</strong> Wendegeschwindigkeit<br />

1. Die Anzeige <strong>der</strong> Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in <strong>der</strong><br />

Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigkeit muss nach Richtung und Größe mit <strong>der</strong> nach § 3.04 vorgeschriebenen<br />

Genauigkeit abgelesen werden können. Zeiger- und Balkendarstellungen sind erlaubt.<br />

2. Die Anzeigeskala muss mindestens 20 cm lang sein und kann entwe<strong>der</strong> kreisförmig o<strong>der</strong> gestreckt<br />

ausgeführt sein. Gestreckte Skalen dürfen nur horizontal angeordnet sein.<br />

3. Ausschließlich numerische Anzeigen sind nicht erlaubt.<br />

§3.03<br />

Messbereiche<br />

Wendeanzeiger können mit nur einem o<strong>der</strong> mit mehreren Messbereichen ausgestattet sein. Folgende<br />

Messbereiche werden empfohlen:<br />

30°/min,<br />

60°/min,<br />

90°/min,<br />

180°/min,<br />

300°/min.<br />

§3.04<br />

Genauigkeit <strong>der</strong> angezeigten Wendegeschwindigkeit<br />

Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes o<strong>der</strong> nicht mehr als 10 % vom<br />

wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).<br />

§3.05<br />

Empfindlichkeit<br />

Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsän<strong>der</strong>ung von 1 % des eingestellten Bereiches<br />

nicht überschreiten.<br />

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