Erste Verordnung zur Änderung der ... - Gesetzesportal
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2012<br />
BB) § 15.03 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:<br />
„5. Das Moment aus Wind (M W) ist wie folgt zu berechnen:<br />
M W =p W • A W • (l W +T/2)[kNm]<br />
In dieser Formel bedeuten:<br />
pW = <strong>der</strong> spezifische Winddruck von 0,25 kN/m 2 ;<br />
AW = <strong>der</strong> Lateralplan des Schiffes über <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> dem betrachteten Ladefall entsprechenden<br />
Einsenkung in [m 2 ];<br />
lW = <strong>der</strong> Abstand des Schwerpunkts des Lateralplanes AW von <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> dem betrachteten<br />
Ladefall entsprechenden Einsenkung in [m].<br />
Bei <strong>der</strong> Berechnung des Lateralplanes sind die vorgesehenen Einhausungen <strong>der</strong> Decks durch<br />
Planen o<strong>der</strong> ähnliche mobile Einrichtungen zu berücksichtigen.“<br />
b) Nummer 9 Satz 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:<br />
„a) Für den Einabteilungsstatus können die Schotte als nicht beschädigt angenommen werden, wenn<br />
<strong>der</strong> Abstand zwischen zwei benachbarten Schotten größer ist als die Länge des Lecks. Längsschotte,<br />
die sich in einem Abstand von weniger als B/3 zu <strong>der</strong> Außenhaut, gemessen im rechten<br />
Winkel <strong>zur</strong> Schiffsmittellinie in <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> größten Einsenkung, befinden, dürfen in <strong>der</strong> Rechnung<br />
nicht berücksichtigt werden. Eine Schottversetzung in einem Querschott, die länger ist als 2,50 m,<br />
gilt als Längsschott.“<br />
c) In Nummer 11 Buchstabe c werden die Definitionen für φ E und φ m wie folgt gefasst:<br />
„φ E <strong>der</strong> Krängungswinkel im Endzustand <strong>der</strong> Flutung unter Berücksichtigung des Moments nach<br />
Nummer 4;<br />
φ m<br />
<strong>der</strong> Winkel <strong>der</strong> verschwindenden Stabilität o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Winkel, bei dem die erste ungeschützte<br />
Öffnung zu Wasser kommt, o<strong>der</strong> 25°; <strong>der</strong> niedrigere dieser Werte ist anzuwenden;“.<br />
CC) § 15.06 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
a) An Nummer 1 wird folgen<strong>der</strong> Absatz angefügt:<br />
„Decksbereiche, die durch Planen o<strong>der</strong> ähnliche mobile Einrichtungen nicht nur nach oben, son<strong>der</strong>n<br />
auch seitlich teilweise o<strong>der</strong> vollständig eingehaust sind, müssen den gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen wie geschlossene<br />
Fahrgasträume genügen.“<br />
b) Nummer 15 wird wie folgt gefasst:<br />
„15. Aufbauten, die vollständig o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Dächer aus Panoramascheiben bestehen, o<strong>der</strong> Einhausungen<br />
durch Planen o<strong>der</strong> ähnliche mobile Einrichtungen sowie <strong>der</strong>en Unterkonstruktion dürfen nur<br />
aus solchen Materialien hergestellt und müssen so konstruiert sein, dass im Schadensfall die<br />
Verletzungsgefahr für Personen möglichst gering ist.“<br />
DD) § 15.11 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
a) Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:<br />
„a) von Räumen müssen entsprechend den folgenden Tabellen ausgeführt sein:<br />
aa) 5 Tabelle für Trennflächen von Räumen, in denen keine Druckwassersprühanlagen nach § 10.03a<br />
installiert sind<br />
Räume<br />
Kontrollstationen<br />
Treppenschächte<br />
Sammelflächen<br />
Unterkunftsräume<br />
Maschinenräume<br />
Küchen<br />
Vorratsräume<br />
Kontrollstationen – A0 A0/B15 1 A30 A60 A60 A30/A60 5<br />
Treppenschächte – A0 A30 A60 A60 A30<br />
Sammelflächen – A30/B15 2 A60 A60 A30/A60 5<br />
Unterkunftsräume –/A0/B15 3 A60 A60 A30<br />
Maschinenräume A60/A0 4 A60 A60<br />
Küchen A0 A30/<br />
B15 6<br />
Vorratsräume –<br />
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